Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit der Mietwohnungsfinanzierung BW – Modernisierung unterstützt das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau BW Vermieter und Wohnungsunternehmen bei der energetischen Sanierung sowie dem barrierereduzierenden Umbau von Mietwohnungen, die aktuell oder in der Vergangenheit bereits landesseitig gefördert wurden. Förderfähig sind: 1) Energetische Sanierungen, die maximal die Werte für 'Sanierung Plus' bzw. 'Denkmal' / besonders erhaltenswerte Bausubstanz erreichen; 2) Energieeffiziente Sanierung durch Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete nach BEG-Vorgaben (z.B. U-Wert); 3) Abbau von Barrieren durch Einzelmaßnahmen, die ganz oder teilweise der Herstellung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 dienen. Wichtig: Aufgrund hoher Nachfrage sind Fördermittel derzeit aufgebraucht — Antragstellung ist weiterhin möglich, mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr.
Passt L-Bank Mietwohnungsfinanzierung BW zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Befinden sich die Mietwohnungen in Baden-Württemberg? |
| Sind die Mietwohnungen aktuell oder in der Vergangenheit bereits landesseitig gefördert worden? |
| Hast du mit den Sanierungsmaßnahmen noch nicht begonnen? |
| Planst du eine energetische Sanierung (Sanierung Plus/Denkmal oder Einzelmaßnahmen nach BEG) oder Maßnahmen, die ganz oder in Teilen der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 dienen? |
Was bekommst du konkret?
Langfristiges zinsverbilligtes Darlehen (Sollzins 1,00 %), Zinsbindung 10 Jahre. Tilgungszuschuss in Höhe von 3 % des Förderdarlehensbetrags bei Einhaltung der Werte für Sanierung Plus, Denkmal, Durchführung energetischer Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans oder Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2. Zusätzlich einmaliger Tilgungszuschuss von 1.500 € je Wohneinheit bei nachgewiesener Schaffung von Flexibilisierungsmöglichkeiten oder bindungskonformer Grundrissanpassung sowie 5.000 € je zusätzlich geschaffener Wohneinheit bei Aufteilung einer Wohneinheit. Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen (öffentliche Mittel insgesamt dürfen die förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten); für dieselbe Maßnahme keine Kumulation mit anderen Landes-/L-Bank-Förderprogrammen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Antragsformular von der L-Bank-Webseite herunterladen.
- 02
Vollständig ausfüllen und unterschrieben per Post an die L-Bank senden (Bereich Wohnraumförderung – Mietwohnraumförderung).
- 03
Eingereichten Antrag merkt die L-Bank für die Bewilligung vor.
- 04
Bewilligung erfolgt
sobald genügend Subventionsmittel zur Verfügung stehen — derzeit Wartezeit mindestens 1 Jahr.
- 05
Nach Zusage Sanierungsmaßnahmen umsetzen.
- 06
Verwendungsnachweis einreichen, Tilgungszuschuss wird gutgeschrieben.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?
Wer kann den Antrag stellen?
Wie lange dauert die Bewilligung aktuell?
Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Was bedeutet 'Sanierung Plus'?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]L-Bank Mietwohnungsfinanzierung BW — Modernisierung — Offizielle Programmseitel-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
- [02]Redaktionelle Neufassung der VwV-Wohnungsbau BW 2022 vom 1. April 2025 (GABl. 2025, S. 501), Abschnitt IVlandesrecht-bw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.