Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg |
| Förderhöhe | 2.500 € – 100.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) über die Investitionsbank des Landes Brandenburg die Einrichtung von Agroforstsystemen im Land Brandenburg. Unterstützt werden Investitionen zur Einrichtung streifenförmiger Gehölzflächen, die dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung oder der Nahrungsmittelproduktion dienen und zum natürlichen Klimaschutz beitragen. Die Einrichtung kann sowohl auf Ackerland als auch auf Dauergrünland erfolgen. Ziel der Förderung ist eine nachhaltige, umwelt- und klimaschonende Landbewirtschaftung. Die Mittel stammen vom Bund und vom Land Brandenburg.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist Landwirt im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115
Die Gehölzfläche wird im Land Brandenburg eingerichtet
Investition dient der Einrichtung streifenförmiger Gehölzflächen auf Ackerland oder Dauergrünland
Die beantragte Zuwendung erreicht mindestens 2.500 Euro
Die Fläche liegt nicht in einem Naturschutzgebiet und ist kein wertvolles Grünlandbiotop
Antragsteller ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der AgrarGVO
Was bekommst du konkret?
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Er beträgt 1.566 Euro je Hektar Gehölzstreifen bei der Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb, 4.138 Euro je Hektar bei der Pflanzung von Sträuchern und 5.271 Euro je Hektar bei der Pflanzung von Bäumen, die der Nahrungsmittel- oder der Stamm- und Wertholzproduktion dienen, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung. Zusätzlich werden 1.820 Euro je Hektar Gehölzstreifen gezahlt, wenn mindestens fünf verschiedene Gehölzstreifen mit einem Anteil zwischen 10 und 30 Prozent angelegt werden und in jedem Gehölzstreifen mindestens zwei unterschiedliche Gehölzarten kultiviert werden. Die Zuwendung beträgt mindestens 2.500 Euro; der maximale Zuschuss ist auf 100.000 Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt und kann höchstens einmal innerhalb von fünf Jahren ausgeschöpft werden.
Wie stellst du den Antrag?
Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem zu stellen; eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich. Sämtliche Zuwendungsvoraussetzungen müssen bereits mit Antragseingang erfüllt sein. Fehlen Unterlagen oder werden sie nicht fristgemäß nachgereicht, wird der Antrag abgelehnt. Technische Hinweisbroschüren zur digitalen Antragstellung stehen auf der Internetseite des LELF bereit. Die Förderrichtlinie trat mit Wirkung zum 04.05.2026 in Kraft und tritt mit Ablauf vom 31.12.2028 außer Kraft.
Häufige Fragen
Wer kann den Zuschuss für Agroforstsysteme in Brandenburg beantragen?
Was wird gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss je Hektar?
Gibt es eine Unter- und eine Obergrenze für die Zuwendung?
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Bis wann gilt die Förderrichtlinie?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Agroforstsysteme (GAK) Brandenburg — Offizielle Programmseiteilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg
- [02]Technische Hinweise zur Internetantragstellung IAP (PDF)lelf.brandenburg.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg
- [03]ILB — Merkblatt Agroforst-Richtlinie Brandenburg (Stand 04.05.2026, PDF)ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.