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L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung allgemeiner Sozialmietwohnraum

Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg für den Neubau, Erwerb oder die Schaffung von allgemeinem Sozialmietwohnraum mit Belegungs- und Mietbindung zugunsten von Haushalten mit niedrigerem Einkommen. Mit dem Wohnraumförderungsprogramm Wohnungsbau BW 2022 unterstützt das Land Baden-Württemberg Bauherren und Wohnungsunternehmen beim Neubau und Erwerb neuen Mietwohnraums sowie bei Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum.

Zuständig
Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem Wohnraumförderungsprogramm Wohnungsbau BW 2022 unterstützt das Land Baden-Württemberg Bauherren und Wohnungsunternehmen beim Neubau und Erwerb neuen Mietwohnraums sowie bei Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum. Gefördert wird auch die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand. Der geförderte Wohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten wohnberechtigter Haushalte mit niedrigerem Einkommen gebunden (Belegungsbindung) und ist während der Bindungsdauer zu einer gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete reduzierten Kaltmiete zu überlassen (Mietbindung). Mieterinnen und Mieter benötigen einen Wohnberechtigungsschein. Zusätzliche Boni gibt es für Energiesparhaus-Standard, barrierefreien Umbau und Maßnahmen zur Wohnumfeld- und Quartiersgestaltung.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Liegt das Bauvorhaben in Baden-Württemberg?

Wird der Neubaustandard Plus erfüllt (bei Neubau/Erwerb/Bindung an noch neuen Wohnungen)?

Ist Eigenkapital als Eigenleistung vorhanden?

Sind Sie bereit, eine Miet- und Belegungsbindung zugunsten wohnberechtigter Haushalte einzugehen?

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Förderantrag bei der Wohnraumförderungsstelle einreichen

    Antrag bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle einreichen — in Landkreisen das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt des Bauortes. Antragsvordrucke gibt es dort oder über die L-Bank.

  2. 02

    Weiterleitung an die L-Bank

    Vollständige und förderfähige Anträge werden von der Wohnraumförderungsstelle an die L-Bank zur Bewilligung weitergeleitet.

  3. 03

    Förderzusage abwarten und Vorhaben beginnen

    Mit dem Vorhaben darf in der Regel erst nach schriftlicher Förderzusage der L-Bank begonnen werden. Eigenrisiko-Beginn ist erst nach bestätigtem Eingang des prüffähigen Antrags möglich.

Häufige Fragen

Wer kann Sozialmietwohnraum-Förderung in Baden-Württemberg beantragen?
Unternehmen und Privatpersonen, die in Baden-Württemberg neuen Mietwohnraum schaffen oder bestehenden Wohnraum mit Miet- und Belegungsbindungen versehen möchten. Antragsstelle ist die Wohnraumförderungsstelle des Landratsamts (Landkreise) oder des Bürgermeisteramts (Stadtkreise).
Wer darf in einer geförderten Sozialmietwohnung wohnen?
Nur Haushalte mit niedrigerem Einkommen, die einen Wohnberechtigungsschein besitzen. Während der Bindungsdauer muss die Wohnung zu einer gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete reduzierten Kaltmiete vermietet werden.
Welche Form hat die Förderung?
Zinsverbilligte Darlehen, deren Zinsvergünstigung zeitlich begrenzt ist, sowie Zuschüsse. Zusätzliche Boni gibt es für Energiesparhaus-Standard, barrierefreien Umbau und Maßnahmen zur Wohnumfeld- und Quartiersgestaltung.
Darf ich vor der Förderzusage mit dem Bau beginnen?
In der Regel nicht — ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung. Sie können auf eigenes Risiko erst beginnen, wenn Ihnen der Eingang des vollständigen, prüffähigen, unterschriebenen Antrags von der zuständigen Wohnraumförderungsstelle bestätigt wurde.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung allgemeiner Sozialmietwohnraum — Offizielle Programmseite
    mlw.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
  2. [02]
    L-Bank — Antrags- und Bewilligungsstelle
    l-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
  3. [03]
    VwV-Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022
    landesrecht-bw.deRechtsgrundlageLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
  4. [04]
    Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
    landesrecht-bw.deRechtsgrundlageLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank