BundesBonus
Zuschuss · bis 40 % Land

Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen (M-V)

Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten EFRE-Zuschüsse von 30 bis 70 Prozent für Investitionen in Energieeffizienz, intelligente Energiesysteme und Energiespeicherung mit einer nachweisbaren Treibhausgasreduktion von mindestens 30 Prozent.

Zuständig
Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
Förderhöhe ab 20.000 €
Förderquote 40 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Zweckverbände, Vereine, Verbände und Stiftungen mit wirtschaftlicher Tätigkeit bei Investitionen in den technischen Klimaschutz. Die Förderung wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Vorhaben der Tiefengeothermie, Elektroenergie-Erzeugung, Elektromobilität, Wasserstoff-Herstellung sowie Heizungen mit fossilen Brennstoffen sind ausgeschlossen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Treibhausgas-Reduktion mindestens 30 % gegenüber Vor-Situation

Zuwendungsfähige Ausgaben mind. 20.000 EUR (2.000 EUR bei Studien)

Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt

Amortisationszeit grundsätzlich über fünf Jahre

Positive Klimaverträglichkeitsprüfung (KVP) durch LEKA

Wie stellst du den Antrag?

Schriftlichen Antrag vor Vorhabensbeginn beim Landesförderinstitut M-V einreichen. Der Vorhabenstandort muss im Eigentum des Antragstellers oder durch Nutzungsberechtigung für die Zweckbindungsfrist gesichert sein. Erforderlich ist eine positive Klimaverträglichkeitsprüfung (KVP) durch die Landesenergie- und Klimaschutzagentur M-V (LEKA). Mit dem Vorhaben darf ab Datum der schriftlichen Eingangsbestätigung auf eigenes Risiko begonnen werden.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungsunternehmen. Auch kommunale Zweckverbände sowie Vereine, Verbände und Stiftungen mit wirtschaftlicher Tätigkeit. Ausgeschlossen sind freiberuflich Tätige und Unternehmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms.
Was wird gefördert?
Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Entwicklung oder Errichtung intelligenter Energiesysteme und Energiespeicherung, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Dazu zählen Machbarkeitsstudien, Planung, investive Vorhaben sowie Demonstrationsvorhaben mit Treibhausgas-Reduktion von mindestens 30 Prozent.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 30, 35 oder 40 Prozent. Durch Boni kann die Förderung im Einzelfall auf maximal 70 Prozent erhöht werden.
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Vorhaben der Tiefengeothermie, Elektroenergie-Erzeugung, Elektromobilität (als überwiegendes Ziel), Transeuropäische Energienetzwerke (TEN-E), Wasserstoff-Herstellung sowie Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Auch die Beschaffung von Fahrzeugen oder Maschinen auf Basis fossiler Kraftstoffe ist ausgeschlossen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen (M-V) — Offizielle Programmseite
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
  2. [02]
    Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (PDF)
    lfi-mv.deRechtsgrundlageLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)