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Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende – IFB Hamburg

Die IFB Hamburg fördert den Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Studierende und Auszubildende in Hamburg mit zinsverbilligten Darlehen (Anfangszins 1,25 %) sowie einmaligen und laufenden Zuschüssen. Mietpreisbindung für 30 Jahre: Einzelapartments max. 280 €/Monat, Zwei-Personen-Apartments max. 526 €/Monat.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Student

Worum geht es?

Das Förderprogramm der IFB Hamburg zielt auf die Schaffung preisgünstigen Wohnraums mit zeitgemäßer Ausstattung für Studierende an Hamburger Hochschulen und Auszubildende in Hamburg. Gefördert werden Neubau, Änderung und Erweiterung bestehender Wohneinrichtungen. Antragsberechtigt sind Investoren mit Eigentumsrechten an geeigneten Grundstücken. Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindung beträgt 30 Jahre. Auch die Umwandlung bisher gewerblich genutzter Flächen in Wohnraum ist förderfähig.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Wohnungen für immatrikulierte Studierende oder Auszubildende mit Erstwohnsitz in Hamburg

Bei Wohnheimen: genehmigtes Belegungskonzept mit planmäßigem Bewohnerwechsel erforderlich

Kombinierbar mit KfW-Darlehen (auch über IFB Hamburg beantragbar)

Wie stellst du den Antrag?

Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der IFB Hamburg empfohlen. Beratung zu planerischen, technischen sowie sozial- und wohnungspolitischen Anforderungen. Antragstellung auf vorgesehenem Vordruck mit allen erforderlichen Unterlagen (Formulare vor dem Ausfüllen lokal speichern und mit PDF-Reader öffnen). Baubeginn nur mit Zustimmung der IFB Hamburg förderunschädlich.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für die Wohnbauförderung für Studierende und Auszubildende?
Antragsberechtigt sind Investoren (natürliche oder juristische Personen), die die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks sind.
Wie hoch sind die zulässigen Mieten bei gefördertem Wohnraum?
Die höchstzulässige monatliche Netto-Kaltmiete beträgt 280 € für Einzelapartments, 526 € für Zwei-Personen-Apartments und 258 € je Platz in Wohngemeinschaften in Wohnheimen. Die Miete kann alle 2 Jahre um max. 4 % erhöht werden.
Wie lange gilt die Mietpreis- und Belegungsbindung?
Die Bindungsdauer beträgt 30 Jahre. In diesem Zeitraum müssen die Wohnungen an den festgelegten Personenkreis (Studierende oder Auszubildende mit Hamburger Wohnsitz) vermietet werden.
Kann die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum gefördert werden?
Ja, die Umwandlung bisher gewerblich genutzter Flächen in Wohnraum ist ausdrücklich förderfähig.

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