Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
| Förderhöhe | — |
| Tilgungszuschuss | bis 5 % (am Kreditende erlassen) |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Der Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren dient der günstigen Finanzierung einer nachhaltigen Sanierung vermieteter Wohnungen im Land Brandenburg. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. Nicht förderfähig sind Wohn-, Alten- und Pflegeheime, Ferien- und Wochenendhäuser sowie Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.
Passt Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Kommunale Wohnungsgesellschaft, Wohnungsgenossenschaft oder privater Investor der Wohnungswirtschaft
Vermieteter Wohnraum im Land Brandenburg
Antrag vor Beginn des Projekts einreichen
Kein Wohn-, Alten- oder Pflegeheim, Ferien- oder Wochenendhaus
Wie stellst du den Antrag?
Das Antragsformular steht auf der ILB-Homepage zur Verfügung. Den unterschriebenen Antrag und die erforderlichen Anlagen vor Beginn des Projekts bei der ILB einreichen. Die Besicherung erfolgt bankenüblich.
Häufige Fragen
Wer kann den Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren beantragen?
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?
Wie lange läuft das Darlehen?
Kann ich den Kredit mit anderen Förderungen kombinieren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren — Offizielle Programmseiteilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)