BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land Aktuell bis 30.06.2027

Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten (Berlin)

Mit dem Programm für Internationalisierung unterstützt die Investitionsbank Berlin kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit Sitz in Berlin bei der Erschließung internationaler Märkte. Gefördert wird die Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kongressen mit einem zweckgebundenen Zuschuss von bis zu 50 Prozent, mindestens 3.000 EUR und maximal 12.000 EUR als De-minimis-Beihilfe.

Max. Förderung
12.000 €
pro Antrag
Fördergeber
Investitionsbank Berlin

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Investitionsbank Berlin
Förderhöhe 3.000 € – 12.000 €
Förderquote bis 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten – vergibt die Investitionsbank Berlin (IBB) Zuschüsse, um die Internationalisierung von Unternehmen zu unterstützen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes sowie KMU aus definierten Clustern von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel, jeweils mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Berlin. Nicht gefördert werden Handelsunternehmen, die nicht selbst produzieren, Beratungsunternehmen jeglicher Art sowie Freiberufler. Gefördert wird die Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Börsen, Modenschauen und Showrooms im In- und Ausland mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen. Die Internationalisierungsmaßnahme muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Markteinführung innovativer Produkte stehen, die durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen bis zur Marktreife entwickelt wurden.

Schnell-Check

Passt Programm für Internationalisierung zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sitz und/oder Betriebsstätte in Berlin
KMU des produzierenden Gewerbes, des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes oder aus den definierten Clustern
Markteinführung eines durch eigene FuE entwickelten innovativen Produkts
Antrag spätestens 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %12.000 €

Was bekommst du konkret?

Gewährt wird ein nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 3.000 EUR und maximal 12.000 EUR Förderung je Einzelmaßnahme. Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen daher mindestens 6.000 EUR betragen. Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb eines Kalenderjahres sind maximal zwei Teilnahmen an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Modenschauen oder Showrooms im In- und Ausland förderfähig. Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot).

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Programm für Internationalisierung
24.000 €

Förderfähig sind max. 24.000 €

Rechnerische Schätzung
12.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten24.000 €
  • Förderfähige Basis24.000 €
  • Zuschuss– 12.000 €
  • Dein Eigenanteil12.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Zeitplan prüfen: Antrag vor Vertragsabschluss und sechs Wochen vor Beginn

    Anträge sind jederzeit möglich, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme; der Maßnahmenbeginn darf ab Antragsdatum höchstens 12 Monate in der Zukunft liegen. Gefördert werden nur Vorhaben, die bei Antragseingang noch nicht begonnen sind; als Beginn gilt der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Die Anmeldung zu einer Maßnahme vor Antragstellung führt zur Ablehnung des Antrags.

  2. 02

    Antragsformular ausfüllen und Unterlagen laut Checkliste zusammenstellen

    Einzureichen sind das ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Antragsformular mit den dort genannten Anlagen, ein aktueller Registerauszug beziehungsweise die Gewerbeanmeldung, ein Unterschriftsprobenblatt mit Kopie des Personalausweises der aufgeführten Personen sowie die KMU-Selbsterklärung. Für die Antragstellung ist zudem eine Identifikationsnummer erforderlich, die zuvor bei der Senatsverwaltung für Finanzen zu beantragen ist; dieses Registrierungserfordernis besteht für alle juristischen Personen und GbRs, soweit keine natürlichen Personen Gesellschafter sind.

    Checkliste (PDF)
  3. 03

    Antrag online im IBB Kundenportal stellen oder per Post übermitteln

    Der Antragsprozess kann vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen werden; alternativ wird das ausgedruckte Antragsformular per Post oder persönlich übermittelt. Bei einer Antragstellung im Kundenportal ist einmalig eine Identifizierung nötig, möglich per Video-Identifizierung, eID-Funktion des Personalausweises, POSTIDENT oder direkt bei der IBB. Gefördert werden Maßnahmen mit Beginn ab dem 1. Januar 2026; die Anträge müssen bis zum 30. Juni 2027 bei der IBB eingehen.

    Antrag im IBB Kundenportal
  4. 04

    Bewilligung der IBB abwarten

    Die IBB entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die Gewährung der Zuwendung und legt im Zuwendungsbescheid unter anderem Höhe und Auflagen fest. Die IBB ist berechtigt, zusätzliche Informationen anzufordern. Bereits nach Antragseingang kann auf eigenes finanzielles Risiko mit dem Projekt begonnen werden; das Risiko besteht hauptsächlich darin, dass das Projekt als nicht förderfähig eingeschätzt wird.

  5. 05

    Fördermittel im Belegmanager des Kundenportals abrufen

    Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt auf Abruf im Erstattungsprinzip. Der Mittelabruf wird im Modul „Belegmanager“ des IBB Kundenportals erfasst; einzureichen sind die bezahlten Rechnungen mit den Zahlungsbelegen als Upload. Rechnungen sind unbar zu begleichen, Teilbeträge können ab einem Zuschuss von 3.000 EUR abgefordert werden.

  6. 06

    Verwendungsnachweis nach der letzten Auszahlung einreichen

    Nach der letzten Auszahlung ist der Verwendungsnachweis einzureichen, bestehend aus einem standardisierten Sachbericht zum Förderfolg und einem zahlenmäßigen Nachweis. Das Formblatt geht mit der letzten Auszahlung zu; der zahlenmäßige Nachweis stellt geplante und tatsächlich abgerechnete beziehungsweise anerkannte Ausgaben gegenüber.

Häufige Fragen

Wer kann die Internationalisierungsförderung der IBB beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes sowie KMU aus definierten Clustern mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Berlin. Nicht gefördert werden reine Handelsunternehmen, Beratungsunternehmen und Freiberufler.
Was wird im Programm für Internationalisierung gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Börsen, Modenschauen und Showrooms im In- und Ausland mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern sie nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen. Die Maßnahme muss mit der Markteinführung eines innovativen Produkts zusammenhängen.
Wie hoch ist der Zuschuss zur Internationalisierung?
Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 3.000 EUR und maximal 12.000 EUR je Einzelmaßnahme. Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen daher mindestens 6.000 EUR betragen. Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Anträge können fortlaufend gestellt werden und müssen bis zum 30. Juni 2027 bei der IBB eingehen, spätestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme; gefördert werden Maßnahmen mit Beginn ab dem 1. Januar 2026. Der Maßnahmenbeginn darf höchstens 12 Monate in der Zukunft liegen, und das Vorhaben darf bei Antragseingang noch nicht begonnen sein.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programm für Internationalisierung – Investitionsbank Berlin
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
  2. [02]
    Checkliste Programm für Internationalisierung (PDF)
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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