Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Eigentümer |
Worum geht es?
Der Mietwohnungsneubau 1. Förderweg plus ist ein spezielles Hamburger Förderprogramm für Erbbauberechtigte auf städtischen Grundstücken, die nach der Volksinitiative 'Neubauten auf städtischem Grund – für immer günstig!' vergeben wurden (Drucksache 22/9845). Ziel ist der dauerhafte Erhalt preisgünstigen Wohnraums in Hamburg. Die Förderung ist modular aufgebaut mit einem verpflichtenden Grundmodul und frei wählbaren Zusatzmodulen. Besonderes Merkmal gegenüber dem regulären 1. Förderweg: die laufenden Zuschüsse laufen über 50 statt 30 Jahre.
Passt Mietwohnungsneubau 1. Förderweg plus Hamburg zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Erbbauberechtigter eines städtischen Grundstücks gemäß Drucksache 22/9845
Mieter müssen Einkommensgrenzen nach § 8 HmbWoFG einhalten
Neubau preisgünstiger Mietwohnungen in Hamburg
Baubeginn erst nach Zustimmung der IFB Hamburg
Wie stellst du den Antrag?
Frühzeitig Kontakt mit der IFB Hamburg aufnehmen. Beratung zu planerischen, technischen und wohnungspolitischen Anforderungen. Antrag auf dem Vordruck einreichen (Formulare vorab lokal speichern, mit PDF-Reader öffnen). Baubeginn erst nach Zustimmung der IFB Hamburg.
Häufige Fragen
Was unterscheidet den 1. Förderweg plus vom regulären 1. Förderweg?
Wie hoch sind Darlehenszins und Anfangsmiete?
Wer darf die geförderten Wohnungen anmieten?
Kann der 1. Förderweg plus mit anderen Programmen kombiniert werden?
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