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Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern

Wohnungsbau Sozial M-V foerdert in Mecklenburg-Vorpommern den Bau und Umbau belegungsgebundener Mietwohnungen mit zinsfreien Baudarlehen von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfaehigen Ausgaben.

Zuständig
Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
Förderhöhe
Finanzierungsanteil bis 75 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewaehrt Zuwendungen fuer bauliche Massnahmen zur Schaffung belegungsgebundener Mietwohnungen durch Neubau, Aenderung, Nutzungsaenderung oder Erweiterung von Gebaeuden nach Paragraf 16 WoFG. Antragsberechtigt sind natuerliche und juristische Personen als Eigentuemer oder Erbbauberechtigte. Gefoerdert wird der Mietwohnungsbau in Gemeinden, die als Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt sind und einen nachhaltigen Bedarf an Wohnraum mit sozialvertraeglichen Wohnkosten haben. Auch Tourismusschwerpunktraeume mit mehr als 2.000 Einwohnern sind foerderfaehig. Es gelten Wohnflaechengrenzen: 1-Personenhaushalt bis 50 Quadratmeter, 2-Personenhaushalt bis 60 Quadratmeter, 3-Personenhaushalt bis 75 Quadratmeter, 4-Personenhaushalt bis 90 Quadratmeter, je weitere Person zusaetzlich bis 15 Quadratmeter.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Vorhaben in Ober-/Mittel-/Grundzentrum in M-V

Belegungsgebundene Mietwohnung

Einhaltung Wohnflaechengrenzen je Haushaltsgroesse

Antrag vor Beginn des Vorhabens

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Planung im Beratungsgespräch vorstellen

    Der Zuwendungsempfänger muss vor Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde die Planung und Finanzierung des Mietwohnungsbauvorhabens vorstellen.

  2. 02

    Formgebundenen Antrag einreichen

    Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens in zweifacher Ausfertigung im LFI M-V einzureichen. Der Antrag gilt erst als wirksam gestellt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

  3. 03

    Bewilligung und Darlehensgewährung

    Nach positiver Prüfung erhält der Antragsteller das Baudarlehen mit Tilgungszuschuss. Das Darlehen wird zinsfrei bis zur vollständigen Tilgung gewährt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Baudarlehen?
Im 1. Foerderweg 75 Prozent der zuwendungsfaehigen Ausgaben, maximal 3.800 Euro je Quadratmeter Wohnflaeche. Im 2. Foerderweg 70 Prozent, maximal 3.540 Euro je Quadratmeter. In Greifswald und Rostock erhoehte Saetze.
Wer kann das Programm beantragen?
Natuerliche und juristische Personen als Eigentuemer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstuecks in einem foerderfaehigen Zentralort in Mecklenburg-Vorpommern.
Welche Wohnflaechengrenzen gelten?
1-Personenhaushalt bis 50 Quadratmeter, 2-Personenhaushalt bis 60 Quadratmeter, 3-Personenhaushalt bis 75 Quadratmeter, 4-Personenhaushalt bis 90 Quadratmeter, je weitere Person bis 15 Quadratmeter zusaetzlich. Bei barrierefreien Wohnungen ist Ueberschreitung zulaessig.
Wie hoch ist die Verzinsung?
Das Baudarlehen wird bis zur vollstaendigen Tilgung zinsfrei gewaehrt. Es gibt einen Tilgungsnachlass als Teilschuldenerlass.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern — Offizielle Programmseite
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
  2. [02]
    www.lfi-mv.de — Förderbank-Übersicht
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)