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Modernisierung von Mietwohnungen MOD C 2. Förderweg Hamburg

IFB Hamburg fördert energetische und ausstattungsverbessernde Modernisierung von Mietwohngebäuden (≥ 3 WE, mind. 51 % der Wohnungen) mit Darlehen zu 1,40 % plus optionalen Baukostenzuschüssen. Laufende Zuschüsse im Fördersegment III möglich.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Das Hamburger Förderprogramm MOD C (2. Förderweg) der IFB Hamburg unterstützt Eigentümer von Hamburger Mietwohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten bei umfassenden energetischen und ausstattungsverbessernden Modernisierungen. Mindestens 51 % der Wohnungen müssen modernisiert werden. Das Programm ist in drei Fördersegmenten und modular aufgebaut mit Grundmodulen und frei wählbaren Ergänzungsmodulen. Zusätzliche Zuschüsse gibt es für energetische Effizienzstufenerreichung, barrierefreien Umbau, Grundrissänderungen, nachhaltige Dämmstoffe, Holzbaukonstruktion, Backsteinfassadenerhalt, AAL-Vorbereitung und E-Auto-Ladestationen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Mietwohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten

Mind. 51 % der Wohnungen im Gebäude werden modernisiert

Endenergiebedarf im Bestand ≤ 120 kWh/m²a (bei rein ausstattungsverbessernden Maßnahmen)

Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt

Wie stellst du den Antrag?

Frühzeitig Kontakt mit IFB Hamburg aufnehmen. Antrag auf Vordruck mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen. Förderung ausgeschlossen wenn ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme begonnen wurde.

Häufige Fragen

Wer kann MOD C beantragen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Hamburger Mietwohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten, die mehr als die Hälfte ihrer Wohnungen energetisch oder umfassend modernisieren möchten.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden umfassende energetische Modernisierungen, Ausstattungsverbesserungen, Grundrissänderungen, Dachgeschossausbau und Aufstockungen, struktureller barrierefreier Umbau sowie Neubau und Modernisierung von Aufzugsanlagen.
Was sind die Konditionen des Darlehens?
Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 1,40 % gewährt. Zusätzlich können optionale Baukostenzuschüsse beantragt werden. Im Fördersegment III gibt es laufende Zuschüsse über den Förderzeitraum.
Welche Zusatzzuschüsse gibt es bei MOD C?
Zusätzliche Zuschüsse sind für das Erreichen der energetischen Stufen 1 bis 5, barrierefreien Umbau, Grundrissänderungen, nachhaltige Dämmstoffe, Einsatz von Holz in der Konstruktion, Erhalt von Backsteinfassaden, AAL-Vorbereitung sowie Ladestationen für E-Autos möglich.

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