BundesBonus
Zuschuss Land

Waldumbau Mecklenburg-Vorpommern

Förderung des Waldumbaus in Mecklenburg-Vorpommern mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Zuwendungen für nachhaltige Entwicklung bestehender Waldflächen und Schaffung klimaangepasster Bestände.

Zuständig
Landesforst Mecklenburg-Vorpommern (mit EFRE-Mitteln)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesforst Mecklenburg-Vorpommern (mit EFRE-Mitteln)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe der Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung Zuwendungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von bestehenden Waldflächen zur Sicherung aller Waldfunktionen, insbesondere der zusätzlichen Bindung von Kohlendioxid. Die Förderung erfolgt im Rahmen der aktuellen Fördergrund­sätze zur Gewährung von Zuwendungen an die Landesforst­anstalt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Waldflächen im Eigentum des Landes oder der Landesforstanstalt

Ziel ist Schaffung künftiger klimaangepasster und naturnaher Bestände

Maßnahme erfolgt durch Saat oder Pflanzung

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Zugangsberechtigung für das Förderportal anfordern

    Formlose Anfrage per E-Mail an das LFI Mecklenburg-Vorpommern senden, um eine Nutzungserklärung einzureichen und die Zugangsberechtigung für das Förderportal EFRE VI (Profil) zu erhalten.

  2. 02

    Antrag digital über das Förderportal einreichen

    Antrag auf Förderung für das Waldumbau-Vorhaben ausschließlich digital über das Förderportal EFRE VI (Profil) unter foerderportal-efre-mv.de einreichen. Vorhabenbeginn erst nach Bewilligung.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung durch das LFI M-V

    Das LFI Mecklenburg-Vorpommern prüft den Antrag auf Förderfähigkeit. Bei positiver Entscheidung erfolgt die Bewilligung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  4. 04

    Waldumbaumaßnahme durchführen

    Gefördertes Waldumbauvorhaben gemäß Bewilligungsbescheid umsetzen. Die Fördereinheit ist ein Hektar umgebaute Waldfläche.

  5. 05

    Erstattungsantrag einreichen

    Nach Abschluss der Maßnahme Erstattungsantrag über das Förderportal einreichen. Zuwendung wird als nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung nach standardisierten Kosten je Einheit (Hektar) erstattet.

Häufige Fragen

Wer ist der Zuwendungsempfänger?
Zuwendungsempfänger ist die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderung richtet sich an die Landesforst für die Umsetzung von Waldumbaumaßnahmen.
Was genau wird im Waldumbau gefördert?
Gefördert werden die Vorbereitung der Fläche (Beräumen und Bodenbearbeitung), Kosten für Saatgut und Pflanzmaterial, die Pflanzung oder Aussaat selbst, Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden und Kulturpflege zur Beseitigung unerwünschter Vegetation.
Wie ist die Finanzierungsform?
Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuweisung als Anteilsfinanzierung mit standardisierten Kosten je Hektar umgebauter Waldfläche gewährt.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt digital über das Förderportal EFRE VI. Das LFI M-V vergibt die Zugangsberechtigung auf Basis einer formgerechten Nutzungserklärung, die per E-Mail angefordert werden kann.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Waldumbau Mecklenburg-Vorpommern — Offizielle Programmseite
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesforst Mecklenburg-Vorpommern (mit EFRE-Mitteln)