Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus |
| Förderhöhe | bis zu 3.000 € |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Foerderrichtlinie 'Investition Herdenschutz Wolf' des Freistaats Bayern unterstuetzt Weidetierhaltung durch den Schutz von Nutztieren vor Übergriffen durch wildlebende Wölfe. Dies soll die Akzeptanz fuer wildlebende heimische Wölfe erhoehen und die weitere Verfolgung tierwohlgerechter Weidetierhaltung ermoeglichen. Antragsberechtigt sind KMU der Landwirtschaft mit Betriebstaette in Bayern sowie Privatpersonen, die Nutztiere halten.
Passt Investition Herdenschutz Wolf zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Betrieb muss in der Förderkulisse liegen
Antragseller muss Nutztiere halten
KMU der Landwirtschaft mit Betriebstaette Bayern ODER Privatperson
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 19.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag100 %3.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 3.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten3.000 €
- Förderfähige Basis3.000 €
- Zuschuss– 3.000 €
- Dein Eigenanteil0 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Antragstellung moglich im Zeitraum 1. Januar bis 31. Oktober eines jeden Jahres. Foerderung nur innerhalb der veröffentlichten Förderkulissen. Vorhaben dürfen vor Bewilligung nicht begonnen werden. Herdenschutzhunde-Anträge müssen online mit ausgefüllter Eignungserklärung gestellt werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Foerderung?
In welchen Gebieten wird gefördert?
Wann kann ich einen Antrag stellen?
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Wo findest du die Originalquellen?
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Unsere Quellen
- [01]Investition Herdenschutz Wolf — Offizielle Programmseitestmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus