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Förderkredit · bis 200.000 € Land

Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie

Die L-Bank fördert mit dem Kombi-Darlehen Wohnen selbst genutztes Wohneigentum in Baden-Württemberg. Es ergänzt andere Förderprogramme von L-Bank, KfW und BAFA. Für besonders energieeffiziente Sanierungen zum Effizienzhaus 55 oder 40 gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie).

Max. Kreditrahmen
200.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
L-Bank Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe 5.000 € – 200.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Das Kombi-Darlehen Wohnen ist ein langfristiges zinsverbilligtes Förderdarlehen der L-Bank für selbst genutztes Wohneigentum in Baden-Württemberg. Es finanziert Neubau, Kauf, energetische Sanierung sowie die Installation von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speichern. Das Vorhaben muss gleichzeitig in mindestens einem anderen wohnwirtschaftlichen Programm gefördert werden, etwa Wohnen mit Kind, Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik, der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW oder dem BAFA. Für ambitionierte Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus 55 und 40 wird flankierend ein Tilgungszuschuss (Klimaprämie) aus Landesmitteln gutgeschrieben. Gefördert werden Wohnimmobilien mit maximal drei Wohneinheiten, von denen der Antragsteller mindestens eine selbst nutzt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Selbstnutzung als Erstwohnsitz im geförderten Objekt

Wohnimmobilie liegt in Baden-Württemberg

Maximal drei Wohneinheiten

Gleichzeitige Förderung in einem zugelassenen Programm (z. B. BEG, KfW)

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird beim finanzierenden Institut (Hausbank) gestellt, das ihn an die L-Bank weiterleitet. Verwendet wird der Antragsvordruck der KfW in der Version der L-Bank. Anträge für ein Kombi-Darlehen mit Tilgungszuschuss (Klimaprämie) müssen vor Vorhabensbeginn gestellt werden; ohne Tilgungszuschuss ist auch eine spätere Antragstellung möglich, solange das Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist. Der unterschriebene Antragsvordruck soll bis Ende des dritten vollen Kalendermonats nach Vorhabensbeginn bei der L-Bank eingereicht werden.

Häufige Fragen

Wer kann das Kombi-Darlehen Wohnen beantragen?
Gefördert werden natürliche Personen, die die förderfähige Investition vornehmen und in einer der geförderten Wohneinheiten selbst wohnen. Der Antragsteller muss seinen Erstwohnsitz im geförderten Objekt anmelden. Überlässt er die Immobilie unentgeltlich an Angehörige im Sinne des § 15 Abgabenordnung, wird dies wie eine Eigennutzung gefördert.
Wie hoch ist das Darlehen?
Das Darlehen kann unter Berücksichtigung der anderen eingesetzten Fördermittel bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Der minimale Bruttodarlehensbetrag beträgt 5.000 Euro, der maximale Bruttodarlehensbetrag liegt in der Regel bei 200.000 Euro pro Wohneinheit.
Was ist die Klimaprämie?
Für bestimmte Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus 55 oder 40, die auch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden, erhält der Antragsteller zusätzlich einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie) aus Landesmitteln. Er wird als fixer Betrag pro geförderter Wohneinheit gewährt; die aktuelle Höhe steht in der Konditionenübersicht der L-Bank.
Muss der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden?
Anträge für ein Kombi-Darlehen mit Tilgungszuschuss (Klimaprämie) müssen vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungsinstitut gestellt werden. Ohne Tilgungszuschuss ist eine spätere Antragstellung möglich, solange das Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist. Beim Immobilienkauf gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabensbeginn.

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