Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | WIBank Hessen |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) gleicht Einkommensverluste und zusätzliche Ausgaben landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten teilweise oder vollständig aus. Ziel ist die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung in aus erheblich naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten. Antragsberechtigt sind Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Unternehmen mit einer förderfähigen Fläche von mindestens 3 ha in benachteiligten Gebieten. Ab 2025 sind ausschließlich hessische benachteiligte Gebiete förderfähig; Flächen außerhalb Hessens müssen im jeweiligen Bundesland beantragt werden. Betriebe mit Sitz außerhalb Hessens können ihre hessischen Flächen über den Gemeinsamen Antrag beantragen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Landwirtschaftlicher Betrieb (Betriebsinhaber)
Mindestens 3 ha förderfähige Fläche in benachteiligten Gebieten
Flächen in hessischen benachteiligten Gebieten
Konditionalität nach VO (EU) 2021/2115 wird im gesamten Betrieb eingehalten
Ertragsmesszahl (EMZ) des Betriebs ≤ 44 für volle Förderfähigkeit
Was bekommst du konkret?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung. Höhe gestaffelt nach Ertragsmesszahl (EMZ) und Anteil der Hauptfutterfläche (HFF): bei EMZ ≤ 30: 70–100 EUR/ha bzw. 110–180 EUR/ha (HFF-Anteil ≥ 50 Prozent); bei EMZ > 30 bis ≤ 35: 40–70 EUR/ha bzw. 80–110 EUR/ha; bei EMZ > 35 bis ≤ 38: 30–40 EUR/ha bzw. 40–80 EUR/ha; bei EMZ > 38 bis ≤ 44: 25–30 EUR/ha bzw. 30–40 EUR/ha (nur HFF). Über 38 EMZ nur Hauptfutterflächen. Bis 100,00 ha 100 Prozent der Zahlung, 100,01–250,00 ha 80 Prozent, 250,01–500,00 ha 60 Prozent. Über 500,00 ha keine Förderung.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Gemeinsamen Antrag stellen
Die Ausgleichszulage wird im Rahmen des Gemeinsamen Antrags jährlich bis spätestens 15.05. beim Landratsamt des hessischen Landkreises beantragt, in dem der Antragsteller bzw. der Betrieb seinen steuerlichen Sitz hat.
- 02
Verpflichtungszeitraum beachten
Der Verpflichtungszeitraum läuft vom 01.01. bis 31.12.
- 03
Konditionalität einhalten
Die landwirtschaftlichen Unternehmen verpflichten sich, im gesamten Betrieb die Konditionalität gemäß Kapitel 1 Abschnitt 2 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 einzuhalten.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Wie hoch ist die Zulage?
Gibt es eine Betriebsgrößen-Staffelung?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Was hat sich ab 2025 geändert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) Hessen — Offizielle Programmseitewibank.dePrimärquelleWIBank Hessen
- [02]Merkblatt zum Gemeinsamen Antrag 2026wibank.dePrimärquelleWIBank Hessen