Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen, Student |
Worum geht es?
Das Förderprogramm der IFB Hamburg zielt auf die Schaffung preisgünstigen Wohnraums mit zeitgemäßer Ausstattung für Studierende an Hamburger Hochschulen und Auszubildende in Hamburg. Gefördert werden Neubau, Änderung und Erweiterung bestehender Wohneinrichtungen. Antragsberechtigt sind Investoren mit Eigentumsrechten an geeigneten Grundstücken. Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindung beträgt 30 Jahre. Auch die Umwandlung bisher gewerblich genutzter Flächen in Wohnraum ist förderfähig.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Wohnungen für immatrikulierte Studierende oder Auszubildende mit Erstwohnsitz in Hamburg
Bei Wohnheimen: genehmigtes Belegungskonzept mit planmäßigem Bewohnerwechsel erforderlich
Kombinierbar mit KfW-Darlehen (auch über IFB Hamburg beantragbar)
Wie stellst du den Antrag?
Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der IFB Hamburg empfohlen. Beratung zu planerischen, technischen sowie sozial- und wohnungspolitischen Anforderungen. Antragstellung auf vorgesehenem Vordruck mit allen erforderlichen Unterlagen (Formulare vor dem Ausfüllen lokal speichern und mit PDF-Reader öffnen). Baubeginn nur mit Zustimmung der IFB Hamburg förderunschädlich.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für die Wohnbauförderung für Studierende und Auszubildende?
Wie hoch sind die zulässigen Mieten bei gefördertem Wohnraum?
Wie lange gilt die Mietpreis- und Belegungsbindung?
Kann die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum gefördert werden?
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