BundesBonus
Zuschuss Land

Vertragsnaturschutzprogramm (Bayern)

Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm honoriert der Freistaat Bayern Landwirten und anderen Landnutzern die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung ökologisch wertvoller Flächen. Gefördert wird die schonende Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen; die Bewirtschafter verpflichten sich für fünf Jahre auf naturschutzgerechte Maßnahmen. Die Förderung gleicht die zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste aus.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Vertragsnaturschutz ist das Markenzeichen der kooperativen bayerischen Naturschutzpolitik. Ziel ist der Erhalt der Biodiversität, insbesondere die Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und der Bayerischen Biodiversitätsstrategie. Über einen modularen Ansatz lassen sich Grundleistungen (z. B. späte Mahd einer Wiese, extensive Ackernutzung) mit Zusatzleistungen kombinieren, etwa dem Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel oder Erschwernissen wie der Mahd mit Messermähwerk.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Landwirt oder sonstiger Landbewirtschafter

Naturschonende Bewirtschaftung ökologisch wertvoller Wiesen, Weiden, Äcker oder Teiche

Fünfjährige Verpflichtung zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antragsberechtigung prüfen

    Antragsberechtigt sind Landwirte sowie sonstige Landbewirtschafter.

  2. 02

    Beratungsgespräch bei der unteren Naturschutzbehörde führen

    Vorab ist ein Beratungsgespräch bei der unteren Naturschutzbehörde vorgesehen, bei dem die geeigneten Maßnahmen erörtert und festgelegt werden.

  3. 03

    Antrag beim AELF im Antragszeitraum stellen

    Der Förderantrag ist innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums (Januar bis Februar) beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zu stellen.

Häufige Fragen

Wer kann am bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm teilnehmen?
Antragsberechtigt sind Landwirte und sonstige Landbewirtschafter, die ökologisch wertvolle Flächen naturschonend bewirtschaften.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die schonende Bewirtschaftung ökologisch wertvoller Wiesen, Weiden, Äcker und Teiche. Grundleistungen wie die späte Mahd lassen sich modular mit Zusatzleistungen kombinieren, etwa dem Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel.
Wie lange läuft die Verpflichtung?
Die Bewirtschafter verpflichten sich, die Flächen fünf Jahre lang nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.
Wo und wann wird der Antrag gestellt?
Der Antrag ist innerhalb des jährlichen Antragszeitraums (Januar bis Februar) beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen; vorab ist ein Beratungsgespräch bei der unteren Naturschutzbehörde vorgesehen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Vertragsnaturschutzprogramm (Bayern) — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
  2. [02]
    Vertragsnaturschutzprogramm (Bayerisches Umweltministerium)
    stmuv.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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