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Zuschuss Land

NRW Vertragsnaturschutz

Mit den Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz fördert das Land Nordrhein-Westfalen Landwirte und andere Landbewirtschaftende für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünland sowie für die Pflege von Streuobstwiesen und Hecken. Antragsfrist jährlich bis 30.06. Geltungsdauer 31.12.2027.

Zuständig
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit den Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz unterstützt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschaftende, die naturschutzgerecht in Nordrhein-Westfalen wirtschaften. Förderfähige Maßnahmen umfassen die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen sowie die Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Grünlandnutzung, die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Pflege von Offenlandbiotopen, die Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen sowie die Pflege und Nachpflanzung von Hecken. Je nach Maßnahme gelten unterschiedliche Bewirtschaftungsauflagen, Pflanzenschutzbeschränkungen, Beweidungsregelungen, Mahdzeiten und Vorgaben zum Obstbaumbestand. Geltungsdauer 31.12.2027.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Landwirt oder anderer Landbewirtschaftender

Bewirtschaftete Fläche in Nordrhein-Westfalen

Einhaltung der maßnahmenspezifischen Bewirtschaftungsauflagen, Beweidungs- und Mahdregelungen

Einhaltung der vorgegebenen Pflanzenschutzbeschränkungen

Antrag bis 30.06. vor Beginn des Förderzeitraums

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antragsfrist beachten

    Sie stellen den Antrag bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres vor Beginn des Förderzeitraumes.

  2. 02

    Antrag bei unterer Landschaftsbehörde einreichen

    Antragsstelle sind die unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschaftende, die Flächen in Nordrhein-Westfalen bearbeiten.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünland einschließlich Umwandlung von Acker in Grünland, Pflege von Offenlandbiotopen, Streuobstwiesen-Pflege und Ergänzungspflanzung sowie Pflege und Nachpflanzung von Hecken.
Welche Bewirtschaftungsauflagen gelten?
Je nach Art der Maßnahme gelten unterschiedliche Bewirtschaftungsauflagen, Pflanzenschutzbeschränkungen, Beweidungsregelungen, Mahdzeiten sowie Vorgaben zum Obstbaumbestand.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres vor Beginn des Förderzeitraumes bei den unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in NRW.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW Vertragsnaturschutz — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    LANUK NRW – Vertragsnaturschutz
    vns.naturschutzinformationen.nrw.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
  3. [03]
    Runderlass MUNV NRW vom 24.11.2025 (Ministerialblatt)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen