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Zuschuss · bis 60 % Land

Markteinführung innovativer Produkte Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 (SAB)

Die SAB fördert mit EFRE-Mitteln die wirtschaftliche Verwertung technischer und nicht-technischer Innovationen durch KMU in Sachsen. Zuschuss bis 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Schutzrechte, Design, Marketing-Konzepte, Prototypen-Anpassung und Messen; die zuwendungsfähigen Ausgaben sind insgesamt auf 200.000 Euro begrenzt.

Zuständig
Sächsische Aufbaubank (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank (SAB)
Förderhöhe ab 5.000 €
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Förderrichtlinie Markteinführung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 unterstützt Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen bei der Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie bei der Anpassung bestehender Lösungen zur wesentlichen Verbesserung. Antragsberechtigt sind auch Handwerk, Handel, Dienstleister, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe. Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Kleinstunternehmen, KMU oder freier Beruf

Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen

Mindestens 5.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben

Vorhaben hat noch nicht begonnen

Markteinführung einer neuen Innovation oder wesentliche Verbesserung

Projektdauer maximal 15 Monate

Was bekommst du konkret?

Zuschuss bis 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mittlere Unternehmen: bis 40 Prozent. Kleine Unternehmen: bis 50 Prozent. Kleine und junge Unternehmen mit Gründungseintragung in den letzten fünf Jahren: bis 60 Prozent. Zusätzliche 10 Prozentpunkte bei Tarifbindung (Tarifbonus) oder maßgeblichem Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit (Nachhaltigkeitsbonus). Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 5.000 Euro, maximal 200.000 Euro je Projekt. Einzelne Positionen wie Personalausgaben oder Sachausgaben sind auf jeweils 50.000 Euro begrenzt. Indirekte Kosten pauschal 7 Prozent.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Im SAB-Förderportal registrieren

    Im SAB-Förderportal (portal.sab.sachsen.de) registrieren oder als bereits registrierter Nutzer anmelden. Antragstellung auch ohne Registrierung möglich.

  2. 02

    Förderantrag vor Vorhabensbeginn online stellen

    Antrag online im SAB-Förderportal stellen. Der Starttermin des Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag liegen.

  3. 03

    Antrag rechtsverbindlich unterschreiben und hochladen

    Rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen im Förderportal hochladen (einreichen).

  4. 04

    Bestätigungsmail abwarten

    Die SAB bestätigt den Antragseingang per E-Mail. Erst nach Eingang dieser Bestätigungsmail darf mit dem Vorhaben begonnen werden.

  5. 05

    Prüfung und Förderbescheid

    Die SAB prüft den Antrag. Bei hohem Antragseingang kann es zu Verzögerungen kommen. Anträge werden in Eingangsreihenfolge bearbeitet.

Häufige Fragen

Wer kann den SAB-Markteinführungszuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Dazu zählen auch Handwerk, Handel, Dienstleister, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe.
Was wird konkret gefördert?
Förderfähig sind unter anderem Schutz eigener Forschungs- und Entwicklungsergebnisse (z. B. Patentierung), externe Designleistungen, erstmalige Normierung oder Zertifizierung, Erlangung eigener Schutzrechte, externe Marketing- und Vertriebsleistungen für Konzepte, Anpassung von Prototypen, Erwerb von Instrumenten zur Herstellung einer Nullserie sowie eine einmalige Messeteilnahme.
Wie hoch ist die maximale Förderquote?
Die Förderquote liegt bei bis zu 40 Prozent für mittlere Unternehmen, 50 Prozent für kleine Unternehmen und 60 Prozent für kleine und junge Unternehmen (Gründung in den letzten fünf Jahren). Tarifbonus oder Nachhaltigkeitsbonus erhöhen den Fördersatz jeweils um 10 Prozentpunkte.
Wie hoch sind die maximalen zuwendungsfähigen Ausgaben?
Die zuwendungsfähigen direkten Ausgaben sind auf insgesamt 200.000 Euro je Projekt begrenzt. Einzelne Positionen wie Personalausgaben, Anpassungs- und Verbesserungsarbeiten oder Sachausgaben dürfen jeweils maximal 50.000 Euro umfassen. Mindestbetrag sind 5.000 Euro.
Wie lange darf das Projekt laufen?
Der Durchführungszeitraum ist auf 15 Monate begrenzt. Vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag darf nicht mit dem Vorhaben begonnen werden, sonst entfällt die Förderung.

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Transparenz

Unsere Quellen

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  2. [02]
    Förderrichtlinie Markteinführung Zuschuss EFRE (RevoSax)
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank (SAB)
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