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Zuschuss Land

Foerderung gefaehrdeter einheimischer Nutztierrassen Bayern

Bayern foerdert Betriebe, die zur Erhaltung gefaehrdeter landwirtschaftlicher Nutztierrassen beitragen. Zielrassen: Rinder (Murnau-Werdenfelser, Pinzgauer, Original Braunvieh), Schafe und Ziegen (Coburger Fuchsschaf, Rhönschaf), Pferde (Rottaler, Leutstettener). 5-jährige Verpflichtung und Zuchtbuch-Eintrag erforderlich.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Foerderung zielt darauf ab, ausreichende Zuchtbasen fuer gefaehrdete einheimische Nutztierrassen zu erhalten bzw. neu aufzubauen. Dies hat tierzuechterische und landeskulturelle Gruende und traegt zur Biodiversitaet bei. Antragsberechtigt sind Betriebe mit Tierhaltung in Bayern, deren Tiere in Zuchbuechern anerkannter Zuechtervereinigungen eingetragen sind.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Betrieb muss Tierhaltung in Bayern durchfuehren

Tiere muessen im Zuchtbuch einer anerkannten Zuechtervereinigung eingetragen sein

Teilnahme an einem Erhaltungszuchtprogramm

5-jaehrige Verpflichtung zur Durchfuehrung der Massnahme

Wie stellst du den Antrag?

Antragstellung erfolgt ausschliesslich online über iBALIS mit Betriebsnummer und PIN. Ansprechpartner sind die Aemter für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit Sachgebiet L 2.3 T.

Häufige Fragen

Welche Rassen sind foerderfaehig?
Foerderfaehig sind gefaehrdete Rinderrassen (Murnau-Werdenfelser, Pinzgauer, Original Braunvieh u.a.), Schaf- und Ziegenrassen (Coburger Fuchsschaf, Rhönschaf, Weißes Bergschaf u.a.) sowie Pferderassen (Rottaler Pferd, Leutstettener Pferd).
Was ist die Voraussetzung?
Betriebe muessen in Bayern Tierhaltung durchfuehren, Tiere muessen im Zuchtbuch einer anerkannten Zuechtervereinigung eingetragen sein, und es muss eine Teilnahme an einem Erhaltungszuchtprogramm erfolgen. Tierschutzgerechte Haltung ist erforderlich.
Wie lange muss der Betrieb teilnehmen?
Betriebe verpflichten sich, die Massnahme mindestens 5 Jahre durchzufuehren.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Foerderung gefaehrdeter einheimischer Nutztierrassen Bayern — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  2. [02]
    Richtlinie zur Foerderung gefaehrdeter einheimischer Nutztierrassen
    verkuendung-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus