Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit dem Programm 'Junges Wohnen' fördert das Land Brandenburg gemeinsam mit dem Bund die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Antragsberechtigt sind Bauherren, Investoren und Träger (natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Verfügungsberechtigte — z. B. Unternehmen, Genossenschaften, Vereine). Gefördert wird der Neubau von Wohnheimen oder modellhaften Wohnprojekten, umfassende Modernisierungen und Sanierungen bestehender Gebäude, Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie der zusätzliche Einbau von Aufzügen. Wohnungen sind ausschließlich für Studierende und Auszubildende bestimmt; die Mieter müssen dies durch Immatrikulations- oder Ausbildungsbescheinigung nachweisen.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Bauherr, Investor oder Träger (natürliche oder juristische Person) |
| Vorhaben in Brandenburg, nahe Hochschulstandort oder Ausbildungsbetrieb |
| Kommunale Stellungnahme liegt vor |
| Wohnraum ausschließlich für Studierende und Auszubildende |
| Eigenleistung mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten bei Neuschaffung von Wohnheimplätzen, mindestens 15 Prozent bei Modernisierung und Instandsetzung von Wohnheimplätzen |
| Miethöhe maximal Netto-Anteil der BAföG-Wohnpauschale |
Was bekommst du konkret?
Drei Förderbausteine kombinierbar: (1) Zuschuss bis 500 Euro je m² Wohnfläche, zusätzlich bis 25.000 Euro je Wohneinheit bei gleichzeitiger Aufzugseinrichtung. (2) Aufwendungszuschuss anfänglich 2,50 Euro je m² Wohnfläche monatlich über 15 Jahre ab mittlerer Bezugsfertigkeit; reduziert sich nach Ablauf von je 3 Jahren um 0,50 Euro je m². (3) Darlehen bis 2.200 Euro je m² Wohnfläche, zinsfrei für die Zweckbindungsfrist von 35 Jahren, anfängliche Tilgung 2 Prozent p. a. Eigenleistung mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten. Bearbeitungsentgelt einmalig 1 Prozent des Zusagebetrags, jährliches Verwaltungsentgelt 0,5 Prozent der Darlehensrestschuld.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Beantragung bei der ILB
Die Beantragung erfolgt bei der ILB mit den Formularen der Wohnraumförderung in Papierform.
- 02
Unterlagen beifügen
Erforderlich sind eine kommunale Stellungnahme sowie der Nachweis persönlicher und wirtschaftlicher Zuverlässigkeit nach § 10 Abs. 2 BbgWoFG.
- 03
Beratung nutzen
Beratung ist unter 0331 660-1322 erhältlich.
Häufige Fragen
Wer kann das Programm 'Junges Wohnen' beantragen?
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Wie hoch ist das Darlehen?
Wer darf in den geförderten Wohnungen leben?
Bis wann läuft das Programm?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Junges Wohnen Brandenburg — Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende — Offizielle Programmseiteilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- [02]Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG)bravors.brandenburg.deRechtsgrundlageLand Brandenburg
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.