Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Saarland / Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Auf Grundlage der geltenden EU-Verordnungen, des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum und der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' (GAK) gewährt das Saarland Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen für investive Maßnahmen. Die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID) ist Teil der gemeinsamen Förderrichtlinie FRL-AFP/FID und ergänzt das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP). Die Bewertung und Auswahl der förderfähigen Projekte erfolgt nach einem Punkteverfahren. Förderfähig sind Investitionen mit Beitrag zum Verbraucher-, Umwelt-, Tier- oder Klimaschutz sowie Ressourcenschutz. Die Interessen der Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind zu berücksichtigen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Rechtsgrundlage sind unter anderem Art. 14 und Art. 18 der VO (EU) Nr. 702/2014.
Passt Förderung von Investitionen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen (FRL-FID Saarland) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Landwirtschaftliches Unternehmen im Saarland
Prosperitätsgrenze: max. 110.000 € (Ledige) bzw. 140.000 € (Eheleute) positive Einkünfte pro Jahr
Beitrag zum Verbraucher-, Umwelt-, Tier- oder Klimaschutz sowie Ressourcenschutz
Zweckbindungsfrist 12 Jahre (Bauten) bzw. 5 Jahre (Maschinen)
Was bekommst du konkret?
Zuwendungen für Investitionen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen. Voraussetzung ist unter anderem die Einhaltung der Prosperitätsgrenze: Die Summe der positiven Einkünfte des Antragstellers darf im Durchschnitt der letzten drei Steuerbescheide 110.000 Euro je Jahr bei Ledigen und 140.000 Euro je Jahr bei Eheleuten nicht überschreiten. Bei Überschreiten durch Kapitaleigner mit mehr als 5 Prozent Kapitalanteil wird das zuwendungsfähige Investitionsvolumen anteilig gekürzt. Für geförderte Bauten und bauliche Anlagen gilt eine Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren, für Maschinen und technische Einrichtungen von fünf Jahren. Eine Kumulation mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank, COSME oder der Förderbanken der Länder ist bei Einhaltung der beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen zulässig.
Wie stellst du den Antrag?
Ein vollständiger Antrag auf Förderung ist beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat A/4, vorzulegen. Der Antrag muss unter anderem Name und Größe des Unternehmens, eine Vorhabenbeschreibung, den Standort, eine Aufstellung der beihilfefähigen Kosten, Art und Höhe der beantragten Beihilfe, ein Investitionskonzept samt Finanzierungsplan sowie einen Nachweis über die Einhaltung der Prosperitätsgrenze enthalten. Nach Vorliegen aller Unterlagen versendet die Bewilligungsbehörde eine Eingangsbestätigung und entscheidet über den Antrag in Form eines Prüfvermerks. Die Förderfähigkeit gilt ab dem Datum des vollständigen Antragseinganges als gegeben.
Häufige Fragen
Wer kann die Diversifizierungsförderung im Saarland beantragen?
Was ist die Prosperitätsgrenze?
Kann die Förderung mit anderen Mitteln kombiniert werden?
Welche Zweckbindungsfristen gelten?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' (GAKG)gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageSaarland / Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz