Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Eigentümer |
Worum geht es?
Das Hamburger Förderprogramm Mietwohnungsneubau 1. Förderweg unterstützt Investoren beim Bau preisgünstiger Mietwohnungen mit zeitgemäßer Ausstattung für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen. Zielgruppen sind insbesondere Familien, Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung und vordringlich Wohnungssuchende. Förderfähig sind auch die Umwandlung gewerblich genutzter Flächen in Wohnraum sowie Gebäudeänderungen oder -erweiterungen. Die Förderung ist modular aufgebaut mit einem verpflichtenden Grundmodul und frei wählbaren Zusatzmodulen.
Passt Mietwohnungsneubau 1. Förderweg Hamburg zu dir?
4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks mit Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Mieter müssen Einkommensgrenzen nach § 8 HmbWoFG einhalten
Neubau, Änderung oder Erweiterung von Wohngebäuden in Hamburg
Baubeginn erst nach Zustimmung der IFB Hamburg
Wie stellst du den Antrag?
Frühzeitig Kontakt mit der IFB Hamburg aufnehmen. Beratung zu planerischen, technischen sowie sozial- und wohnungspolitischen Anforderungen. Antrag auf dem entsprechenden Vordruck einreichen, Formulare vorab lokal speichern und mit PDF-Reader öffnen. IFB Hamburg prüft und entscheidet über Bewilligung. Baubeginn erst nach Bewilligung.
Häufige Fragen
Wer kann den 1. Förderweg beantragen?
Welche Miete darf im 1. Förderweg verlangt werden?
Wie sind die Förderkonditionen des Darlehens?
Wer darf die geförderten Wohnungen anmieten?
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