Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Eigentümer |
Worum geht es?
Mit dem 2. Förderweg fördert Hamburg den Neubau preisgünstiger Mietwohnungen für Menschen mit mittlerem Einkommen. Im Unterschied zum 1. Förderweg liegt die Einkommensgrenze und die Anfangsmiete höher. Zielgruppen sind insbesondere Familien, Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Behinderung. Förderfähig sind auch die Umwandlung gewerblich genutzter Flächen sowie Gebäudeänderungen oder -erweiterungen. Die Förderung ist modular aufgebaut. Investorkooperationen sind möglich.
Passt Mietwohnungsneubau 2. Förderweg Hamburg zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Eigentümer oder Erbbauberechtigter mit Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Mieter müssen Einkommensgrenzen nach § 8 HmbWoFG einhalten
Neubau, Änderung oder Erweiterung von Wohngebäuden in Hamburg
Baubeginn erst nach Zustimmung der IFB Hamburg
Wie stellst du den Antrag?
Frühzeitig Kontakt mit IFB Hamburg aufnehmen. Beratung zu planerischen, technischen sowie sozial- und wohnungspolitischen Anforderungen. Antrag auf dem entsprechenden Vordruck einreichen (Formulare vorab lokal speichern, mit PDF-Reader öffnen). IFB Hamburg prüft und entscheidet über Bewilligung. Baubeginn erst nach Bewilligung.
Häufige Fragen
Wie unterscheidet sich der 2. vom 1. Förderweg?
Welche Anfangsmiete gilt im 2. Förderweg?
Können auch Kooperationen mehrerer Investoren gefördert werden?
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
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