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Zuschuss · bis 65 % Land

Niedersachsen Invest GRW – Investitionszuschuss für Unternehmen

Niedersachsen Invest GRW ist ein Investitionszuschuss der NBank für kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inklusive Beherbergungsgewerbe) in den GRW-Fördergebieten Niedersachsens. Gefördert werden Investitionen, mit denen sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen und der Innovations- oder Digitalisierungsgrad erhöht wird. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Zuständig
NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Förderhöhe ab 20.000 €
Förderquote 65 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm richtet sich an Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft im Zielgebiet der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Gefördert werden Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, die Diversifizierung der Produktion, die grundlegende Änderung des Produktionsprozesses und der Erwerb von Vermögenswerten geschlossener Betriebsstätten sowie unabhängig von der Unternehmensgröße CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen (Umweltschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien für den Eigenbedarf).

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Kleines, mittleres oder großes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Beherbergungsgewerbe)

Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet in Niedersachsen

Fördersumme mindestens 20.000 Euro; Dauerarbeitsplätze und Innovations-/Digitalisierungsgrad

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Projektbeginn über das NBank-Kundenportal stellen

    Den Antrag stellen Antragsteller vor Beginn des Projekts über das NBank-Kundenportal.

  2. 02

    Schriftliche Bestätigung der NBank abwarten

    Die NBank muss vor Beginn des Investitionsvorhabens schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen dem Grunde nach erfüllt sind; erst danach darf förderunschädlich begonnen werden.

  3. 03

    Zukunftsfähigkeit nachweisen

    Mit der Antragstellung ist nachzuweisen, dass das Geschäftsmodell durch Erhöhung des Innovations- oder Digitalisierungsgrades zukunftsfähiger wird.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss bei Niedersachsen Invest GRW?
Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt bis zu maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, abhängig von Maßnahmeart und beihilferechtlicher Grundlage. Vorhaben mit einer Fördersumme unter 20.000 Euro werden nicht gefördert.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Haupterwerb mit einem Investitionsvorhaben in einem GRW-Fördergebiet in Niedersachsen, die eine förderfähige Tätigkeit gemäß der Positivliste der Richtlinie ausüben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, Diversifizierung, grundlegende Prozessänderungen, der Erwerb von Vermögenswerten geschlossener Betriebsstätten sowie CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen in Umweltschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist vor Beginn des Projekts über das NBank-Kundenportal zu stellen. Die NBank muss vor Vorhabenbeginn schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen dem Grunde nach erfüllt sind.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Niedersachsen Invest GRW – Investitionszuschuss für Unternehmen — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
  2. [02]
    Produktinformation Niedersachsen Invest GRW (NBank, PDF)
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
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