Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Finanzierungsanteil | bis 75 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für bauliche Maßnahmen zur Schaffung belegungsgebundener Mietwohnungen durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden nach Paragraf 16 WoFG. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer oder Erbbauberechtigte. Gefördert wird der Mietwohnungsbau in Gemeinden, die als Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt sind und einen nachhaltigen Bedarf an Wohnraum mit sozialverträglichen Wohnkosten haben. Auch Tourismusschwerpunkträume mit mehr als 2.000 Einwohnern sind förderfähig. Es gelten Wohnflächengrenzen: 1-Personenhaushalt bis 50 Quadratmeter, 2-Personenhaushalt bis 60 Quadratmeter, 3-Personenhaushalt bis 75 Quadratmeter, 4-Personenhaushalt bis 90 Quadratmeter, je weitere Person zusätzlich bis 15 Quadratmeter.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Vorhaben in Ober-/Mittel-/Grundzentrum in M-V
Belegungsgebundene Mietwohnung
Einhaltung Wohnflächengrenzen je Haushaltsgröße
Antrag vor Beginn des Vorhabens
Was bekommst du konkret?
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines zinsfreien Baudarlehens mit Tilgungsnachlass (Teilschuldenerlass). 1. Förderweg: 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. 2. Förderweg: 70 Prozent, maximal 3.540 Euro je Quadratmeter. In Greifswald und Rostock erhöhte Sätze: 3.990 bzw. 3.720 Euro je Quadratmeter. Zuwendungsfähig sind Ausgaben bis 5.060 Euro je Quadratmeter (bzw. 5.320 Euro in Greifswald/Rostock).
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Planung im Beratungsgespräch vorstellen
Der Zuwendungsempfänger muss vor Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde die Planung und Finanzierung des Mietwohnungsbauvorhabens vorstellen.
- 02
Formgebundenen Antrag einreichen
Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens in zweifacher Ausfertigung im LFI M-V einzureichen. Der Antrag gilt erst als wirksam gestellt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
- 03
Bewilligung und Darlehensgewährung
Nach positiver Prüfung erhält der Antragsteller das Baudarlehen mit Tilgungszuschuss. Das Darlehen wird zinsfrei bis zur vollständigen Tilgung gewährt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Baudarlehen?
Wer kann das Programm beantragen?
Welche Wohnflächengrenzen gelten?
Wie hoch ist die Verzinsung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern — Offizielle Programmseitelfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
- [02]www.lfi-mv.de — Förderbank-Übersichtlfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)