BundesBonus
Steuervorteil · bis 35 % Bund

Forschungszulage (FZulG)

Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) ist eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungs-Aufwendungen in Deutschland — kein klassisches Förderprogramm einer Förderbank, sondern eine Steuergutschrift über das Finanzamt. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen und Selbständigen unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform — auch Einzelunternehmer und Solo-Freelancer im Nebenerwerb. Die Zulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU sogar 35 %. Maximale Bemessungsgrundlage seit 1. Januar 2026: 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr (vorher 10 Mio. €). Voraussetzung ist eine FuE-Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

Zuständig
Bundesministerium der Finanzen / Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Steuervorteil
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium der Finanzen / Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Förderhöhe
Förderquote 35 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer
Direkt zum Rechner
Forschungszulage in 2 Min schätzen

Stunden × Pauschale × KMU-Quote → jährliche Steuergutschrift

Worum geht es?

Die Forschungszulage ist seit dem 1. Januar 2020 die zentrale steuerliche Forschungs- und Entwicklungs-Förderung des Bundes. Sie ergänzt die direkte Projektförderung (z. B. KMU-innovativ, ZIM) — anders als Zuschuss-Programme läuft sie über das Finanzamt und ist an klare Kriterien des FZulG geknüpft. Antragsberechtigt sind alle in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtigen — von der DAX-Konzern bis zum Solo-Freelancer.

Förderfähig sind Vorhaben aus den drei Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Konkret: das Vorhaben muss neuartig, schöpferisch, ungewiss in seinem Ausgang, systematisch geplant und übertragbar sein — die fünf sogenannten Frascati-Kriterien der OECD.

Berechnungsbasis sind die FuE-Personalkosten plus 70 % der vergebenen Auftragsforschung. Bei Einzel- und Mitunternehmern wird die eigene FuE-Arbeitszeit pauschal mit 70 € pro Stunde bewertet, ab 1. Januar 2026 mit 100 € pro Stunde und maximal 40 Wochenstunden. Mit dem Standortfördergesetz wurde zusätzlich eine pauschale Gemeinkostenpauschale von 20 % auf die direkten Projektkosten eingeführt — gilt für Wirtschaftsjahre ab 2026.

Die Forschungszulage wird auf die Steuerschuld angerechnet. Übersteigt die Zulage die Steuerschuld, wird der Differenzbetrag direkt vom Finanzamt ausgezahlt. Auch im Verlustfall fließt also Geld zurück. Wichtig: das Vorhaben kann mit anderen Förderungen (KMU-innovativ, ZIM, Innovationsgutschein) kumuliert werden, allerdings dürfen die geförderten Aufwendungen nicht doppelt geltend gemacht werden.

Die Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bestätigt den FuE-Charakter eines Vorhabens und ist zwingende Voraussetzung. Antrag online über das BSFZ-Portal, Bearbeitung im Schnitt 3 Monate, kostenlos.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Steuerpflichtig in Deutschland (unbeschränkt oder beschränkt)

FuE-Vorhaben erfüllt Frascati-Kriterien (neuartig, ungewiss, systematisch, schöpferisch, übertragbar)

BSFZ-Bescheinigung beantragt oder erhalten

FuE-Kategorie

Grundlagenforschung · Industrielle Forschung · Experimentelle Entwicklung

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    BSFZ-Bescheinigung:

  2. 02

    Antrag beim Finanzamt:

  3. 03

    Anrechnung / Auszahlung:

Wer bekommt Forschungszulage (FZulG)?

Daten aus 2024

Anträge

6.800

Ø Betrag

161.765 €

Gesamt-Volumen

1,1 Mrd. €

Häufige Fragen

Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen und Selbständigen — unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branche. Eingeschlossen sind Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personengesellschaften, Einzelunternehmer und Freiberufler. Auch Solo-Selbständige im Nebenerwerb sind anspruchsberechtigt, solange sie steuerpflichtige Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen.
Wie hoch ist die Forschungszulage?
Die Zulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen für alle anspruchsberechtigten Unternehmen, für KMU 35 %. Maximale Bemessungsgrundlage liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr (vorher 10 Mio. €) — ein KMU kann also bis zu 4,2 Mio. € Forschungszulage pro Jahr beantragen.
Wie viel zählt meine eigene Arbeitszeit als Einzelunternehmer?
Einzel- und Mitunternehmer können ihre eigene FuE-Arbeitszeit pauschal mit aktuell 70 € pro Stunde bewerten, ab dem 1. Januar 2026 mit 100 € pro Stunde. Maximal 40 Wochenstunden pro Person sind anrechenbar — das ergibt eine maximale Eigenleistung von 200.000 € pro Person und Jahr (ab 2026).
Was zählt als FuE-Vorhaben im Sinne des FZulG?
Das Vorhaben muss die fünf Frascati-Kriterien der OECD erfüllen: neuartig (Stand der Technik wird übertroffen), schöpferisch (eigene Hypothesen, Konzepte), ungewiss (Ergebnis nicht vorhersehbar), systematisch (planmäßiges Vorgehen) und übertragbar (Ergebnisse reproduzierbar). Reine Standardprogrammierung, klassische Auftragsentwicklung oder routinemäßige Verbesserungen reichen nicht aus.
Wie lange dauert die BSFZ-Bescheinigung?
Im Schnitt 3 Monate ab Eingang des vollständigen Antrags. Die Bescheinigung ist kostenlos und gilt für das gesamte FuE-Vorhaben — auch über mehrere Wirtschaftsjahre hinweg. Bei Folgejahren ist nur eine Aktualisierungs-Anzeige notwendig, kein neuer Vollantrag.
Was passiert, wenn meine Steuerschuld kleiner ist als die Forschungszulage?
In diesem Fall wird die Differenz durch das Finanzamt direkt ausgezahlt. Auch im Verlustfall — also bei keiner oder negativer Steuerschuld — fließt die volle Zulage. Damit funktioniert die Forschungszulage praktisch wie ein Liquiditäts-Zuschuss, gerade für junge Unternehmen mit Anlaufverlusten.
Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?
Ja, der Antrag beim Finanzamt kann rückwirkend für bis zu vier Jahre gestellt werden, solange die jeweilige Steuererklärung noch änderbar ist und die BSFZ-Bescheinigung das Vorhaben rückwirkend bestätigt. Bei der BSFZ ist eine rückwirkende Bestätigung möglich — der entsprechende Beginn des Vorhabens muss im Antrag dokumentiert sein.
Kann ich die Forschungszulage mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja, die Forschungszulage ist mit allen anderen FuE-Förderungen kumulierbar (KMU-innovativ, ZIM, EXIST, Innovationsgutschein BW etc.). Allerdings dürfen die geförderten Aufwendungen nicht doppelt geltend gemacht werden — wenn ein Aufwand bereits durch ein Zuschussprogramm gefördert wird, kann er nicht zusätzlich in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einfließen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Forschungszulage (FZulG) — Offizielle Programmseite
    bescheinigung-forschungszulage.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen / Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
  2. [02]
    Forschungszulagengesetz (FZulG) Volltext
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Finanzen / Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
  3. [03]
    BMF — Forschungszulage Merkblatt
    bescheinigung-forschungszulage.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen / Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
  4. [04]
    IHK München — FuE-Förderung Ratgeber
    ihk-muenchen.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen / Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
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