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Zuschuss · bis 10.000 € Land

Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstrukturverbesserung)

Baden-Württemberg unterstützt mit der Marktstrukturverbesserung die Gründung von Erzeugerzusammenschlüssen sowie Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, um die Wettbewerbsfähigkeit und Absatzsicherung auf Erzeugerebene zu stärken.

Max. Förderung
10.000 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Förderhöhe bis zu 10.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum fördert zwei Bereiche: die Gründung und das Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen sowie Investitionsvorhaben für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Ziel ist es, die Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung an die Erfordernisse des Marktes anzupassen, Innovationspotenziale zu erschließen und einen Beitrag zur Verringerung klimaschädlicher Emissionen sowie zur effizienten Ressourcennutzung (insbesondere Wasser und Energie) zu leisten. Zuwendungsempfänger sind Erzeugerorganisationen, Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte und deren Vereinigungen, die Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Verordnung 2022/2472 sein müssen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Anerkannter Erzeugerzusammenschluss (Organisation oder Vereinigung)

Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (EU 2022/2472)

Auf Dauer, mindestens fünf Jahre angelegt

Erzeugerzusammenschluss für Qualitätsprodukte mit mindestens fünf Mitgliedern

Was bekommst du konkret?

Förderfähig sind angemessene Aufwendungen für Organisationskosten von Erzeugerzusammenschlüssen: Gründungskosten, Personal- und Geschäftskosten sowie Kosten für Büroeinrichtungen einschließlich Hard- und Software, Büromaschinen und -geräte bis zur Höhe von 10.000 Euro. Zusätzlich werden Investitionsvorhaben für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gefördert.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt. Erzeugerzusammenschlüsse müssen zuvor auf Basis ihres Geschäftsplans förmlich anerkannt werden. Zuwendungen zu Organisationskosten können für Aufwendungen ab dem Tag der förmlichen Anerkennung gewährt werden; Gründungskosten sind unabhängig davon zuwendungsfähig.

Häufige Fragen

Wer kann die Marktstrukturverbesserung in Baden-Württemberg beantragen?
Antragsberechtigt sind Erzeugerorganisationen, Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte und deren Vereinigungen. Sie müssen Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2472 sein.
Was wird bei den Organisationskosten gefördert?
Förderfähig sind Gründungskosten, Personal- und Geschäftskosten sowie Kosten für Büroeinrichtungen einschließlich Hard- und Software, Büromaschinen und -geräte bis zu einer Höhe von insgesamt 10.000 Euro.
Wie lange muss ein Erzeugerzusammenschluss bestehen?
Die Erzeugerzusammenschlüsse müssen unabhängig von ihrer Rechtsform auf Dauer, mindestens aber für fünf Jahre, angelegt sein. Eine Mitgliedschaft kann frühestens zum Schluss des dritten vollen Geschäftsjahres gekündigt werden.
Wie viele Mitglieder braucht ein Erzeugerzusammenschluss für Qualitätsprodukte?
Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte müssen mindestens fünf Mitglieder haben.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmübersicht in der Förderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelleMinisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
  2. [02]
    Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg
    mlr.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleMinisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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