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Zuschuss Land

Fortbildungsmaßnahmen - Behindertenhilfe & Psychiatrie

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bezuschusst Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Behindertenhilfe und der psychiatrischen Versorgung. Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und ihre Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie weitere fachlich anerkannte Verbände und Fortbildungsanbieter. Gefördert werden Sachausgaben wie Raummiete, Referentenhonorare, Fahrtkosten und Material als Festbetrag von höchstens 50 Euro je Fortbildungseinheit von 45 Minuten. Ein Eigenanteil ist zu erbringen.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderung dient der Vermittlung, Vertiefung und Weiterentwicklung spezifischer Fachkenntnisse von Personen, die in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätig sind. Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen in beiden Bereichen, sowohl als Präsenzveranstaltungen als auch als entsprechende E-Learning-Fortbildungen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder fachlich anerkannte Verbände

Fortbildung in Behindertenhilfe oder psychiatrischer Versorgung

Präsenzveranstaltung oder E-Learning-Format

Was bekommst du konkret?

Zuwendungsfähig sind Sachausgaben für die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen wie Raummiete, Referentenhonorare bis maximal 50 Euro je Fortbildungseinheit (45 Minuten), Fahrtkosten und Material. Ein höherer Stundensatz ist bei selbstständigen Referenten im Einzelfall förderfähig, wenn die Überschreitung besonders begründet wird.

Wie stellst du den Antrag?

Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Festbetrag gewährt. Pro Fortbildungseinheit wird ein Pauschalbetrag von maximal 50 Euro gewährt. Der Zuwendungsempfänger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.

Häufige Fragen

Wer kann beim Fortbildungsprogramm Behindertenhilfe und Psychiatrie Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.
Wie hoch ist der Fördersatz pro Fortbildungseinheit?
Pro Fortbildungseinheit (FE = 45 Minuten) wird ein Pauschalbetrag gewährt, der maximal 50 Euro betragen kann. Ein höherer Stundensatz ist insbesondere bei selbstständigen Referenten im Einzelfall förderfähig, wenn die Überschreitung besonders begründet wird.
Welche Formate werden gefördert?
Gefördert werden sowohl Präsenzveranstaltungen als auch entsprechende E-Learning-Fortbildungen in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Fortbildungsmaßnahmen - Behindertenhilfe & Psychiatrie — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  2. [02]
    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
    stmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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