Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Förderhöhe | — |
| Finanzierungsanteil | bis 75 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewaehrt Zuwendungen fuer bauliche Massnahmen zur Schaffung belegungsgebundener Mietwohnungen durch Neubau, Aenderung, Nutzungsaenderung oder Erweiterung von Gebaeuden nach Paragraf 16 WoFG. Antragsberechtigt sind natuerliche und juristische Personen als Eigentuemer oder Erbbauberechtigte. Gefoerdert wird der Mietwohnungsbau in Gemeinden, die als Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt sind und einen nachhaltigen Bedarf an Wohnraum mit sozialvertraeglichen Wohnkosten haben. Auch Tourismusschwerpunktraeume mit mehr als 2.000 Einwohnern sind foerderfaehig. Es gelten Wohnflaechengrenzen: 1-Personenhaushalt bis 50 Quadratmeter, 2-Personenhaushalt bis 60 Quadratmeter, 3-Personenhaushalt bis 75 Quadratmeter, 4-Personenhaushalt bis 90 Quadratmeter, je weitere Person zusaetzlich bis 15 Quadratmeter.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Vorhaben in Ober-/Mittel-/Grundzentrum in M-V
Belegungsgebundene Mietwohnung
Einhaltung Wohnflaechengrenzen je Haushaltsgroesse
Antrag vor Beginn des Vorhabens
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Planung im Beratungsgespräch vorstellen
Der Zuwendungsempfänger muss vor Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde die Planung und Finanzierung des Mietwohnungsbauvorhabens vorstellen.
- 02
Formgebundenen Antrag einreichen
Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens in zweifacher Ausfertigung im LFI M-V einzureichen. Der Antrag gilt erst als wirksam gestellt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
- 03
Bewilligung und Darlehensgewährung
Nach positiver Prüfung erhält der Antragsteller das Baudarlehen mit Tilgungszuschuss. Das Darlehen wird zinsfrei bis zur vollständigen Tilgung gewährt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Baudarlehen?
Wer kann das Programm beantragen?
Welche Wohnflaechengrenzen gelten?
Wie hoch ist die Verzinsung?
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Unsere Quellen
- [01]Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern — Offizielle Programmseitelfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
- [02]www.lfi-mv.de — Förderbank-Übersichtlfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)