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Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern

Wohnungsbau Sozial M-V fördert in Mecklenburg-Vorpommern den Bau und Umbau belegungsgebundener Mietwohnungen mit zinsfreien Baudarlehen von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zuständig
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
Finanzierungsanteil bis 75 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für bauliche Maßnahmen zur Schaffung belegungsgebundener Mietwohnungen durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden nach Paragraf 16 WoFG. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer oder Erbbauberechtigte. Gefördert wird der Mietwohnungsbau in Gemeinden, die als Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt sind und einen nachhaltigen Bedarf an Wohnraum mit sozialverträglichen Wohnkosten haben. Auch Tourismusschwerpunkträume mit mehr als 2.000 Einwohnern sind förderfähig. Es gelten Wohnflächengrenzen: 1-Personenhaushalt bis 50 Quadratmeter, 2-Personenhaushalt bis 60 Quadratmeter, 3-Personenhaushalt bis 75 Quadratmeter, 4-Personenhaushalt bis 90 Quadratmeter, je weitere Person zusätzlich bis 15 Quadratmeter.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Vorhaben in Ober-/Mittel-/Grundzentrum in M-V

Belegungsgebundene Mietwohnung

Einhaltung Wohnflächengrenzen je Haushaltsgröße

Antrag vor Beginn des Vorhabens

Was bekommst du konkret?

Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines zinsfreien Baudarlehens mit Tilgungsnachlass (Teilschuldenerlass). 1. Förderweg: 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. 2. Förderweg: 70 Prozent, maximal 3.540 Euro je Quadratmeter. In Greifswald und Rostock erhöhte Sätze: 3.990 bzw. 3.720 Euro je Quadratmeter. Zuwendungsfähig sind Ausgaben bis 5.060 Euro je Quadratmeter (bzw. 5.320 Euro in Greifswald/Rostock).

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Planung im Beratungsgespräch vorstellen

    Der Zuwendungsempfänger muss vor Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde die Planung und Finanzierung des Mietwohnungsbauvorhabens vorstellen.

  2. 02

    Formgebundenen Antrag einreichen

    Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens in zweifacher Ausfertigung im LFI M-V einzureichen. Der Antrag gilt erst als wirksam gestellt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

  3. 03

    Bewilligung und Darlehensgewährung

    Nach positiver Prüfung erhält der Antragsteller das Baudarlehen mit Tilgungszuschuss. Das Darlehen wird zinsfrei bis zur vollständigen Tilgung gewährt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Baudarlehen?
Im 1. Förderweg 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Im 2. Förderweg 70 Prozent, maximal 3.540 Euro je Quadratmeter. In Greifswald und Rostock erhöhte Sätze.
Wer kann das Programm beantragen?
Natürliche und juristische Personen als Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks in einem förderfähigen Zentralort in Mecklenburg-Vorpommern.
Welche Wohnflächengrenzen gelten?
1-Personenhaushalt bis 50 Quadratmeter, 2-Personenhaushalt bis 60 Quadratmeter, 3-Personenhaushalt bis 75 Quadratmeter, 4-Personenhaushalt bis 90 Quadratmeter, je weitere Person bis 15 Quadratmeter zusätzlich. Bei barrierefreien Wohnungen ist Überschreitung zulässig.
Wie hoch ist die Verzinsung?
Das Baudarlehen wird bis zur vollständigen Tilgung zinsfrei gewährt. Es gibt einen Tilgungsnachlass als Teilschuldenerlass.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern — Offizielle Programmseite
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
  2. [02]
    www.lfi-mv.de — Förderbank-Übersicht
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
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