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Förderkredit · bis 10 Mio. € Land

HessenFonds Innovationskredit

Der HessenFonds Innovationskredit unterstützt innovative und schnell wachsende Unternehmen sowie Gründer mit Darlehen von 100.000 Euro bis 10 Mio. Euro. 70-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank und Zinsvergünstigung von bis zu 2 Prozent p.a., wo beihilferechtlich möglich.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Förderhöhe 100.000 € – 10 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Der HessenFonds Innovationskredit unterstützt innovative und schnell wachsende Unternehmen sowie Gründer in Hessen. Mit seiner Hilfe können materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel finanziert werden. Hierunter fallen auch Investitionen in Digitalisierungsvorhaben. Außerdem sind Unternehmensübertragungen von bzw. an innovativen Unternehmen förderfähig. Alle Vorhaben können mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt werden. Das Programm ist kombinierbar mit dem Förderprogramm PIUS-Invest. Das Land Hessen unterstützt das Programm durch eine Risikoübernahme und Zinsvergünstigungen.

Schnell-Check

Passt HessenFonds Innovationskredit zu dir?

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Das antragstellende Unternehmen muss eine Betriebsstätte in Hessen haben oder das geförderte Vorhaben in Hessen umsetzen.

Gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Börsennotierte Unternehmen sind ausgeschlossen.

Mindestens eines der im Merkblatt Zukunftskriterien definierten Innovationskriterien muss erfüllt sein. Alternativ gilt das Kriterium als erfüllt, wenn in den letzten drei Jahren ein hessisches Digital-Zuschussprogramm oder eine EU-KMU-Förderung in Anspruch genommen wurde.

Die Darlehenshöhe liegt zwischen 100.000 Euro und 10.000.000 Euro pro Vorhaben. Für größere Beantragungen kommt das HessenFonds Grossdarlehen in Frage.

Förderfähig sind materielle und immaterielle Investitionen einschliesslich Digitalisierungsvorhaben, Betriebsmittel sowie Unternehmensübertragungen von oder an innovative Unternehmen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte oder Vorhaben in Hessen

Das antragstellende Unternehmen muss eine Betriebsstätte in Hessen haben oder das geförderte Vorhaben in Hessen umsetzen.

Antragsberechtigter Antragstellertyp

Gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Börsennotierte Unternehmen sind ausgeschlossen.

Innovationskriterium erfüllt

Mindestens eines der im Merkblatt Zukunftskriterien definierten Innovationskriterien muss erfüllt sein. Alternativ gilt das Kriterium als erfüllt, wenn in den letzten drei Jahren ein hessisches Digital-Zuschussprogramm oder eine EU-KMU-Förderung in Anspruch genommen wurde.

Darlehensbetrag (Euro)

Die Darlehenshöhe liegt zwischen 100.000 Euro und 10.000.000 Euro pro Vorhaben. Für größere Beantragungen kommt das HessenFonds Grossdarlehen in Frage.

Förderfähiger Verwendungszweck

Förderfähig sind materielle und immaterielle Investitionen einschliesslich Digitalisierungsvorhaben, Betriebsmittel sowie Unternehmensübertragungen von oder an innovative Unternehmen.

Was bekommst du konkret?

Darlehen zwischen 100.000 Euro und 10 Mio. Euro mit Finanzierung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. 70-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit und beinhaltet 1,00 Prozent p.a. Basis-Zinsvergünstigung sowie 1,00 Prozent p.a. Bonus-Zinsvergünstigung bei Erfüllung definierter Zukunftskriterien (bei Darlehensbeträgen bis 1.000 T€ oder bei Kleinst-/Kleinunternehmen ohne Nachweis). Laufzeiten: bei Betriebsmittelfinanzierungen 3 Jahre (endfällig) oder 5 Jahre; bei Investitionsfinanzierungen 5, 7 oder 10 Jahre. Tilgungsfreie Jahre möglich. Mindestzinssatz 0,01 Prozent p.a.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Innovationskriterium prüfen

    Vorab klären, ob mindestens ein Zukunftskriterium der WIBank erfüllt ist oder in den letzten drei Jahren eine Digital- oder EU-KMU-Förderung bezogen wurde. Bei Unsicherheit Vorab-Kontakt mit der WIBank-Beratung.

  2. 02

    Hausbank ansprechen und Unterlagen zusammenstellen

    Vorhaben mit der Hausbank besprechen. Erforderliche Unterlagen umfassen Businessplan oder Investitionsplan, Jahresabschlüsse, Liquiditätsplanung und eine Beschreibung des Innovationsvorhabens.

  3. 03

    Antrag über die Hausbank einreichen

    Die Hausbank reicht den Antrag mit allen Unterlagen über das WIBank-Hausbankportal ein. Wichtig: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.

  4. 04

    Prüfung und Darlehenszusage durch die WIBank

    Die WIBank prüft Förderfähigkeit, Innovationskriterium und Beihilferahmen. Bei positivem Bescheid wird die 70-prozentige Haftungsfreistellung und die Zinsvergünstigung (bis zu 2 Prozent p. a.) gegenüber der Hausbank zugesagt.

  5. 05

    Kreditvertrag und Auszahlung

    Die Hausbank schliesst den Kreditvertrag mit dem Unternehmen. Auszahlung erfolgt entsprechend Mittelabruf. Tilgungsfreie Jahre (1 Jahr Standard, 2 Jahre bei 10-jähriger Laufzeit) gemäß Vertragsoption.

  6. 06

    Mittelverwendungsnachweis und Tilgung

    Während der Laufzeit reicht das Unternehmen Verwendungsnachweise über die Hausbank ein. Die Laufzeit beträgt 3 oder 5 Jahre für Betriebsmittel beziehungsweise 5, 7 oder 10 Jahre für Investitionen.

Häufige Fragen

Wer kann den HessenFonds Innovationskredit beantragen?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Hessen, Angehörige freier Berufe sowie natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Ausgeschlossen sind börsennotierte Unternehmen sowie Vorhaben in den Bereichen Biotechnologie-Klonung, Alkoholproduktion und Pornografie. Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und größere Mittelständler können den Innovationskredit nutzen, solange das Innovationskriterium erfüllt ist.
Welche Innovationsanforderungen müssen erfüllt sein?
Mindestens eines der im WIBank-Merkblatt Zukunftskriterien festgelegten Innovationskriterien muss erfüllt sein. Wer in den letzten drei Jahren Fördermittel aus einem Digital-Zuschussprogramm des Landes Hessen oder eine EU-KMU-Förderung (z. B. EIC, Eurostars, Horizon Europe) erhalten hat, erfüllt das Kriterium automatisch. Förderfähig sind insbesondere Investitionen in Digitalisierung, Forschung und Entwicklung sowie innovative Produkt- oder Geschäftsmodell-Entwicklungen.
Wie hoch ist das Darlehen?
Die Darlehenssumme liegt zwischen 100.000 Euro und 10 Mio. Euro. Für größere Vorhaben ab 10 Mio. Euro bis 25 Mio. Euro steht parallel das HessenFonds Grossdarlehen zur Verfügung. Damit deckt der HessenFonds Innovationsfinanzierungen vom Mittelstand bis zur strukturellen Transformation ab.
Wie läuft der Antrag über die Hausbank?
Der Antrag wird gemeinsam mit der Hausbank ausgefüllt und über sie an die WIBank weitergeleitet (Hausbankprinzip). Die WIBank prüft die Förderfähigkeit und das Innovationskriterium und erteilt bei positiver Prüfung eine Darlehenszusage an die Hausbank. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Was bedeutet die 70-prozentige Haftungsfreistellung?
Die WIBank übernimmt 70 Prozent des Kreditausfallrisikos gegenüber der Hausbank. Die Hausbank trägt nur 30 Prozent. Dadurch sinkt die Sicherheitenanforderung an das antragstellende Unternehmen, und auch bonitätsschwaechere oder junge innovative Unternehmen erhalten leichter eine Hausbankzusage. Die Haftungsfreistellung ist beihilferechtlich an die De-minimis- bzw. AGVO-Regelungen gebunden.
Wie funktioniert die Zinsvergünstigung von bis zu 2 Prozent?
Auf den marktüblichen Zinssatz der Hausbank gewährt die WIBank einen Zinsabschlag von bis zu 2 Prozent pro Jahr, soweit beihilferechtlich zulässig. Der Abschlag setzt sich aus einem Basisvorteil von 1 Prozent und einem möglichen Bonusvorteil von weiteren 1 Prozent zusammen. Die tatsächliche Höhe hängt von Beihilfeintensität, Unternehmensgröße und Vorhabensart ab.
Worin unterscheidet sich der Innovationskredit vom HessenFonds Grossdarlehen?
Der HessenFonds Innovationskredit deckt Darlehen von 100.000 bis 10 Mio. Euro über die Hausbank ab und richtet sich primär an Mittelständler und Start-ups mit Innovationsschwerpunkt. Das HessenFonds Grossdarlehen ergänzt das Programm für Vorhaben zwischen 10 Mio. und 25 Mio. Euro und wird als Direktdarlehen oder Konsortialdarlehen vergeben. Beide Bausteine gehören zum HessenFonds (Gesamtvolumen rund 1 Mrd. Euro) und teilen die Förderschwerpunkte Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung sowie strategische Resilienz.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    HessenFonds Innovationskredit — Programmseite WIBank
    wibank.dePrimärquelleWIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen)
  2. [02]
    HessenFonds Grossdarlehen — Abgrenzung und Konditionen
    wibank.dePrimärquelleWIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen)
  3. [03]
    HessenFonds — Förderprogramm-Übersicht
    wirtschaft.hessen.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  4. [04]
    WIBank — Förderprogramme für Unternehmen in Hessen
    wibank.dePrimärquelleWIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen)
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