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Zuschuss · bis 100 % Bund

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist die zentrale Bundes-Förderung für Arbeitslose, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen. Voraussetzung ist ein noch bestehender Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen sowie eine Tragfähigkeitsbescheinigung der Selbstständigkeit durch eine fachkundige Stelle (IHK, HWK, Steuerberater oder Gründungs­beratung). In der ersten 6-Monats-Phase fließt das ALG I weiter plus pauschal 300 € pro Monat zur Absicherung von Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Eine zweite Phase über 9 Monate mit nur 300 € ist auf Antrag möglich.

Max. Förderung
18.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesagentur für Arbeit
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesagentur für Arbeit
Förderhöhe 300 € – 18.000 €
Förderquote 100 %
Zielgruppe Existenzgründer, Arbeitnehmer, Privatperson

Worum geht es?

Der Gründungszuschuss ist die wichtigste Sprungbrett-Förderung aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit in Deutschland. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit; rechtliche Grundlage § 93 SGB III. Anders als bei vielen anderen Förderprogrammen ist der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung — der Vermittler in deiner Arbeitsagentur entscheidet im Einzelfall, ob er den Zuschuss bewilligt.

Phase 1 (Pflicht-Bewilligung bei Erfüllung der Voraussetzungen): Über 6 Monate läuft dein Arbeitslosengeld I weiter (bisheriger Tagessatz mal Kalendertage), plus eine Pauschale von 300 € pro Monat zur Absicherung der Sozialversicherung. Der Zuschuss ist steuerfrei und beitragsfrei.

Phase 2 (auf Antrag, nicht garantiert): Auf gesonderten Antrag kannst du anschließend weitere 9 Monate die 300-€-Pauschale bekommen — aber nicht mehr das Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Nachweis der hauptberuflichen Selbstständigkeit. Phase 2 ist eine Ermessensentscheidung — etwa 60 % der Anträge werden bewilligt.

Wichtig: Antrag stellen, BEVOR der Restanspruch auf ALG I unter 150 Tage rutscht — sonst entfällt der Anspruch komplett. Bei knapp werdender Anspruchsdauer also lieber früh den Antrag stellen oder zumindest mit dem Vermittler sprechen.

Tragfähigkeitsbescheinigung bekommst du von einer fachkundigen Stelle: IHK / HWK (Beratung kostenlos für Mitglieder), Steuerberater (~200–500 €), zertifizierte Gründungs­berater oder gründungsorientierten Anwältin. Inhaltlich enthält die Bescheinigung: Geschäftsidee, Markteinschätzung, Finanzplan über 3 Jahre, Plausibilitätsprüfung.

Schnell-Check

Passt Gründungszuschuss zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Aktuelle Leistung

ALG I (Arbeitslosengeld) · Bürgergeld (ALG II) · Keine Leistung — beschäftigt · Selbstständig (bereits)

ALG-I-Restanspruch in Tagen

0 € – 720 €

Status der Selbstständigkeit

Idee — noch keine Anmeldung · Vorbereitung — Businessplan vorhanden · Bereits angemeldet (zu spät für Antrag)

Tragfähigkeits­bescheinigung vorhanden oder organisierbar

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 3.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    100 %
    18.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Gründungszuschuss
18.000 €

Förderfähig sind max. 18.000 €

Rechnerische Schätzung
18.000 €

pro Antrag

Förderquote100%
  • Gesamtkosten18.000 €
  • Förderfähige Basis18.000 €
  • Zuschuss– 18.000 €
  • Dein Eigenanteil0 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Persönliches Gespräch beim Vermittler der zuständigen Arbeitsagentur — vereinbare einen Termin und erkläre konkret deine Gründungs-Pläne. Vermittler kann dich beraten, ob die Förderung passt.

  2. 02

    Tragfähigkeitsbescheinigung organisieren bei einer fachkundigen Stelle:

    - **IHK / HWK**: Mitglieder bekommen sie meist kostenlos; Außenstehende ~150–400 € - **Steuerberater**: ~200–500 € — oft empfehlenswert wegen Einbindung in Buchführungs-Setup - **Zertifizierte Gründungs­beratung** (KfW-Beraterbörse): Honorar oft förderfähig durch BAFA-Beratungs­förderung - Inhalt: Geschäftsidee + Markteinschätzung + 3-Jahres-Finanzplan + Plausibilitätsprüfung

  3. 03

    Antragsformular ausfüllen (Form A0193 plus A0194) — beide auf arbeitsagentur.de oder beim Vermittler erhältlich. Beizulegen sind:

    - Tragfähigkeitsbescheinigung - Anmeldung Gewerbe oder freiberufliche Anmeldung beim Finanzamt - Lebenslauf + Qualifikations­nachweise - Selbstauskunft Vermögen - ALG-I-Bewilligungs­bescheid (zum Restanspruch-Nachweis)

  4. 04

    Antrag VOR Aufnahme der Selbstständigkeit stellen — rückwirkende Förderung gibt's nicht. Auch nach Gewerbe-Anmeldung kein Anspruch mehr.

