BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % EU

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) — EU-Ebene

Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) ist das Finanzinstrument der EU für die Gemeinsame Fischereipolitik im Zeitraum 2021 bis 2027. Er wird in zwei Wegen umgesetzt: In geteilter Mittelverwaltung fließen 5,311 Mrd. Euro über nationale Programme, die EU-Haushalt und Mitgliedstaaten gemeinsam finanzieren; in direkter Mittelverwaltung vergibt die Europäische Kommission 797 Mio. Euro selbst.

Zuständig
Europäische Union
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich EU-Förderung
Fördergeber Europäische Union
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) ist die Grundlage für die Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU im Zeitraum 2021 bis 2027. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Behörden und sonstige Organisationen. Mitfinanziert werden investive und nicht investive Maßnahmen in den Bereichen nachhaltige Fischerei und Wiederherstellung aquatischer Bioressourcen, nachhaltige Aquakultur sowie Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, nachhaltige blaue Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten sowie internationale Meerespolitik mit dem Ziel sicherer, geschützter, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Meere und Ozeane. Die Maßnahme muss zur Verwirklichung der EU-Ziele beim Umwelt- und Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel beitragen. Die genauen Voraussetzungen werden in nationalen Arbeitsprogrammen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Unternehmen, Verband, Behörde oder sonstige Organisation

Maßnahme trägt zu Umwelt-, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel der EU bei

Anforderungen aus nationalen Arbeitsprogrammen oder EU-Aufforderungen werden erfüllt

Was bekommst du konkret?

Der EMFAF ist ein Rahmen, kein Programm, bei dem man unmittelbar einen Zuschuss beantragt. Zwei Sätze sind zu unterscheiden — und sie betreffen verschiedene Ebenen:

  • Kofinanzierungssatz (EU an Mitgliedstaat): Die Verordnung (EU) 2021/1139 sieht vor, dass der Höchstsatz für die Kofinanzierung aus dem EMFAF für die einzelnen spezifischen Ziele 70 Prozent der förderfähigen öffentlichen Ausgaben betragen soll — in den Gebieten in äußerster Randlage 100 Prozent. Das ist der Anteil, den die EU zum nationalen Programm beisteuert, nicht der Fördersatz für den einzelnen Betrieb.
  • Beihilfehöchstsatz (Programm an Begünstigte): Nach derselben Verordnung soll der Beihilfehöchstsatz 50 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben betragen; in bestimmten Fällen sind höhere Sätze möglich. Welcher Satz im Einzelfall gilt, legt das jeweilige nationale beziehungsweise Landesprogramm fest.

Budget 2021–2027: 5,311 Mrd. Euro in geteilter Mittelverwaltung über nationale Programme, 797 Mio. Euro in direkter Mittelverwaltung durch die Europäische Kommission.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Nationales Programm und Ansprechpartner

    Die Maßnahmen werden in den Mitgliedstaaten in Form nationaler Programme durchgeführt. Zentraler Ansprechpartner in Deutschland ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

  2. 02

    Antragstellung über die Landesstelle

    In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Antragstellung über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

  3. 03

    Direktvergabe über die EU-Kommission

    Teile des Fonds werden direkt durch die Europäische Kommission über jährliche Arbeitsprogramme und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen vergeben.

Wer bekommt Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) — EU-Ebene?

Daten aus 2027

Häufige Fragen

Was ist der EMFAF?
Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) ist das Finanzinstrument der EU zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik im Zeitraum 2021 bis 2027. Er fördert nachhaltige Fischerei, Aquakultur, blaue Wirtschaft und internationale Meerespolitik.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Behörden und sonstige Organisationen, deren Vorhaben zur Verwirklichung der EU-Ziele für Umwelt- und Klimaschutz beiträgt.
Wie hoch ist die Förderung aus dem EMFAF?
Zwei Sätze sind zu unterscheiden. Der Höchstsatz für die Kofinanzierung aus dem EMFAF soll nach der Verordnung (EU) 2021/1139 70 Prozent der förderfähigen öffentlichen Ausgaben betragen (in den Gebieten in äußerster Randlage 100 Prozent) — das ist der EU-Anteil am nationalen Programm. Für den einzelnen Begünstigten gilt dagegen der Beihilfehöchstsatz von in der Regel 50 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben; den konkreten Satz legt das jeweilige Landesprogramm fest.
Wo wird der EMFAF-Antrag gestellt?
Nicht bei der EU. Die Europäische Kommission verweist Antragsteller zuerst an die nationale Behörde, die das operationelle Programm verwaltet. In Deutschland läuft die Umsetzung über Länderprogramme — in Bayern über das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, in Nordrhein-Westfalen über die Landwirtschaftskammer. Zentraler Ansprechpartner auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Nur den in direkter Mittelverwaltung vergebenen Teil schreibt die Kommission selbst aus.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    BMLEH: Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik
    bmleh.dePrimärquelleEuropäische Union
  3. [03]
    Bund-Länder-Portal Fischerei für Deutschland
    portal-fischerei.dePrimärquelleEuropäische Union
  4. [04]
    Verordnung (EU) 2021/1139 (EMFAF)
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlageEuropäische Union
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