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Zuschuss Land

NRW Förderung forstlicher Maßnahmen Privat- und Körperschaftswald

Mit der Förderung forstlicher Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen aus GAK- und ELER-Mitteln eine beständige Entwicklung der Forstwirtschaft. Förderfähig sind naturnahe Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftlicher Wegebau und Löschwasserentnahmestellen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen.

Zuständig
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landesbetrieb Wald und Holz NRW
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Förderhöhe ab 2.500 €
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Die NRW-Förderrichtlinie zum Privat- und Körperschaftswald richtet sich an natürliche und juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, an forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz, Waldwirtschaftsgenossenschaften nach dem Landesforstgesetz, sonstige Genossenschaften, Eigentümergemeinschaften nach dem BGB, Religionsgemeinschaften sowie Kreise und kreisfreie Städte als Träger gemeinschaftlicher Maßnahmen. Förderfähige Bereiche: naturnahe Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftlicher Wegebau und Löschwasserentnahmestellen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Voraussetzungen: Maßnahme auf Flächen in NRW; keine Herbizide; Zweckbindungsfrist 10 Jahre für Anlagen und Wege ab Fertigstellung, 5 Jahre für technische Einrichtungen und Geräte ab Lieferung. Geltungsdauer 31.12.2031.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Waldeigentümer, forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder Waldgenossenschaft

Forstwirtschaftliche Fläche in Nordrhein-Westfalen

Keine Verwendung von Herbiziden

Zweckbindung mind. 10 Jahre für Anlagen und Wege, 5 Jahre für technische Einrichtungen

Antrag vor Vorhaben-Beginn

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Beginn der Maßnahmen stellen

    Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahmen stellen.

  2. 02

    Antrag beim zuständigen Regionalforstamt einreichen

    Sie stellen den Antrag bei dem örtlich zuständigen Regionalforstamt des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Waldeigentümer oder -besitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften, Religionsgemeinschaften sowie Kreise und kreisfreie Städte als Träger gemeinschaftlicher Maßnahmen.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Naturnahe Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftlicher Wegebau und Löschwasserentnahmestellen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen.
Welche Bagatellgrenze gilt?
Für Antragsteller des Körperschaftswaldes 12.500 Euro, für alle übrigen Maßnahmen 2.500 Euro.
Welche Zweckbindungsfristen gelten?
Geförderte Anlagen und Wege müssen mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung erhalten werden, geförderte technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre ab Lieferung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Beim örtlich zuständigen Regionalforstamt des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Antrag vor Beginn der Maßnahme.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW Förderung forstlicher Maßnahmen Privat- und Körperschaftswald — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landesbetrieb Wald und Holz NRW
  2. [02]
    Wald und Holz NRW – Förderung Privat-/Körperschaftswald
    waldbauernlotse.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landesbetrieb Wald und Holz NRW
  3. [03]
    Runderlass MLV NRW vom 30.01.2026 (Ministerialblatt)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landesbetrieb Wald und Holz NRW