Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Programm Fischereiabgabe gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe gemäß Paragraf 9 Absatz 3 Fischereigesetz an private Unternehmen, Vereine und Gesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V). Zuwendungen werden nur dann gewährt, wenn das Vorhaben der Fischereiförderung in Mecklenburg-Vorpommern dient.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Private Unternehmen jeder Rechtsform, Vereine und Gesellschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts
Vorhaben dient der Fischereiförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Antragstellung vor Vorhabenbeginn — vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungsverträge
Maßnahmen für den produktiven Bereich der Fischerei und Aquakultur sind ausgeschlossen
Was bekommst du konkret?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung oder Vollfinanzierung. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, auf die ein Zuschuss bis zu 100 Prozent gewährt werden kann. Förderfähig sind insbesondere fischereiliche Forschungsprojekte, Maßnahmen zur ökologischen und fischereilichen Verbesserung der Gewässer, innovative Projekte, Maßnahmen zur Verbesserung der fischereilichen Ordnung und Sicherheit, Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege heimischer Fischbestände sowie Öffentlichkeitsarbeit und Marketingaktivitäten.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag schriftlich einreichen
Schriftliche Anträge formgebunden vor Vorhabenbeginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge, beim Landesförderinstitut M-V einreichen.
- 02
Genehmigungen vorlegen
Für die zu fördernden Investitionen müssen grundsätzlich die notwendigen behördlichen Genehmigungen bei der Bewilligungsbehörde vorliegen.
- 03
Bewilligung und Mittelabruf
Das Land entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Auszahlung erfolgt nach Vorlage bezahlter Rechnungen.
Häufige Fragen
Wer kann die Fischereiabgabe-Förderung beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Wie läuft die Antragstellung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Fischereiabgabe Mecklenburg-Vorpommern — Offizielle Programmseitelfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
- [02]Förderrichtlinie Fischereiabgabe (PDF)lfi-mv.deRechtsgrundlageLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
- [03]Merkblatt (PDF)lfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)