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Förderkredit + Tilgungszuschuss · bis 30 % Land

Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Niedersachsen)

Die NBank unterstützt Investoren bei der Modernisierung und energetischen Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Niedersachsen, die vor dem 1. Februar 2002 fertiggestellt wurden. Gewährt werden zunächst zinslose Darlehen von bis zu 75 Prozent der Modernisierungskosten, ein Tilgungsnachlass von 30 Prozent für Berechtigte mit geringem Einkommen sowie ein zusätzlicher Zuschuss von 5.000 Euro je barrierefrei nutzbarer Wohnung.

Zuständig
NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Förderhöhe
Tilgungszuschuss bis 30 % (am Kreditende erlassen)
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts, zur Verbesserung der Wohnverhältnisse, zur Einsparung von Energie oder Wasser, zum Austausch von Bleileitungen, zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (barrierefreies Wohnen) sowie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Bei der energetischen Modernisierung zählen unter anderem Wärmedämmung, Fenster- und Außentürenerneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik und die Nutzung erneuerbarer Energieträger.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Investor, der Mietwohnungen modernisiert oder energetisch modernisiert

Mietwohnungen vor dem 1. Februar 2002 fertiggestellt

Wohngebäude in Niedersachsen

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Wohnraumförderstelle stellen

    Den Antrag auf ein Darlehen für Modernisierungsmaßnahmen stellen Sie bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde).

  2. 02

    Antragsformulare dort beziehen

    Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.

  3. 03

    Förderfähigkeit des Gebäudes prüfen

    Gefördert werden Mietwohnungen, die vor dem 1. Februar 2002 fertiggestellt wurden.

Häufige Fragen

Was wird bei der Mietwohnungs-Modernisierung gefördert?
Gefördert werden Modernisierungs- und energetische Modernisierungsmaßnahmen, etwa Wärmedämmung, Fenster- und Türenerneuerung, Heizungstechnik, barrierefreier Umbau, Austausch von Bleileitungen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien.
Wie hoch ist die Förderung?
Es gibt ein zunächst zinsloses Darlehen von bis zu 75 Prozent der Modernisierungskosten. Berechtigte mit geringem Einkommen erhalten einen Tilgungsnachlass von 30 Prozent des Darlehensursprungsbetrages; zusätzlich werden 5.000 Euro je barrierefrei nutzbarer Wohnung gewährt.
Welche Wohnungen sind förderfähig?
Gefördert wird die Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Niedersachsen, die vor dem 1. Februar 2002 fertiggestellt wurden.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde) gestellt; dort gibt es auch die Antragsformulare.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Niedersachsen) — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
  2. [02]
    Produktinformation Modernisierung von Mietwohnraum (NBank, PDF)
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
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