BundesBonus
Zuschuss · bis 90 % Bund

RIGE — Information über regionale Bio-Wertschöpfungsketten

Der Bund bezuschusst Maßnahmen, die Bürger über die Besonderheiten des ökologischen Landbaus und die regionale Wertschöpfung ökologisch erzeugter Lebensmittel informieren. Antragsberechtigt sind Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, in Verbundprojekten auch Hochschulen, Schulen, Verbände, Vereine und Stiftungen.

Max. Förderung
500.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Förderhöhe bis zu 500.000 €
Förderquote 90 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Richtlinie RIGE ist Teil des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und fördert Informationsmaßnahmen über regionale Bio-Wertschöpfungsketten sowie begleitende pädagogische Angebote. Gefördert werden vor allem Informationskampagnen, informierende Veranstaltungen und Informationsmedien. Inhaltlich soll es um das Prozessverständnis der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft gehen, um Mehrwerte und Besonderheiten der Bio-Landwirtschaft und -Verarbeitung einschließlich der rechtlichen Grundlagen, um aktuelle Entwicklungen des Ökolandbaus in Deutschland und der jeweiligen Region, um Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette und Beispiele tragfähiger Wertschöpfungskettenpartnerschaften, um deren Wirkung für die Region wie Arbeitsplätze und Identifikation durch regionale Spezialitäten, um mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder entlang der Bio-Wertschöpfungskette sowie um den Bezug zu gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden, Landkreise, Bezirke und Regionalkreise sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Verwaltungsgemeinschaften, Ämter und regionale Zweckverbände. In Verbundprojekten werden zusätzlich Universitäten und Fachhochschulen, Berufs-, Fach- und Meisterschulen sowie Interessenverbände, Vereine und Stiftungen mit Niederlassung in Deutschland gefördert.

Schnell-Check

Passt RIGE — Information über regionale Bio-Wertschöpfungsketten zu dir?

6 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Kommune oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, in Verbundprojekten auch Hochschule, Schule, Verband, Verein oder Stiftung

Nachgewiesene Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen

Transparente, unternehmensneutrale und differenzierende Kommunikation

Bagatellgrenze von 30.000 Euro

Förderdauer von einem bis drei Jahren

Benennung eines Projektkoordinators bei Verbundprojekten

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag90 %500.000 €

Was bekommst du konkret?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einem Förderumfang von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderhöhe beträgt maximal 500.000 Euro für ein Verbundprojekt. Die Förderdauer liegt zwischen einem und drei Jahren. Es gilt eine Bagatellgrenze von 30.000 Euro. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 22.06.2026, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 01.07.2026. Die Geltungsdauer der Richtlinie endet am 31.12.2030.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für RIGE — Information über regionale Bio-Wertschöpfungsketten
555.556 €

Förderfähig sind max. 555.556 €

Rechnerische Schätzung
500.000 €

pro Antrag

Förderquote90%
  • Gesamtkosten555.556 €
  • Förderfähige Basis555.556 €
  • Zuschuss– 500.000 €
  • Dein Eigenanteil55.556 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung einzureichen. Die Antragstellung ist bis zum 01.07.2030 möglich. Antragsteller müssen Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen besitzen und diese nachweisen. Das Vorhaben soll mit einer transparenten, unternehmensneutralen und differenzierenden Kommunikation informieren und die übrigen Maßnahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau ergänzen, insbesondere zur Information der Verbraucher zum ökologischen Landbau. Bei Verbundprojekten benennen die Partner einen Projektkoordinator als Ansprechpartner der Bewilligungsbehörde für alle Fragen der Abwicklung.

Häufige Fragen

Was wird über RIGE gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die Bürger über die Besonderheiten des ökologischen Landbaus und die regionale Wertschöpfung von ökologisch erzeugten Lebensmitteln informieren. Dies umfasst vor allem Informationskampagnen, informierende Veranstaltungen und Informationsmedien sowie begleitende pädagogische Angebote.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden, Landkreise, Bezirke und Regionalkreise sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Verwaltungsgemeinschaften, Ämter und regionale Zweckverbände. In Verbundprojekten werden zusätzlich Universitäten und Fachhochschulen, Berufs-, Fach- und Meisterschulen sowie Interessenverbände, Vereine und Stiftungen mit Niederlassung in Deutschland gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Förderumfang beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderhöhe liegt bei maximal 500.000 Euro für ein Verbundprojekt. Es gilt eine Bagatellgrenze von 30.000 Euro, die Förderdauer beträgt ein bis drei Jahre.
Bis wann kann der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bis zum 01.07.2030 einzureichen. Die Geltungsdauer der Richtlinie endet am 31.12.2030.
Welche inhaltlichen Schwerpunkte soll das Vorhaben setzen?
Im Mittelpunkt stehen das Prozessverständnis über die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft, Mehrwerte und Besonderheiten der Bio-Landwirtschaft und -Verarbeitung einschließlich rechtlicher Grundlagen, aktuelle Entwicklungen des Ökolandbaus, Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette und tragfähige Wertschöpfungskettenpartnerschaften, deren regionale Wirkung sowie mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder entlang der Bio-Wertschöpfungskette.

Mehr zu RIGE — Information über regionale Bio-Wertschöpfungsketten und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    RIGE — Information über regionale Bio-Wertschöpfungsketten — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
  2. [02]
    Bundesprogramm Ökologischer Landbau — Programmseite der BLE
    bundesprogramm.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
  3. [03]
    Richtlinie des BMLEH vom 22.06.2026 (Bundesanzeiger AT 01.07.2026 B3)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Teilen
Merken