BundesBonus
Zuschuss · bis 70 % EU

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021-2027

Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) finanziert die Gemeinsame Fischereipolitik der EU. Zuschüsse für Unternehmen, Verbände, Behörden und Organisationen zur nachhaltigen Nutzung maritimer Ressourcen, mit bis zu 70 Prozent öffentlicher Förderung.

Zuständig
Europäische Union
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich EU-Förderung
Fördergeber Europäische Union
Förderhöhe
Förderquote 70 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) ist die Grundlage für die Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU im Zeitraum 2021 bis 2027. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Behörden und sonstige Organisationen. Mitfinanziert werden investive und nicht investive Maßnahmen in den Bereichen nachhaltige Fischerei und Wiederherstellung aquatischer Bioressourcen, nachhaltige Aquakultur sowie Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, nachhaltige blaue Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten sowie internationale Meerespolitik mit dem Ziel sicherer, geschützter, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Meere und Ozeane. Die Maßnahme muss zur Verwirklichung der EU-Ziele beim Umwelt- und Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel beitragen. Die genauen Voraussetzungen werden in nationalen Arbeitsprogrammen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Unternehmen, Verband, Behörde oder sonstige Organisation

Maßnahme trägt zu Umwelt-, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel der EU bei

Anforderungen aus nationalen Arbeitsprogrammen oder EU-Aufforderungen werden erfüllt

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Hausbank kontaktieren und Vorhaben prüfen lassen

    Wenden Sie sich vor Beginn der Maßnahme an ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Die Hausbank prüft die Finanzierbarkeit und leitet den Antrag an die KfW weiter.

  2. 02

    Antrag über Hausbank bei KfW einreichen

    Die Hausbank stellt den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der KfW. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer bekommt Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021-2027?

Daten aus 2027

Häufige Fragen

Was ist der EMFAF?
Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) ist das Finanzinstrument der EU zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik im Zeitraum 2021 bis 2027. Er fördert nachhaltige Fischerei, Aquakultur, blaue Wirtschaft und internationale Meerespolitik.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Behörden und sonstige Organisationen, deren Vorhaben zur Verwirklichung der EU-Ziele für Umwelt- und Klimaschutz beiträgt.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Fonds finanziert in der Regel bis zu 70 Prozent der förderfähigen öffentlichen Ausgaben. In den Gebieten in äußerster Randlage sind 100 Prozent möglich. Der Beihilfehöchstsatz liegt in der Regel bei 50 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben.
Wo wird der Antrag gestellt?
Anträge werden über die nationalen Verwaltungsbehörden eingereicht. Zentraler Ansprechpartner in Deutschland ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Antragstellung über die Landwirtschaftskammer NRW.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    BMLEH: Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik
    bmel.dePrimärquelleEuropäische Union
  3. [03]
    Bund-Länder-Portal Fischerei für Deutschland
    portal-fischerei.dePrimärquelleEuropäische Union
  4. [04]
    Verordnung (EU) 2021/1139 (EMFAF)
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlageEuropäische Union