  5. 05

    Bearbeitungszeit typisch 4–8 Wochen. Bei Bewilligung kommt der Bescheid mit konkretem Förderzeitraum + monatlicher Auszahlung. Phase 2 separat beantragen 4 Wochen vor Ende der Phase 1.

  6. 06

    Bei Ablehnung

    Widerspruch binnen 1 Monat. Häufiger Ablehnungsgrund: „nicht hinreichend tragfähig" oder „Vermittlung in abhängige Beschäftigung als Alternative". Im Widerspruch hilft präzisere Tragfähigkeits­begründung oder zweite Bescheinigung.

Wie hoch ist die Bewilligungsquote?

Daten aus 2024

Anträge

78.000

Bewilligt

79,5 %

Ø Betrag

11.665 €

Gesamt-Volumen

910 Mio. €

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Gründungszuschuss konkret?
Phase 1 (6 Monate): dein bisheriges Arbeitslosengeld I plus 300 € monatliche Sozialversicherungs-Pauschale. Wenn dein ALG I 1.500 €/Monat beträgt, kommst du auf 1.800 €/Monat × 6 Monate = 10.800 €. Phase 2 (9 weitere Monate, auf Antrag): nur die 300 € × 9 = 2.700 €. Gesamtsumme typisch 8.000–18.000 € über 15 Monate, abhängig vom letzten Brutto­gehalt das den ALG-Tagessatz bestimmt hat.
Muss ich den Gründungszuschuss versteuern?
Nein. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und beitragsfrei nach § 3 Nr. 2 EStG (analog zum Arbeitslosengeld). Aber: Er unterliegt dem Progressionsvorbehalt — das heißt deine Einkommensteuersatz für deine sonstigen Einkünfte (Selbstständigen-Gewinn) wird höher angesetzt, als wenn du nur die Selbstständigen-Einkünfte hättest. In der Steuererklärung als steuerfreie Lohnersatzleistung angeben (Anlage SO bzw. Mantelbogen).
Was ist eine Tragfähigkeits­bescheinigung und wer stellt sie aus?
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung ist ein formales Gutachten einer „fachkundigen Stelle", das deine geplante Selbstständigkeit als wirtschaftlich tragfähig einstuft. Inhalte: Geschäftsidee + Marktanalyse + Finanzplan über 3 Jahre (Umsatz/Kosten/Gewinn-Prognose) + Plausibilitäts­prüfung der Annahmen. Ausstellungsbefugte Stellen: IHK, Handwerks­kammern, Steuerberater, zertifizierte Gründungs­berater (KfW-Beraterbörse), Banken (selten). Honorar: bei IHK/HWK oft kostenlos für Mitglieder, sonst 200–500 €. Die BAFA-Beratungs­förderung erstattet bis 80 % der Beratungskosten.
Was wenn der Vermittler den Antrag ablehnt obwohl alles passt?
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessens­leistung, deshalb kann der Vermittler ablehnen auch wenn formale Voraussetzungen erfüllt sind. Häufigste Ablehnungs­gründe: "Tragfähigkeit nicht ausreichend belegt", "Vermittlung in Arbeit als Alternative bevorzugt", "persönliche Eignung zweifelhaft". Widerspruch ist möglich (binnen 1 Monat), oft erfolgreich mit präzisierter zweiter Tragfähigkeits­bescheinigung oder konkreter Markt­analyse die Gewinn­erwartung belegt. Tipp: Vor dem Antragsgespräch Businessplan schon konkret durchgehen — dann wirkt die Beantragung professionell und nicht improvisiert.
Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld — was passt für mich?
Gründungszuschuss ist für ALG-I-Bezieher (versicherungspflichtige Beschäftigung mit ausreichend Beitragszeiten in den letzten 30 Monaten). Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist für Bürgergeld-Bezieher, die sich selbstständig machen — Anlaufstelle ist das Jobcenter, nicht die Arbeitsagentur. Höhe Einstiegsgeld: meist 50–100 % des Bürgergeld-Regelsatzes als zusätzliche Pauschale für 6–24 Monate. Beide sind ähnlich konstruiert (Sprungbrett aus Arbeitslosigkeit in Selbstständigkeit), aber unterschiedliche Träger und etwas unterschiedliche Höhen.

Service · Buchhaltung

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Gründungszuschuss — Offizielle Programmseite
    arbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit
  2. [02]
    SGB III § 93 — Gründungszuschuss
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesagentur für Arbeit
  3. [03]
    BA Merkblatt Gründungszuschuss
    arbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit