Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Förderung zielt darauf ab, ausreichende Zuchtbasen für gefährdete einheimische Nutztierrassen zu erhalten bzw. neu aufzubauen. Dies hat tierzüchterische und landeskulturelle Gründe und trägt zur Biodiversität bei. Antragsberechtigt sind Betriebe mit Tierhaltung in Bayern, deren Tiere in Zuchbüchern anerkannter Züchtervereinigungen eingetragen sind.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Betrieb muss Tierhaltung in Bayern durchführen
Tiere müssen im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sein
Teilnahme an einem Erhaltungszuchtprogramm
5-jährige Verpflichtung zur Durchführung der Massnahme
Was bekommst du konkret?
Finanzielle Unterstützung für die Zucht gefährdeter Nutztierrassen. Betriebe müssen an einem Erhaltungszuchtprogramm teilnehmen und sich für 5 Jahre verpflichten. Tierschutzgerechte Haltung ist Voraussetzung.
Wie stellst du den Antrag?
Antragstellung erfolgt ausschließlich online über iBALIS mit Betriebsnummer und PIN. Ansprechpartner sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit Sachgebiet L 2.3 T.
Häufige Fragen
Welche Rassen sind förderfähig?
Was ist die Voraussetzung?
Wie lange muss der Betrieb teilnehmen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen Bayern — Offizielle Programmseitestmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- [02]Richtlinie zur Förderung gefährdeter einheimischer Nutztierrassenverkuendung-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus