BundesBonus
Zuschuss Bund

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist die zentrale Bundes-Förderung für Arbeitslose, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen. Voraussetzung ist ein noch bestehender Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen sowie eine Tragfähigkeitsbescheinigung der Selbstständigkeit durch eine fachkundige Stelle (IHK, HWK, Steuerberater oder Gründungs­beratung). In der ersten 6-Monats-Phase fließt das ALG I weiter plus pauschal 300 € pro Monat zur Absicherung von Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Eine zweite Phase über 9 Monate mit nur 300 € ist auf Antrag möglich.

Zuständig
Bundesagentur für Arbeit
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesagentur für Arbeit
Höhe pro Monat ab 300 € pro Monat
Zielgruppe Existenzgründer, Arbeitnehmer, Privatperson

Worum geht es?

Der Gründungszuschuss ist die wichtigste Sprungbrett-Förderung aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit in Deutschland. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit; rechtliche Grundlage § 93 SGB III. Anders als bei vielen anderen Förderprogrammen ist der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung — der Vermittler in deiner Arbeitsagentur entscheidet im Einzelfall, ob er den Zuschuss bewilligt.

Phase 1 (Pflicht-Bewilligung bei Erfüllung der Voraussetzungen): Über 6 Monate läuft dein Arbeitslosengeld I weiter (bisheriger Tagessatz mal Kalendertage), plus eine Pauschale von 300 € pro Monat zur Absicherung der Sozialversicherung. Der Zuschuss ist steuerfrei und beitragsfrei.

Phase 2 (auf Antrag, nicht garantiert): Auf gesonderten Antrag kannst du anschließend weitere 9 Monate die 300-€-Pauschale bekommen — aber nicht mehr das Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Nachweis der hauptberuflichen Selbstständigkeit. Phase 2 ist eine Ermessensentscheidung — etwa 60 % der Anträge werden bewilligt.

Wichtig: Antrag stellen, BEVOR der Restanspruch auf ALG I unter 150 Tage rutscht — sonst entfällt der Anspruch komplett. Bei knapp werdender Anspruchsdauer also lieber früh den Antrag stellen oder zumindest mit dem Vermittler sprechen.

Tragfähigkeitsbescheinigung bekommst du von einer fachkundigen Stelle: IHK / HWK (Beratung kostenlos für Mitglieder), Steuerberater (~200–500 €), zertifizierte Gründungs­berater oder gründungsorientierten Anwältin. Inhaltlich enthält die Bescheinigung: Geschäftsidee, Markteinschätzung, Finanzplan über 3 Jahre, Plausibilitätsprüfung.

Schnell-Check

Passt Gründungszuschuss zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Aktuelle LeistungALG I (Arbeitslosengeld) · Bürgergeld (ALG II) · Keine Leistung — beschäftigt · Selbstständig (bereits)
ALG-I-Restanspruch in Tagen (mindestens 150)150 – 720 Tage
Status der SelbstständigkeitIdee — noch keine Anmeldung · Vorbereitung — Businessplan vorhanden · Bereits angemeldet (zu spät für Antrag)
Tragfähigkeits­bescheinigung vorhanden oder organisierbar—

Was bekommst du konkret?

Phase 1 (6 Monate):

  • Weiterzahlung deines bisherigen Arbeitslosengelds I (Tagessatz mal Kalendertage)
  • Plus 300 € monatliche Pauschale zur freiwilligen Absicherung der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung)
  • Steuerfrei und beitragsfrei
  • Auszahlung monatlich rückwirkend

Phase 2 (9 weitere Monate, auf Antrag):

  • Nur die 300-€-Sozialversicherungs-Pauschale — KEIN Arbeitslosengeld mehr
  • Antrag muss vor Ablauf der Phase 1 gestellt werden
  • Bewilligung ist Ermessen — Nachweis der hauptberuflichen Selbstständigkeit + Geschäftsentwicklung erforderlich

Insgesamt maximal: Über die volle Förderdauer von 15 Monaten kommen typische Gründer auf zwischen 8.000 € und 18.000 € Gesamtleistung — abhängig vom letzten Bruttogehalt, das die ALG-I-Höhe bestimmt.

Was du selbst zahlen musst:

  • Soziale Absicherung in voller Höhe (die 300 € decken oft nicht den vollen Beitrag — meist Eigenanteil von 200–500 €/Monat zusätzlich)
  • Krankenversicherung als Selbstständiger (freiwillige GKV ab ca. 200 €/Monat möglich, oder PKV)
  • Rentenversicherung (entweder freiwillige Beiträge oder pflichtversichert je nach Tätigkeit)
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Persönliches Gespräch beim Vermittler der zuständigen Arbeitsagentur — vereinbare einen Termin und erkläre konkret deine Gründungs-Pläne. Vermittler kann dich beraten, ob die Förderung passt.

