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Zuschuss · bis 100.000 € Land

Agroforstsysteme (GAK) Brandenburg

Das Land Brandenburg fördert über die Investitionsbank des Landes Brandenburg die Einrichtung von Agroforstsystemen. Landwirte erhalten einen Zuschuss für streifenförmige Gehölzflächen auf Ackerland und Dauergrünland, die vorrangig der Rohstoffgewinnung oder der Nahrungsmittelproduktion dienen und zum natürlichen Klimaschutz beitragen.

Max. Förderung
100.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg
Förderhöhe 2.500 € – 100.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) über die Investitionsbank des Landes Brandenburg die Einrichtung von Agroforstsystemen im Land Brandenburg. Unterstützt werden Investitionen zur Einrichtung streifenförmiger Gehölzflächen, die dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung oder der Nahrungsmittelproduktion dienen und zum natürlichen Klimaschutz beitragen. Die Einrichtung kann sowohl auf Ackerland als auch auf Dauergrünland erfolgen. Ziel der Förderung ist eine nachhaltige, umwelt- und klimaschonende Landbewirtschaftung. Die Mittel stammen vom Bund und vom Land Brandenburg.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Antragsteller ist Landwirt im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115

Die Gehölzfläche wird im Land Brandenburg eingerichtet

Investition dient der Einrichtung streifenförmiger Gehölzflächen auf Ackerland oder Dauergrünland

Die beantragte Zuwendung erreicht mindestens 2.500 Euro

Die Fläche liegt nicht in einem Naturschutzgebiet und ist kein wertvolles Grünlandbiotop

Antragsteller ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der AgrarGVO

Was bekommst du konkret?

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Er beträgt 1.566 Euro je Hektar Gehölzstreifen bei der Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb, 4.138 Euro je Hektar bei der Pflanzung von Sträuchern und 5.271 Euro je Hektar bei der Pflanzung von Bäumen, die der Nahrungsmittel- oder der Stamm- und Wertholzproduktion dienen, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung. Zusätzlich werden 1.820 Euro je Hektar Gehölzstreifen gezahlt, wenn mindestens fünf verschiedene Gehölzstreifen mit einem Anteil zwischen 10 und 30 Prozent angelegt werden und in jedem Gehölzstreifen mindestens zwei unterschiedliche Gehölzarten kultiviert werden. Die Zuwendung beträgt mindestens 2.500 Euro; der maximale Zuschuss ist auf 100.000 Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt und kann höchstens einmal innerhalb von fünf Jahren ausgeschöpft werden.

Wie stellst du den Antrag?

Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem zu stellen; eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich. Sämtliche Zuwendungsvoraussetzungen müssen bereits mit Antragseingang erfüllt sein. Fehlen Unterlagen oder werden sie nicht fristgemäß nachgereicht, wird der Antrag abgelehnt. Technische Hinweisbroschüren zur digitalen Antragstellung stehen auf der Internetseite des LELF bereit. Die Förderrichtlinie trat mit Wirkung zum 04.05.2026 in Kraft und tritt mit Ablauf vom 31.12.2028 außer Kraft.

Häufige Fragen

Wer kann den Zuschuss für Agroforstsysteme in Brandenburg beantragen?
Antragsberechtigt sind Landwirte im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit gemäß Artikel 4 Absatz 2 dieser Verordnung ausüben. Die Festlegung dazu ist in § 3 GAPDZV erfolgt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen zur Einrichtung streifenförmiger Gehölzflächen, die dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung oder der Nahrungsmittelproduktion dienen und zum natürlichen Klimaschutz beitragen. Die Einrichtung ist auf Ackerland und auf Dauergrünland möglich.
Wie hoch ist der Zuschuss je Hektar?
Der Zuschuss beträgt 1.566 Euro je Hektar Gehölzstreifen bei Gehölzen für den Kurzumtrieb, 4.138 Euro je Hektar bei Sträuchern und 5.271 Euro je Hektar bei Bäumen. Für mindestens fünf verschiedene Gehölzstreifen mit einem Anteil zwischen 10 und 30 Prozent kommen 1.820 Euro je Hektar hinzu.
Gibt es eine Unter- und eine Obergrenze für die Zuwendung?
Ja. Die Zuwendung beträgt mindestens 2.500 Euro. Die Förderung ist auf einen maximalen Zuschuss von 100.000 Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt; diese Obergrenze kann höchstens einmal innerhalb von fünf Jahren ausgeschöpft werden.
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Landankauf, Anwuchspflegemaßnahmen, der Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Investitionen zur Erfüllung geltender Unionsnormen, laufende Betriebsausgaben, Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen. Nicht gefördert werden außerdem Flächen in Naturschutzgebieten und wertvolle Grünlandbiotope.
Bis wann gilt die Förderrichtlinie?
Die Förderrichtlinie trat mit Wirkung zum 04.05.2026 in Kraft und tritt mit Ablauf vom 31.12.2028 außer Kraft. Bis dahin ist eine kontinuierliche Antragstellung über das digitale Antragssystem möglich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Agroforstsysteme (GAK) Brandenburg — Offizielle Programmseite
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg
  2. [02]
    Technische Hinweise zur Internetantragstellung IAP (PDF)
    lelf.brandenburg.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg
  3. [03]
    ILB — Merkblatt Agroforst-Richtlinie Brandenburg (Stand 04.05.2026, PDF)
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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