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ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (RLP, 710)

Das ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (Programm 710) ist ein nachrangiges Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Es richtet sich an Bauherren, Käufer und Eigentümer in Rheinland-Pfalz und fördert Neubau, Ankauf sowie Modernisierung ohne Einkommens- oder Wohnflächenobergrenzen.

Max. Kreditrahmen
100.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderhöhe 25.000 € – 100.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Familie

Worum geht es?

Mit dem ISB-Darlehen Wohneigentum Universell unterstützt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Bauherren, Käufer und Eigentümer beim Neubau, Ankauf und der Modernisierung selbst genutzten Wohnraums in Rheinland-Pfalz. Im Unterschied zur sozialen Wohnraumförderung gelten weder Einkommens- noch Wohnflächengrenzen. Mindestens ein Antragsteller muss ein unbefristetes Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten vorweisen. Das Objekt darf höchstens aus einer selbst genutzten und einer kleineren vermieteten Einliegerwohnung bestehen.

Schnell-Check

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Das zu finanzierende Objekt muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Vorhaben in anderen Bundesländern sind nicht förderfähig.

Der geförderte Wohnraum muss vom Antragsteller selbst genutzt werden. Zweitwohnungen und Ferienwohnungen sind ausgeschlossen. Eine vermietete Einliegerwohnung ist zulässig, sofern sie kleiner als die selbstgenutzte Hauptwohnung ist.

Das Darlehen kann zwischen 25.000 Euro und maximal 100.000 Euro beantragt werden. Beträge unterhalb oder oberhalb dieser Grenze sind nicht möglich.

Der Antragsteller muss mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenkapital nachweisen. Anerkannt werden Barmittel, bereits bezahlte Rechnungen, ein eingebrachtes Grundstück sowie Eigenkapitalersatzdarlehen.

Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Bereits laufende Bauvorhaben oder abgeschlossene Käufe sind nicht förderfähig. Umschuldungen bestehender Kredite sind ebenfalls ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Objekt liegt in Rheinland-Pfalz

Das zu finanzierende Objekt muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Vorhaben in anderen Bundesländern sind nicht förderfähig.

Selbstnutzung des Wohnraums

Der geförderte Wohnraum muss vom Antragsteller selbst genutzt werden. Zweitwohnungen und Ferienwohnungen sind ausgeschlossen. Eine vermietete Einliegerwohnung ist zulässig, sofern sie kleiner als die selbstgenutzte Hauptwohnung ist.

Darlehensbetrag 25.000 bis 100.000 Euro

Das Darlehen kann zwischen 25.000 Euro und maximal 100.000 Euro beantragt werden. Beträge unterhalb oder oberhalb dieser Grenze sind nicht möglich.

Mindestens 10 % Eigenkapital

Der Antragsteller muss mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenkapital nachweisen. Anerkannt werden Barmittel, bereits bezahlte Rechnungen, ein eingebrachtes Grundstück sowie Eigenkapitalersatzdarlehen.

Antragstellung vor Maßnahmenbeginn

Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Bereits laufende Bauvorhaben oder abgeschlossene Käufe sind nicht förderfähig. Umschuldungen bestehender Kredite sind ebenfalls ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Finanzierungsbedarf klären

    Der Antragsteller ermittelt den Gesamtfinanzierungsbedarf für das Vorhaben (Neubau, Ankauf oder Modernisierung). Dabei wird geprüft, ob mindestens 10 % Eigenkapital vorhanden sind (Barmittel, bezahlte Rechnungen, Grundstück oder Eigenkapitalersatzdarlehen). Das geplante Darlehen liegt zwischen 25.000 und 100.000 Euro.

  2. 02

    Erstrangige Finanzierung mit Hausbank abstimmen

    Da das ISB-Darlehen als Nachrangdarlehen ausgestaltet ist, muss ein weiterer Finanzierungspartner beteiligt werden, der den restlichen Finanzierungsbedarf in erstrangiger Position abdeckt. Der Antragsteller stimmt die Gesamtfinanzierungsstruktur mit seiner Hausbank ab und prüft mögliche KfW-Kombinationen.

  3. 03

    Online-Antrag im ISB Self-Service-Portal stellen

    Der Antrag wird direkt bei der ISB über das Online-Self-Service-Portal (ssp-client-v3.isbrlp-online.de) gestellt — nicht über eine Hausbank. Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Im Portal werden alle Angaben zum Vorhaben, zur Person und zur Finanzierung erfasst.

  4. 04

    Unterlagen einreichen und Zusage abwarten

    Nach dem Online-Antrag sind die erforderlichen Unterlagen digital hochzuladen. Die ISB prüft den Antrag und erteilt bei positiver Entscheidung eine Darlehenszusage. Nach Zusage beginnt die Bereitstellungszinsfrist: 5 Monate für Ankauf/Modernisierung, 11 Monate für Neubauvorhaben.

  5. 05

    Darlehensauszahlung und Tilgungsbeginn

    Nach Vorlage der Nachweise (z. B. Kaufvertrag, Rechnungen, Grundbucheintrag) erfolgt die Auszahlung des Darlehens. Als Sicherheit wird eine nachrangige Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Die Tilgung beginnt unmittelbar — tilgungsfreie Anlaufjahre gibt es nicht. Sondertilgungen bis zu 10 % des Restdarlehens pro Jahr sind jederzeit möglich.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für das ISB-Darlehen Wohneigentum Universell?
Antragsberechtigt sind Bauherren und Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum sowie Eigentümer, die Modernisierungsmaßnahmen durchführen möchten. Das zu finanzierende Objekt muss in Rheinland-Pfalz liegen. Mindestens ein Antragsteller muss ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorweisen, das seit mindestens 6 Monaten besteht. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht — das Programm richtet sich an alle Einkommensgruppen, die selbstgenutztes Wohneigentum in RLP schaffen oder erhalten wollen. Auch Familien, Alleinstehende und ältere Eigentümer können das Darlehen nutzen.
Welche Maßnahmen werden durch das Darlehen gefördert?
Das ISB-Darlehen Wohneigentum Universell fördert drei Maßnahmen-Kategorien: Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum, Ankauf einer bestehenden Immobilie sowie Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohnraum. Ausdrücklich nicht förderfähig sind Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, bereits begonnene Vorhaben sowie Umschuldungen bestehender Kredite. Eine vermietete Einliegerwohnung ist zulässig, sofern sie flächenmäßig kleiner als die selbstgenutzte Hauptwohnung ist.
Wie sind die Konditionen — Zinssatz, Laufzeit und Tilgung?
Das ISB-Darlehen Wohneigentum Universell wird als Annuitätendarlehen mit einem Sollzins von 4,70 % p. a. bei einer Zinsfestschreibung von 20 Jahren gewährt. Die anfängliche Tilgung beträgt 1,8 % p. a. Sondertilgungen sind jährlich bis zu 10 % des Restdarlehens möglich. Es fallen keine tilgungsfreien Anlaufjahre an — die Tilgung beginnt direkt nach Auszahlung. Zusätzlich wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von 1 % des beantragten Darlehensbetrages erhoben. Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25 % monatlich fallen ab 5 Monaten nach Zusage an, bei Neubauprojekten erst ab 11 Monaten.
Warum gibt es keine Einkommensgrenzen und keine Wohnflächenobergrenzen?
Das ISB-Darlehen Wohneigentum Universell verfolgt einen universellen Ansatz: Die ISB möchte möglichst breiten Bevölkerungsschichten in Rheinland-Pfalz den Erwerb von Wohneigentum ermöglichen, ohne bestimmte Einkommensgruppen auszuschließen. Da es sich um ein marktnahes Nachrangdarlehen handelt und kein Direktzuschuss, ist der Mitteleinsatz bankwirtschaftlich gesteuert — nicht sozialpolitisch zielgruppengesteuert. Die Einkommenshöhe spielt daher keine Rolle, solange der Antragsteller ein stabiles Arbeitsverhältnis nachweist. Wohnflächengrenzen entfallen ebenfalls, da das Programm auf Eigentumsbildung in der Breite zielt.
Wie läuft der Antrag ab — direkt bei der ISB oder über eine Hausbank?
Der Antrag wird direkt bei der ISB gestellt — nicht über eine durchleitende Hausbank. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Self-Service-Portal der ISB (ssp-client-v3.isbrlp-online.de). Neben dem Onlineantrag muss ein weiterer Finanzierungspartner (z. B. Hausbank) beteiligt sein, der den restlichen Finanzierungsbedarf abdeckt. Das ISB-Darlehen dient dabei als nachrangige Ergänzung zu einer erstrangigen Finanzierung. Bei Fragen steht das Wohnraumförderungs-Team der ISB telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
Kann das ISB-Darlehen mit KfW-Programmen kombiniert werden?
Ja, eine Kombination des ISB-Darlehens Wohneigentum Universell mit Förderprogrammen des Bundes und der KfW ist ausdrücklich möglich. So kann das ISB-Darlehen beispielsweise zusammen mit KfW-Wohneigentumsprogrammen oder energetischen Förderprogrammen (z. B. KfW 261 Bundesförderung effiziente Gebäude) eingesetzt werden. Da das ISB-Darlehen als Nachrangdarlehen strukturiert ist, schließt es sich mit erstrangigen KfW-Darlehen nicht aus. Antragsteller sollten die Gesamtfinanzierung und Kombinationsregelungen vorab mit der ISB oder dem Finanzierungspartner abstimmen.
Welche Sicherheiten verlangt die ISB für das Darlehen?
Das ISB-Darlehen Wohneigentum Universell ist als Nachrangdarlehen konzipiert. Die Sicherung erfolgt durch einen nachrangigen Eintrag im Grundbuch — in der Regel als nachrangige Grundschuld. Das bedeutet, dass im Verwertungsfall zunächst vorrangige Gläubiger (z. B. finanzierende Hausbank) befriedigt werden, bevor die ISB als Nachranggläubiger auf das Objekt zugreifen kann. Dieses Nachrangprinzip erlaubt es der ISB, das Darlehen ergänzend zu einer erstrangigen Bankfinanzierung zu gewähren, ohne dass Antragsteller zusätzliche Sicherheiten außerhalb der Immobilie stellen müssen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ISB-Darlehen Wohneigentum Universell – Produktseite (Programm 710)
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  2. [02]
    Richtlinie ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (Programm 710)
    isb.rlp.deRechtsgrundlageInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  3. [03]
    Flyer ISB-Darlehen Wohneigentum Universell
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  4. [04]
    Konditionen-Tableau Programm 710
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)