Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Programm Fischereiabgabe gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe gemäß Paragraf 9 Absatz 3 Fischereigesetz an private Unternehmen, Vereine und Gesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V). Zuwendungen werden nur dann gewährt, wenn das Vorhaben der Fischereiförderung in Mecklenburg-Vorpommern dient.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Private Unternehmen jeder Rechtsform, Vereine und Gesellschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts
Vorhaben dient der Fischereiförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Antragstellung vor Vorhabenbeginn — vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungsverträge
Maßnahmen für den produktiven Bereich der Fischerei und Aquakultur sind ausgeschlossen
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag schriftlich einreichen
Schriftliche Anträge formgebunden vor Vorhabenbeginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge, beim Landesförderinstitut M-V einreichen.
- 02
Genehmigungen vorlegen
Für die zu fördernden Investitionen müssen grundsätzlich die notwendigen behördlichen Genehmigungen bei der Bewilligungsbehörde vorliegen.
- 03
Bewilligung und Mittelabruf
Das Land entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Auszahlung erfolgt nach Vorlage bezahlter Rechnungen.
Häufige Fragen
Wer kann die Fischereiabgabe-Förderung beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Wie läuft die Antragstellung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Fischereiabgabe Mecklenburg-Vorpommern — Offizielle Programmseitelfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
- [02]Förderrichtlinie Fischereiabgabe (PDF)lfi-mv.deRechtsgrundlageLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
- [03]Merkblatt (PDF)lfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)