BundesBonus
Zuschuss Land Aktuell bis 31.12.2026

Förderung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen Bayern

Bayern fördert Betriebe, die zur Erhaltung gefährdeter landwirtschaftlicher Nutztierrassen beitragen. Zielrassen: Rinder (Murnau-Werdenfelser, Pinzgauer, Original Braunvieh), Schafe und Ziegen (Coburger Fuchsschaf, Rhönschaf), Pferde (Rottaler, Leutstettener). 5-jährige Verpflichtung und Zuchtbuch-Eintrag erforderlich.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderung zielt darauf ab, ausreichende Zuchtbasen für gefährdete einheimische Nutztierrassen zu erhalten bzw. neu aufzubauen. Dies hat tierzüchterische und landeskulturelle Gründe und trägt zur Biodiversität bei. Antragsberechtigt sind Betriebe mit Tierhaltung in Bayern, deren Tiere in Zuchbüchern anerkannter Züchtervereinigungen eingetragen sind.

Schnell-Check

Passt Förderung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen Bayern zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Betrieb muss Tierhaltung in Bayern durchführen
Tiere müssen im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sein
Teilnahme an einem Erhaltungszuchtprogramm
5-jährige Verpflichtung zur Durchführung der Massnahme

Was bekommst du konkret?

Finanzielle Unterstützung für die Zucht gefährdeter Nutztierrassen. Betriebe müssen an einem Erhaltungszuchtprogramm teilnehmen und sich für 5 Jahre verpflichten. Tierschutzgerechte Haltung ist Voraussetzung.

Wie stellst du den Antrag?

Förderanträge für den fünfjährigen Verpflichtungszeitraum werden jeweils vom 1. November bis 31. Dezember ausschließlich online über iBALIS (Fachanwendung „Tierzuchtprogramm“) mit Betriebsnummer und PIN gestellt. Auszahlungsanträge folgen im Förderjahr vom 1. September bis 31. Oktober. Ansprechpartner sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit Sachgebiet L 2.3 T.

Häufige Fragen

Welche Rassen sind förderfähig?
Förderfähig sind gefährdete Rinderrassen (Murnau-Werdenfelser, Pinzgauer, Original Braunvieh u.a.), Schaf- und Ziegenrassen (Coburger Fuchsschaf, Rhönschaf, Weißes Bergschaf u.a.) sowie Pferderassen (Rottaler Pferd, Leutstettener Pferd).
Was ist die Voraussetzung?
Betriebe müssen in Bayern Tierhaltung durchführen, Tiere müssen im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sein, und es muss eine Teilnahme an einem Erhaltungszuchtprogramm erfolgen. Tierschutzgerechte Haltung ist erforderlich.
Wie lange muss der Betrieb teilnehmen?
Betriebe verpflichten sich, die Massnahme mindestens 5 Jahre durchzuführen.

Mehr zu Förderung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen Bayern und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen Bayern — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  2. [02]
    Richtlinie zur Förderung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen
    verkuendung-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Teilen
Merken