BundesBonus
Förderkredit Land

Mietwohnungsneubau 1. Förderweg plus Hamburg

Der 1. Förderweg plus Hamburg fördert Mietwohnungsneubau auf städtischen Erbpachtgrundstücken mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 50 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m² – dauerhaft günstig durch Erbpacht-Bindung.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Der Mietwohnungsneubau 1. Förderweg plus ist ein spezielles Hamburger Förderprogramm für Erbbauberechtigte auf städtischen Grundstücken, die nach der Volksinitiative 'Neubauten auf städtischem Grund – für immer günstig!' vergeben wurden (Drucksache 22/9845). Ziel ist der dauerhafte Erhalt preisgünstigen Wohnraums in Hamburg. Die Förderung ist modular aufgebaut mit einem verpflichtenden Grundmodul und frei wählbaren Zusatzmodulen. Besonderes Merkmal gegenüber dem regulären 1. Förderweg: die laufenden Zuschüsse laufen über 50 statt 30 Jahre.

Schnell-Check

Passt Mietwohnungsneubau 1. Förderweg plus Hamburg zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Erbbauberechtigter eines städtischen Grundstücks gemäß Drucksache 22/9845

Mieter müssen Einkommensgrenzen nach § 8 HmbWoFG einhalten

Neubau preisgünstiger Mietwohnungen in Hamburg

Baubeginn erst nach Zustimmung der IFB Hamburg

Wie stellst du den Antrag?

Frühzeitig Kontakt mit der IFB Hamburg aufnehmen. Beratung zu planerischen, technischen und wohnungspolitischen Anforderungen. Antrag auf dem Vordruck einreichen (Formulare vorab lokal speichern, mit PDF-Reader öffnen). Baubeginn erst nach Zustimmung der IFB Hamburg.

Häufige Fragen

Was unterscheidet den 1. Förderweg plus vom regulären 1. Förderweg?
Der 1. Förderweg plus richtet sich ausschließlich an Erbbauberechtigte auf städtischen Grundstücken, die nach der Volksinitiative 'Neubauten auf städtischem Grund – für immer günstig!' vergeben wurden. Die laufenden Zuschüsse werden über 50 statt 30 Jahre gewährt, um dauerhaft günstigen Wohnraum zu sichern.
Wie hoch sind Darlehenszins und Anfangsmiete?
Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 1,25 % gewährt. Die anfängliche Netto-Kaltmiete beträgt 7,85 €/m² monatlich und kann gemäß Förderrichtlinie in regelmäßigen Abständen erhöht werden.
Wer darf die geförderten Wohnungen anmieten?
Antragsberechtigt zum Einzug sind alle Haushalte, die Einkommensgrenzen nach § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG) einhalten. Insbesondere Familien, Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Behinderung sollen profitieren.
Kann der 1. Förderweg plus mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Förderung ist grundsätzlich mit KfW-Darlehen kombinierbar, die auch bei der IFB Hamburg beantragt werden können.

Mehr zu Mietwohnungsneubau 1. Förderweg plus Hamburg und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Teilen
Merken