Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Förderhöhe | bis zu 175.000 € je Wohnung |
| Tilgungszuschuss | bis 40 % (am Kreditende erlassen) |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Auf Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) unterstützt die ISB die Modernisierung von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden Maßnahmen für barrierefreies Wohnen, nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser, Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung sowie der Einsatz alternativer Energien zur Beheizung. Mieterhaushalte dürfen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten; Anfangsmieten sind nach Fördermietenstufen gedeckelt.
Passt ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter einer Mietwohnung in RLP |
| Mindestdarlehen 5.000 EUR je Wohnung |
| Bei Neuvermietung nur an Haushalte mit Wohnberechtigung (Bescheinigung nach § 17 LWoFG), deren Einkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG um nicht mehr als 60 % übersteigt |
| Antrag vor Maßnahmenbeginn gestellt |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 40 % | 175.000 € |
Was bekommst du konkret?
Nachrangig gesichertes ISB-Darlehen mit 1 Prozent p. a. Zinsen während Belegungs-/Mietbindung, mindestens 2 Prozent p. a. Tilgung. Sondertilgungen möglich. Tilgungszuschuss bis zu 40 Prozent. Darlehenshöhe max. 140.000 Euro je Wohnung ohne Effizienzhausstandard, max. 175.000 Euro je Wohnung bei mind. EH 85 (GEG). Bei Wohnungen ≤ 60 m² vermindern sich die Höchstbeträge um 20.000 Euro. Mindestdarlehen 5.000 Euro je Wohnung.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 437.500 €
je Wohnung
- Gesamtkosten437.500 €
- Förderfähige Basis437.500 €
- Zuschuss– 175.000 €
- Dein Eigenanteil262.500 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Fördervoraussetzungen prüfen
Antragstellung erfolgt durch die Fördernehmerin oder den Förderempfänger direkt. Gesamtfinanzierung muss sichergestellt werden können. Zu fördernde Wohnungen müssen für eine dauernde und angemessene Wohnraumversorgung für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein geeignet sein.
- 02
Antrag bei ISB einreichen
Antrag auf ISB-Darlehen für Modernisierung von Mietwohnungen direkt bei der ISB Rheinland-Pfalz stellen und erforderliche Unterlagen einreichen.
- 03
Förderzusage und Auszahlung
Nach positiver Prüfung erteilt die ISB die Förderzusage. Auszahlungen bei Modernisierungsmaßnahmen erfolgen nach Baufortschritt.
Häufige Fragen
Welche Modernisierungsmaßnahmen werden gefördert?
Wie hoch ist das Darlehen?
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?
Welche Mietobergrenzen gelten nach der Modernisierung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen (RLP, 553) — Offizielle Programmseiteisb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- [02]Expertenliste für Förderprogramme des Bundesenergie-effizienz-experten.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.