Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat |
| Förderhöhe | bis zu 500.000 € |
| Förderquote | 90 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Richtlinie RIGE ist Teil des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und fördert Informationsmaßnahmen über regionale Bio-Wertschöpfungsketten sowie begleitende pädagogische Angebote. Gefördert werden vor allem Informationskampagnen, informierende Veranstaltungen und Informationsmedien. Inhaltlich soll es um das Prozessverständnis der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft gehen, um Mehrwerte und Besonderheiten der Bio-Landwirtschaft und -Verarbeitung einschließlich der rechtlichen Grundlagen, um aktuelle Entwicklungen des Ökolandbaus in Deutschland und der jeweiligen Region, um Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette und Beispiele tragfähiger Wertschöpfungskettenpartnerschaften, um deren Wirkung für die Region wie Arbeitsplätze und Identifikation durch regionale Spezialitäten, um mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder entlang der Bio-Wertschöpfungskette sowie um den Bezug zu gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden, Landkreise, Bezirke und Regionalkreise sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Verwaltungsgemeinschaften, Ämter und regionale Zweckverbände. In Verbundprojekten werden zusätzlich Universitäten und Fachhochschulen, Berufs-, Fach- und Meisterschulen sowie Interessenverbände, Vereine und Stiftungen mit Niederlassung in Deutschland gefördert.
Passt RIGE — Information über regionale Bio-Wertschöpfungsketten zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Kommune oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, in Verbundprojekten auch Hochschule, Schule, Verband, Verein oder Stiftung
Nachgewiesene Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen
Transparente, unternehmensneutrale und differenzierende Kommunikation
Bagatellgrenze von 30.000 Euro
Förderdauer von einem bis drei Jahren
Benennung eines Projektkoordinators bei Verbundprojekten
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 90 % | 500.000 € |
Was bekommst du konkret?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einem Förderumfang von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderhöhe beträgt maximal 500.000 Euro für ein Verbundprojekt. Die Förderdauer liegt zwischen einem und drei Jahren. Es gilt eine Bagatellgrenze von 30.000 Euro. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 22.06.2026, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 01.07.2026. Die Geltungsdauer der Richtlinie endet am 31.12.2030.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 555.556 €
pro Antrag
- Gesamtkosten555.556 €
- Förderfähige Basis555.556 €
- Zuschuss– 500.000 €
- Dein Eigenanteil55.556 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung einzureichen. Die Antragstellung ist bis zum 01.07.2030 möglich. Antragsteller müssen Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen besitzen und diese nachweisen. Das Vorhaben soll mit einer transparenten, unternehmensneutralen und differenzierenden Kommunikation informieren und die übrigen Maßnahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau ergänzen, insbesondere zur Information der Verbraucher zum ökologischen Landbau. Bei Verbundprojekten benennen die Partner einen Projektkoordinator als Ansprechpartner der Bewilligungsbehörde für alle Fragen der Abwicklung.
Häufige Fragen
Was wird über RIGE gefördert?
Wer kann einen Antrag stellen?
Wie hoch ist die Förderung?
Bis wann kann der Antrag gestellt werden?
Welche inhaltlichen Schwerpunkte soll das Vorhaben setzen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]RIGE — Information über regionale Bio-Wertschöpfungsketten — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- [02]Bundesprogramm Ökologischer Landbau — Programmseite der BLEbundesprogramm.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- [03]Richtlinie des BMLEH vom 22.06.2026 (Bundesanzeiger AT 01.07.2026 B3)bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.