BundesBonus
Förderkredit + Tilgungszuschuss · bis 25 % Land

ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (RLP, 759)

Mit dem Sonderprogramm 759 fördert die ISB Rheinland-Pfalz Eigentümer, die Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden herrichten, mit einem 10 Jahre zinslosen Darlehen über 1.150 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche plus 25 Prozent Tilgungszuschuss.

Zuständig
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderhöhe
Tilgungszuschuss bis 25 % (am Kreditende erlassen)
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in Rheinland-Pfalz soll mit diesem Sonderprogramm die Wohnraumversorgung im Anschluss an die vorläufige staatliche Unterbringung nachhaltig verbessert werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden, die diese für die Unterbringung herrichten. Die Förderung des Neubaus oder Erwerbs ist ausgeschlossen — gefördert werden ausschließlich bauliche Maßnahmen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Gebäude in Rheinland-Pfalz

Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter

Mindestens 10 m² Individualwohnfläche pro Person

Bauortgemeinde und MFFJIV bestätigen Bedarf

10 Jahre Belegungs- und Mietbindung akzeptiert

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag mit Stellungnahme der Gemeinde bei der ISB einreichen

    Antrag zusammen mit der Stellungnahme der Gemeinde vor Vorhabensbeginn bei der ISB einreichen.

  2. 02

    Fachliche Stellungnahme des MFFJIV einholen

    Die ISB holt eine fachliche Stellungnahme des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (MFFJIV) ein.

  3. 03

    Darlehensvertrag und Auszahlung

    Nach positiver Prüfung schließt die ISB den Darlehensvertrag ab und zahlt das Darlehen aus.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden in Rheinland-Pfalz, die diese für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden herrichten.
Wie hoch ist das Darlehen?
1.150 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche. Zinsen 0,0 Prozent p. a. in den ersten 10 Jahren, danach marktübliche Verzinsung. Mindesttilgung 2,0 Prozent p. a. Zusätzlich Tilgungszuschuss von 25 Prozent des Darlehens.
Was wird gefördert?
Bauliche Maßnahmen, durch die ein Gebäude ganz oder teilweise zu Wohnzwecken nutzbar gemacht wird. Die Förderung des Neubaus oder des Erwerbs ist ausgeschlossen. Pro Person müssen mindestens 10 m² Individualwohnfläche zur Verfügung stehen; Gemeinschaftsräume sind förderfähig.
Welche Mietobergrenzen gelten?
Während der 10-jährigen Zweckbindung ist preisgünstig an Berechtigte zu vermieten. Die zulässige Nettokaltmiete reicht je nach Fördermietenstufe von 4,40 EUR/m² (Stufe 1) bis 7,20 EUR/m² (Stufe 7). Die Miete darf um 1,75 Prozent pro Jahr seit Beginn der Mietbindung erhöht werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (RLP, 759) — Offizielle Programmseite
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
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