  2. 02

    Tragfähigkeitsbescheinigung organisieren bei einer fachkundigen Stelle:

    - **IHK / HWK**: Mitglieder bekommen sie meist kostenlos; Außenstehende ~150–400 € - **Steuerberater**: ~200–500 € — oft empfehlenswert wegen Einbindung in Buchführungs-Setup - **Zertifizierte Gründungs­beratung** (KfW-Beraterbörse): Honorar oft förderfähig durch BAFA-Beratungs­förderung - Inhalt: Geschäftsidee + Markteinschätzung + 3-Jahres-Finanzplan + Plausibilitätsprüfung

  3. 03

    Antragsformular ausfüllen (Form A0193 plus A0194) — beide auf arbeitsagentur.de oder beim Vermittler erhältlich. Beizulegen sind:

    - Tragfähigkeitsbescheinigung - Anmeldung Gewerbe oder freiberufliche Anmeldung beim Finanzamt - Lebenslauf + Qualifikations­nachweise - Selbstauskunft Vermögen - ALG-I-Bewilligungs­bescheid (zum Restanspruch-Nachweis)

  4. 04

    Antrag VOR Aufnahme der Selbstständigkeit stellen — rückwirkende Förderung gibt's nicht. Auch nach Gewerbe-Anmeldung kein Anspruch mehr.

  5. 05

    Bearbeitung laut Bundesportal einige Tage bis 12 Wochen. Bei Bewilligung kommt der Bescheid mit Förderzeitraum und monatlicher Auszahlung; die zweite Phase wird gesondert beantragt.

  6. 06

    Bei Ablehnung

    Widerspruch binnen 1 Monat. Häufiger Ablehnungsgrund: „nicht hinreichend tragfähig" oder „Vermittlung in abhängige Beschäftigung als Alternative". Im Widerspruch hilft präzisere Tragfähigkeits­begründung oder zweite Bescheinigung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Gründungszuschuss konkret?
Phase 1 (6 Monate): dein bisheriges Arbeitslosengeld I plus 300 € monatliche Sozialversicherungs-Pauschale. Wenn dein ALG I 1.500 €/Monat beträgt, kommst du auf 1.800 €/Monat × 6 Monate = 10.800 €. Phase 2 (9 weitere Monate, auf Antrag): nur die 300 € × 9 = 2.700 €. Gesamtsumme typisch 8.000–18.000 € über 15 Monate, abhängig vom letzten Brutto­gehalt das den ALG-Tagessatz bestimmt hat.
Muss ich den Gründungszuschuss versteuern?
Nein. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und beitragsfrei nach § 3 Nr. 2 EStG (analog zum Arbeitslosengeld). Aber: Er unterliegt dem Progressionsvorbehalt — das heißt deine Einkommensteuersatz für deine sonstigen Einkünfte (Selbstständigen-Gewinn) wird höher angesetzt, als wenn du nur die Selbstständigen-Einkünfte hättest. In der Steuererklärung als steuerfreie Lohnersatzleistung angeben (Anlage SO bzw. Mantelbogen).
Was ist eine Tragfähigkeits­bescheinigung und wer stellt sie aus?
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung ist ein formales Gutachten einer „fachkundigen Stelle", das deine geplante Selbstständigkeit als wirtschaftlich tragfähig einstuft. Inhalte: Geschäftsidee + Marktanalyse + Finanzplan über 3 Jahre (Umsatz/Kosten/Gewinn-Prognose) + Plausibilitäts­prüfung der Annahmen. Ausstellungsbefugte Stellen: IHK, Handwerks­kammern, Steuerberater, zertifizierte Gründungs­berater (KfW-Beraterbörse), Banken (selten). Honorar: bei IHK/HWK oft kostenlos für Mitglieder, sonst 200–500 €. Die BAFA-Beratungs­förderung erstattet bis 80 % der Beratungskosten.
Was wenn der Vermittler den Antrag ablehnt obwohl alles passt?
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessens­leistung, deshalb kann der Vermittler ablehnen auch wenn formale Voraussetzungen erfüllt sind. Häufigste Ablehnungs­gründe: "Tragfähigkeit nicht ausreichend belegt", "Vermittlung in Arbeit als Alternative bevorzugt", "persönliche Eignung zweifelhaft". Widerspruch ist möglich (binnen 1 Monat), oft erfolgreich mit präzisierter zweiter Tragfähigkeits­bescheinigung oder konkreter Markt­analyse die Gewinn­erwartung belegt. Tipp: Vor dem Antragsgespräch Businessplan schon konkret durchgehen — dann wirkt die Beantragung professionell und nicht improvisiert.
Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld — was passt für mich?
Gründungszuschuss ist für ALG-I-Bezieher (versicherungspflichtige Beschäftigung mit ausreichend Beitragszeiten in den letzten 30 Monaten). Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist für Bürgergeld-Bezieher, die sich selbstständig machen — Anlaufstelle ist das Jobcenter, nicht die Arbeitsagentur. Höhe Einstiegsgeld: meist 50–100 % des Bürgergeld-Regelsatzes als zusätzliche Pauschale für 6–24 Monate. Beide sind ähnlich konstruiert (Sprungbrett aus Arbeitslosigkeit in Selbstständigkeit), aber unterschiedliche Träger und etwas unterschiedliche Höhen.

Mehr zu Gründungszuschuss und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Gründungszuschuss — Offizielle Programmseite
    arbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit
  2. [02]
    SGB III § 93 — Gründungszuschuss
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesagentur für Arbeit
  3. [03]
    BA Merkblatt Gründungszuschuss
    arbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit
  4. [04]
    BA Merkblatt Gründungszuschuss
    arbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Teilen
Merken