BundesBonus
Zuschuss Land

ESF Plus Gründungsberatung Sachsen

Die ESF Plus Gründungsberatung Sachsen bezuschusst Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase. Gefördert werden Existenzgründer mit einem Festbetrag von 400 Euro je Tagewerk (bis fünf Tagewerke) und Unternehmensnachfolgen mit 500 Euro je Tagewerk (bis zehn Tagewerke). Ziel ist ein leichterer Zugang zu qualifizierter Gründungsberatung.

Zuständig
Freistaat Sachsen (Sächsische Aufbaubank – SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Sachsen (Sächsische Aufbaubank – SAB)
Förderhöhe
Zielgruppe Existenzgründer

Worum geht es?

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase. Die Beratung soll Existenzgründer in die Lage versetzen, Entscheidungen über die Neugründung oder Übernahme eines Unternehmens gut vorbereitet zu treffen und so nachhaltige Gründungen in Sachsen zu stärken.

Schnell-Check

Passt ESF Plus Gründungsberatung Sachsen zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Natürliche Person mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen

Unternehmen noch nicht gegründet oder übernommen (Vorgründungsphase)

Dem Gründungsvorhaben dienliche Vorbildung oder Berufserfahrung wird nachgewiesen

Beratungsempfehlung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, LFB) liegt vor

Was bekommst du konkret?

Zuschuss als Festbetrag: 400 Euro je Tagewerk bei Gründungsberatung (maximal fünf Tagewerke) und 500 Euro je Tagewerk bei Beratung zur Unternehmensnachfolge (maximal zehn Tagewerke). Ein Tagewerk entspricht acht Zeitstunden. Die Förderung kann innerhalb von fünf Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.

Wie stellst du den Antrag?

Der Förderantrag ist spätestens zwei Monate ab dem Datum der Beratungsempfehlung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu stellen. Vorzulegen sind unter anderem ein Gründungs- oder Unternehmenskonzept sowie die Beratungsempfehlung einer fachkundigen Stelle (IHK, Handwerkskammer oder Landesverband der Freien Berufe). Der Beratungsvertrag darf nicht vor Antragstellung geschlossen werden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss zur Gründungsberatung in Sachsen?
Gefördert wird ein Festbetrag von 400 Euro je Tagewerk bei der Gründungsberatung (maximal fünf Tagewerke, also bis 2.000 Euro) und 500 Euro je Tagewerk bei Beratungen zur Unternehmensnachfolge (maximal zehn Tagewerke, also bis 5.000 Euro). Ein Tagewerk entspricht acht Zeitstunden.
Wer kann die Gründungsberatung beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen und bis zur Bewilligung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind. Ausgeschlossen sind unter anderem Gründungen in der Unternehmens-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Was muss ich für den Antrag vorlegen?
Dem Antrag sind ein individuelles Gründungs- oder Unternehmenskonzept und die Beratungsempfehlung einer fachkundigen Stelle beizufügen. Fachkundige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern sowie der Landesverband der Freien Berufe Sachsen. Der Antrag ist spätestens zwei Monate nach der Beratungsempfehlung zu stellen.
Wie oft kann ich die Gründungsberatung nutzen?
Die Förderung kann innerhalb von fünf Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden. Dabei werden auch durch den Bund geförderte Beratungsleistungen zur Existenzgründung angerechnet. Der Beratungsvertrag darf erst nach Antragstellung abgeschlossen werden.

Mehr zu ESF Plus Gründungsberatung Sachsen und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ESF Plus Gründungsberatung Sachsen — Offizielle Programmseite
    foerderdatenbank.dePrimärquelleFreistaat Sachsen (Sächsische Aufbaubank – SAB)
  2. [02]
    Sächsische Aufbaubank (SAB)
    sab.sachsen.dePrimärquelleFreistaat Sachsen (Sächsische Aufbaubank – SAB)
Teilen
Merken