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L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten

Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse für Mietwohnraum, der gezielt Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird. Diese Förderlinie des Programms Wohnungsbau BW 2022 unterstützt Bauherren und Wohnungsunternehmen beim Neubau oder Erwerb neuen Mietwohnraums, bei Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum sowie bei der Begründung von Miet- und Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand — speziell für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung.

Zuständig
Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Diese Förderlinie des Programms Wohnungsbau BW 2022 unterstützt Bauherren und Wohnungsunternehmen beim Neubau oder Erwerb neuen Mietwohnraums, bei Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum sowie bei der Begründung von Miet- und Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand — speziell für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung. In der Förderzusage werden die anerkannten Personengruppen ausdrücklich bezeichnet. Zusätzliche Boni gibt es für Energiesparhaus-Standard, Barrierefreiheit/altersgerechten Umbau sowie Maßnahmen zur Wohnumfeld- und Quartiersgestaltung. Die Förderung erfolgt durch zeitlich begrenzt zinsverbilligte Darlehen sowie durch Zuschüsse.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Liegt das Bauvorhaben in Baden-Württemberg?

Wird der Wohnraum für eine anerkannte Personengruppe mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung geschaffen?

Wird der Neubaustandard Plus erfüllt (bei Neubau/Erwerb/Bindung an noch neuen Wohnungen)?

Ist Eigenkapital als Eigenleistung vorhanden?

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Förderantrag bei der Wohnraumförderungsstelle einreichen

    Antrag bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle einreichen — in Landkreisen das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Antragsvordrucke gibt es dort oder über die L-Bank. Beratung zu Finanzierungsfragen unter 0721/150-3875.

  2. 02

    Weiterleitung an die L-Bank

    Vollständige und förderfähige Anträge werden von der Wohnraumförderungsstelle an die L-Bank zur Bewilligung weitergeleitet.

  3. 03

    Förderzusage abwarten und Vorhaben beginnen

    Mit dem Vorhaben darf in der Regel erst nach schriftlicher Förderzusage der L-Bank begonnen werden.

Häufige Fragen

Was bedeutet der Begriff Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung?
Das Land Baden-Württemberg legt in der Förderzusage fest, welche Personengruppen anerkannt sind. Typischerweise zählen dazu wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte, Menschen mit besonderem sozialem Unterstützungsbedarf oder anderweitig benachteiligte Personengruppen. Die anerkannten Gruppen müssen ausdrücklich in der Förderzusage benannt sein.
Worin unterscheidet sich diese Förderlinie vom allgemeinen Sozialmietwohnraum?
Während die allgemeine Sozialmietwohnraum-Förderung wohnberechtigten Haushalten mit niedrigerem Einkommen offensteht, richtet sich diese Linie gezielt an klar benannte Personengruppen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung. Die anerkannte Personengruppe wird in der Förderzusage festgelegt.
Welche Form hat die Förderung?
Zeitlich begrenzt zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse. Zusätzliche Boni gibt es für Energiesparhaus-Standard, Barrierefreiheit/altersgerechten Umbau und Maßnahmen zur Wohnumfeld- und Quartiersgestaltung.
Darf ich vor der Förderzusage mit dem Bau beginnen?
In der Regel nicht — ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung. Auf eigenes Risiko ist der Beginn erst nach bestätigtem Eingang des prüffähigen Antrags bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle möglich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten — Offizielle Programmseite
    mlw.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
  2. [02]
    L-Bank — Antrags- und Bewilligungsstelle
    l-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
  3. [03]
    VwV-Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022
    landesrecht-bw.deRechtsgrundlageLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
  4. [04]
    Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
    landesrecht-bw.deRechtsgrundlageLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank