Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Förderhöhe | — |
| Tilgungszuschuss | bis 25 % (am Kreditende erlassen) |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in Rheinland-Pfalz soll mit diesem Sonderprogramm die Wohnraumversorgung im Anschluss an die vorläufige staatliche Unterbringung nachhaltig verbessert werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden, die diese für die Unterbringung herrichten. Die Förderung des Neubaus oder Erwerbs ist ausgeschlossen — gefördert werden ausschließlich bauliche Maßnahmen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Gebäude in Rheinland-Pfalz
Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter
Mindestens 10 m² Individualwohnfläche pro Person
Bauortgemeinde und MFFJIV bestätigen Bedarf
10 Jahre Belegungs- und Mietbindung akzeptiert
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag mit Stellungnahme der Gemeinde bei der ISB einreichen
Antrag zusammen mit der Stellungnahme der Gemeinde vor Vorhabensbeginn bei der ISB einreichen.
- 02
Fachliche Stellungnahme des MFFJIV einholen
Die ISB holt eine fachliche Stellungnahme des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (MFFJIV) ein.
- 03
Darlehensvertrag und Auszahlung
Nach positiver Prüfung schließt die ISB den Darlehensvertrag ab und zahlt das Darlehen aus.
Häufige Fragen
Wer wird gefördert?
Wie hoch ist das Darlehen?
Was wird gefördert?
Welche Mietobergrenzen gelten?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (RLP, 759) — Offizielle Programmseiteisb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)