Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landesbetrieb Wald und Holz NRW |
| Förderhöhe | ab 2.500 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Die NRW-Förderrichtlinie zum Privat- und Körperschaftswald richtet sich an natürliche und juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, an forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz, Waldwirtschaftsgenossenschaften nach dem Landesforstgesetz, sonstige Genossenschaften, Eigentümergemeinschaften nach dem BGB, Religionsgemeinschaften sowie Kreise und kreisfreie Städte als Träger gemeinschaftlicher Maßnahmen. Förderfähige Bereiche: naturnahe Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftlicher Wegebau und Löschwasserentnahmestellen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Voraussetzungen: Maßnahme auf Flächen in NRW; keine Herbizide; Zweckbindungsfrist 10 Jahre für Anlagen und Wege ab Fertigstellung, 5 Jahre für technische Einrichtungen und Geräte ab Lieferung. Geltungsdauer 31.12.2031.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Waldeigentümer, forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder Waldgenossenschaft
Forstwirtschaftliche Fläche in Nordrhein-Westfalen
Keine Verwendung von Herbiziden
Zweckbindung mind. 10 Jahre für Anlagen und Wege, 5 Jahre für technische Einrichtungen
Antrag vor Vorhaben-Beginn
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
2 Schritte
- 01
Antrag vor Beginn der Maßnahmen stellen
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahmen stellen.
- 02
Antrag beim zuständigen Regionalforstamt einreichen
Sie stellen den Antrag bei dem örtlich zuständigen Regionalforstamt des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung beantragen?
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Welche Bagatellgrenze gilt?
Welche Zweckbindungsfristen gelten?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW Förderung forstlicher Maßnahmen Privat- und Körperschaftswald — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landesbetrieb Wald und Holz NRW
- [02]Wald und Holz NRW – Förderung Privat-/Körperschaftswaldwaldbauernlotse.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landesbetrieb Wald und Holz NRW
- [03]Runderlass MLV NRW vom 30.01.2026 (Ministerialblatt)recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landesbetrieb Wald und Holz NRW