Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Foerderung zielt darauf ab, ausreichende Zuchtbasen fuer gefaehrdete einheimische Nutztierrassen zu erhalten bzw. neu aufzubauen. Dies hat tierzuechterische und landeskulturelle Gruende und traegt zur Biodiversitaet bei. Antragsberechtigt sind Betriebe mit Tierhaltung in Bayern, deren Tiere in Zuchbuechern anerkannter Zuechtervereinigungen eingetragen sind.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Betrieb muss Tierhaltung in Bayern durchfuehren
Tiere muessen im Zuchtbuch einer anerkannten Zuechtervereinigung eingetragen sein
Teilnahme an einem Erhaltungszuchtprogramm
5-jaehrige Verpflichtung zur Durchfuehrung der Massnahme
Wie stellst du den Antrag?
Antragstellung erfolgt ausschliesslich online über iBALIS mit Betriebsnummer und PIN. Ansprechpartner sind die Aemter für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit Sachgebiet L 2.3 T.
Häufige Fragen
Welche Rassen sind foerderfaehig?
Was ist die Voraussetzung?
Wie lange muss der Betrieb teilnehmen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Foerderung gefaehrdeter einheimischer Nutztierrassen Bayern — Offizielle Programmseitestmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- [02]Richtlinie zur Foerderung gefaehrdeter einheimischer Nutztierrassenverkuendung-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus