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Hessen: Energieeffizienz im Mietwohnungsbau (RE-Invest)

Das Hessische Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau gewährt Eigentümern vermieteter Wohngebäude einen Zinszuschuss des Landes auf KfW-Darlehen, die über die WIBank laufen. Je nach Effizienzhaus-Standard verbilligt er den Zins für fünf Jahre um 0,42, 0,97 oder 1,32 Prozent. Die WIBank vermerkt auf ihrer Programmseite: „Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden“. Die weiteren Angaben auf dieser Seite geben die Konditionen laut WIBank wieder.

Fördergeber
Land Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Land Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Das Hessische Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau ergänzt die Darlehen der KfW für energetische Modernisierungen und klimafreundliche Neubauten von Mietwohnungen in Hessen. Es ist Teil II Nr. 3 der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Investitionsvorhaben sowie von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Energiebereich (RE-Invest) vom 26. Juni 2026, veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 29 vom 13. Juli 2026; die Eckwerte der WIBank gelten ab 14. Juli 2026. Ziel ist die nachhaltige energetische Modernisierung von Mietwohnungen und der Neubau hocheffizienter Mietwohngebäude. Die WIBank wickelt die Förderung ab: Der Zinszuschuss wird gemeinsam mit dem Darlehen aus dem entsprechenden KfW-Programm bei der WIBank beantragt, bei Bewilligung des Darlehens schließt die WIBank mit dem Zuschussempfänger eine Vereinbarung über den Zinszuschuss. Die Gewährung hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Auf ihrer Programmseite weist die WIBank aus: „Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden“. Ein Enddatum oder einen Grund nennt die Seite nicht.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Du bist Eigentümer eines zur Vermietung bestimmten Wohngebäudes (keine selbstgenutzten Wohneinheiten)
Das KfW-Darlehen (BEG Wohngebäude oder Klimafreundlicher Neubau) wird bei der WIBank beantragt
Modernisierung erreicht mindestens Effizienzhaus 85, Neubau mindestens Klimafreundliches Wohngebäude
Primärenergieeinsparung von mindestens 20 Prozent (Modernisierung) bzw. 10 Prozent gegenüber dem Neubaustandard, bestätigt vom Energieeffizienz-Experten
Antrag wird vor Beginn der Maßnahmen gestellt

Was bekommst du konkret?

Die Förderung erfolgt als Zinszuschuss auf KfW-Darlehen, die die WIBank gewährt; das Darlehen selbst bleibt zurückzuzahlen. Der Zinszuschuss verbilligt die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer fünf Jahre lang ab dem ersten Tag des Monats nach der Vollauszahlung, längstens bis zum Ende der ersten Zinsbindung: um 1,32 Prozent (1,20 Prozent Landesmittel plus 0,12 Prozent Margenverzicht der WIBank) bei Neubau nach KFN Klimafreundliches Wohngebäude und bei Sanierung auf Effizienzhaus 40, 40 EE, 40 NH, 55, 55 EE und 55 NH, auch mit Bonusvarianten; um 0,97 Prozent (0,85 Prozent Land, 0,12 Prozent Margenverzicht) bei Sanierung auf Effizienzhaus 70, 70 EE, 70 NH, Denkmal, Denkmal EE und Denkmal NH; um 0,42 Prozent (0,30 Prozent Land, 0,12 Prozent Margenverzicht) bei Sanierung auf Effizienzhaus 85, 85 EE und 85 NH. Der Margenverzicht von 0,12 Prozent bleibt für die gesamte Dauer der Zinsbindung von zehn Jahren bestehen. Durch den Zinszuschuss darf der Zinssatz des Darlehens nicht unter 0,0 Prozent pro Jahr sinken. Nach der Vollauszahlung werden die monatlichen Zinszuschusszahlungen als Teilerfüllung der monatlichen Annuität verrechnet. Für die geförderten Darlehen können Bürgschaften des Landes Hessen übernommen werden. Nach der Richtlinie darf die Förderung 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten (Art. 38a Abs. 11 AGVO).

Wie stellst du den Antrag?

Wichtig vorab: Die WIBank weist auf ihrer Programmseite aus „Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden“; ein Enddatum und einen Grund nennt sie nicht. Bevor Sie Planungen darauf aufbauen, erfragen Sie den aktuellen Stand bei der WIBank. So war der Weg bis dahin vorgesehen: Der Zinszuschuss wird durch Vorlage des zuschussfähigen Darlehensantrags gemeinsam mit dem Darlehen aus dem entsprechenden KfW-Programm bei der WIBank beantragt, und zwar vor Beginn der Maßnahmen. Danach prüft die WIBank intern, ob das beantragte KfW-Darlehen zuschussfähig ist und ausreichend Fördermittel vorhanden sind. Nach erfolgreicher Prüfung übersendet sie gegebenenfalls eine Fördervereinbarung zum Darlehensvertrag. Die WIBank empfiehlt eine Vorabstimmung mit ihren Ansprechpartnern. Wird die Maßnahme nicht innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Vereinbarung begonnen oder nicht zeitnah durchgeführt, kann der Zinszuschuss ganz oder anteilig gekündigt werden. Zur Laufzeit der Richtlinie: Die Möglichkeit einer Förderung auf Grundlage der AGVO ist bis zum 30. Juni 2027 befristet; wird die AGVO ohne relevante inhaltliche Veränderung verlängert, verlängert sich die Laufzeit entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2031 hinaus.

Häufige Fragen

Kann ich den Zinszuschuss für den Mietwohnungsbau in Hessen noch beantragen?
Die WIBank vermerkt auf ihrer Programmseite: „Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden“. Ein Enddatum oder einen Grund nennt sie nicht. Die Richtlinie RE-Invest führt die Energieeffizienz im Mietwohnungsbau weiterhin als Einzelbestimmung (Teil II Nr. 3). Wer plant, sollte den aktuellen Stand direkt bei der WIBank erfragen.
Wie hoch ist die Zinsverbilligung?
Sie beträgt 1,32 Prozent bei Neubau nach KFN Klimafreundliches Wohngebäude und bei Sanierung auf Effizienzhaus 40 oder 55, 0,97 Prozent bei Effizienzhaus 70 und Denkmal sowie 0,42 Prozent bei Effizienzhaus 85, jeweils inklusive Bonusvarianten. Sie läuft fünf Jahre ab dem Monat nach der Vollauszahlung, längstens bis zum Ende der ersten Zinsbindung.
Wer kann den Zinszuschuss bekommen?
Eigentümer zur Vermietung bestimmter Wohngebäude, etwa Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Selbstgenutzte Wohneinheiten sind ausgeschlossen, Kontraktoren sind nicht antragsberechtigt.
Welche KfW-Programme müssen dahinterstehen?
Gefördert werden Modernisierungen nach dem KfW-Programm BEG Wohngebäude (Programm-Nr. 261), die mindestens das Niveau Effizienzhaus 85 erreichen, sowie Neubau und Ersterwerb nach dem KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (Programm-Nr. 298) mit mindestens dem Niveau Klimafreundliches Wohngebäude. Das Darlehen muss bei der WIBank beantragt werden.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor dem Beginn der Maßnahmen. Mit den Maßnahmen soll spätestens 12 Monate nach der Zusage der Mittel begonnen werden, sie sind zeitnah abzuschließen und das Darlehen ist bei der WIBank vollständig abzurufen.
Kann ich den Zuschuss mit der Passivhaus-Förderung des Landes kombinieren?
Nein. Für dasselbe Vorhaben ist eine Kumulation mit der Förderung Modernisierung zum Passivhaus im Bestand (Teil II Nr. 5 der Richtlinie) ausgeschlossen. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme mit der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung ist dagegen möglich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hessen: Energieeffizienz im Mietwohnungsbau (RE-Invest) — Offizielle Programmseite
    wibank.dePrimärquelleLand Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  2. [02]
    Richtlinie RE-Invest (Staatsanzeiger 29/2026)
    wibank.deRechtsgrundlageLand Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  3. [03]
    Eckwerte Energieeffizienz im Mietwohnungsbau (gültig ab 14.07.2026)
    wibank.dePrimärquelleLand Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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