Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landesbetrieb Wald und Holz NRW |
| Förderhöhe | ab 2.500 € |
| Förderquote | 90 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Programm zur Förderung forstlicher Dienstleistungen unterstützt der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die von der Forstbehörde anerkannt sind, sowie Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz. Förderfähig sind Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Waldflächen in den Bereichen Wirtschaftsplanung, biologische und technische Produktion sowie Förderung der Biodiversität im Wald. Holzvermarktung ist ausgeschlossen. Voraussetzungen: Forstfläche in NRW, Forsteinrichtungswerk nicht älter als ein Jahr, fachkundiges und unparteiisches Personal ohne Interessenkonflikt. Für Zusammenschlüsse: Mitgliedsfläche je Waldbesitzendem maximal 25 Hektar bei mindestens der Hälfte der Mitglieder, mindestens 80 Prozent der Mitgliedsfläche nach PEFC, FSC, Naturland oder vergleichbar zertifiziert, Privatwald-Anteil mindestens 40 Prozent. Für Waldgenossenschaften: Bewirtschaftung gemäß Gemeinschaftswaldgesetz, anerkannte Zertifizierung, genehmigter Betriebsplan oder Betriebsgutachten. Geltungsdauer 31.12.2029.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Forstwirtschaftlicher Zusammenschluss von Forstbehörde anerkannt oder Waldgenossenschaft
Forstfläche in Nordrhein-Westfalen
Forsteinrichtungswerk nicht älter als ein Jahr
Mindestens 80 Prozent zertifizierte Mitgliedsfläche (PEFC, FSC, Naturland o.ä.)
Privatwald-Anteil mind. 40 Prozent (Zusammenschlüsse)
Mitgliedsfläche max. 25 Hektar je Waldbesitzendem bei min. der Hälfte der Mitglieder
Wie stellst du den Antrag?
Antragstellung über das Online-Portal wald.web.nrw.de beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Geschäftsstelle Forst/Direkte Förderung in Münster.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Leistungen werden gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Zertifizierungs-Pflichten gelten?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW Förderung forstlicher Dienstleistungen — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landesbetrieb Wald und Holz NRW
- [02]Wald und Holz NRW – Forstliche Dienstleistungenwaldbauernlotse.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landesbetrieb Wald und Holz NRW
- [03]Runderlass MLV NRW vom 28.10.2025 (Ministerialblatt)recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen / Landesbetrieb Wald und Holz NRW