Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | bis zu 10.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum fördert zwei Bereiche: die Gründung und das Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen sowie Investitionsvorhaben für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Ziel ist es, die Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung an die Erfordernisse des Marktes anzupassen, Innovationspotenziale zu erschließen und einen Beitrag zur Verringerung klimaschädlicher Emissionen sowie zur effizienten Ressourcennutzung (insbesondere Wasser und Energie) zu leisten. Zuwendungsempfänger sind Erzeugerorganisationen, Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte und deren Vereinigungen, die Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Verordnung 2022/2472 sein müssen.
Passt Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstrukturverbesserung) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Anerkannter Erzeugerzusammenschluss (Organisation oder Vereinigung)
Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (EU 2022/2472)
Auf Dauer, mindestens fünf Jahre angelegt
Erzeugerzusammenschluss für Qualitätsprodukte mit mindestens fünf Mitgliedern
Was bekommst du konkret?
Förderfähig sind angemessene Aufwendungen für Organisationskosten von Erzeugerzusammenschlüssen: Gründungskosten, Personal- und Geschäftskosten sowie Kosten für Büroeinrichtungen einschließlich Hard- und Software, Büromaschinen und -geräte bis zur Höhe von 10.000 Euro. Zusätzlich werden Investitionsvorhaben für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gefördert.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt. Erzeugerzusammenschlüsse müssen zuvor auf Basis ihres Geschäftsplans förmlich anerkannt werden. Zuwendungen zu Organisationskosten können für Aufwendungen ab dem Tag der förmlichen Anerkennung gewährt werden; Gründungskosten sind unabhängig davon zuwendungsfähig.
Häufige Fragen
Wer kann die Marktstrukturverbesserung in Baden-Württemberg beantragen?
Was wird bei den Organisationskosten gefördert?
Wie lange muss ein Erzeugerzusammenschluss bestehen?
Wie viele Mitglieder braucht ein Erzeugerzusammenschluss für Qualitätsprodukte?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Programmübersicht in der Förderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.dePrimärquelleMinisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- [02]Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württembergmlr.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleMinisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg