Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen |
| Förderhöhe | — |
| Tilgungszuschuss | bis 30 % (am Kreditende erlassen) |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts, zur Verbesserung der Wohnverhältnisse, zur Einsparung von Energie oder Wasser, zum Austausch von Bleileitungen, zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (barrierefreies Wohnen) sowie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Bei der energetischen Modernisierung zählen unter anderem Wärmedämmung, Fenster- und Außentürenerneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik und die Nutzung erneuerbarer Energieträger.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Investor, der Mietwohnungen modernisiert oder energetisch modernisiert
Mietwohnungen vor dem 1. Februar 2002 fertiggestellt
Wohngebäude in Niedersachsen
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag bei der Wohnraumförderstelle stellen
Den Antrag auf ein Darlehen für Modernisierungsmaßnahmen stellen Sie bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde).
- 02
Antragsformulare dort beziehen
Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.
- 03
Förderfähigkeit des Gebäudes prüfen
Gefördert werden Mietwohnungen, die vor dem 1. Februar 2002 fertiggestellt wurden.
Häufige Fragen
Was wird bei der Mietwohnungs-Modernisierung gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Wohnungen sind förderfähig?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Niedersachsen) — Offizielle Programmseitenbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
- [02]Produktinformation Modernisierung von Mietwohnraum (NBank, PDF)nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen