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Mietwohnungsneubau 2. Förderweg Hamburg

Hamburg fördert Mietwohnungsneubau im 2. Förderweg für mittleres Einkommen mit Darlehen zu 1,4 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Anfangsmiete 9,99 €/m² Nettokaltmiete bei Einkommensgrenzen nach HmbWoFG.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem 2. Förderweg fördert Hamburg den Neubau preisgünstiger Mietwohnungen für Menschen mit mittlerem Einkommen. Im Unterschied zum 1. Förderweg liegt die Einkommensgrenze und die Anfangsmiete höher. Zielgruppen sind insbesondere Familien, Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Behinderung. Förderfähig sind auch die Umwandlung gewerblich genutzter Flächen sowie Gebäudeänderungen oder -erweiterungen. Die Förderung ist modular aufgebaut. Investorkooperationen sind möglich.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Eigentümer oder Erbbauberechtigter mit Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit

Mieter müssen Einkommensgrenzen nach § 8 HmbWoFG einhalten

Neubau, Änderung oder Erweiterung von Wohngebäuden in Hamburg

Baubeginn erst nach Zustimmung der IFB Hamburg

Wie stellst du den Antrag?

Frühzeitig Kontakt mit IFB Hamburg aufnehmen. Beratung zu planerischen, technischen sowie sozial- und wohnungspolitischen Anforderungen. Antrag auf dem entsprechenden Vordruck einreichen (Formulare vorab lokal speichern, mit PDF-Reader öffnen). IFB Hamburg prüft und entscheidet über Bewilligung. Baubeginn erst nach Bewilligung.

Häufige Fragen

Wie unterscheidet sich der 2. vom 1. Förderweg?
Der 2. Förderweg richtet sich an Menschen mit mittlerem Einkommen und hat eine höhere Anfangsmiete (9,99 €/m² statt 7,85 €/m²). Der Darlehenszinssatz liegt bei 1,4 % statt 1,25 %. Der 1. Förderweg ist für geringes Einkommen konzipiert.
Welche Anfangsmiete gilt im 2. Förderweg?
Die anfängliche Netto-Kaltmiete beträgt monatlich 9,99 €/m² Wohnfläche. Sie kann alle zwei Jahre um 4 % erhöht werden. Die Mietpreisbindung gilt für die Dauer der Förderung von 30 Jahren.
Können auch Kooperationen mehrerer Investoren gefördert werden?
Ja, Kooperationen von Investoren sind ausdrücklich möglich, solange alle beteiligten Parteien die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind Neubau von Mietwohnungen, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden sowie die Umwandlung bisher gewerblich genutzter Flächen in Wohnraum.

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