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Förderkredit · bis 50.000 € Land

ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen (RLP, 704)

Haushalte in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 Euro für den Erwerb von Wohnungsgenossenschaftsanteilen, um Anrecht auf eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung zu erwerben.

Max. Kreditrahmen
50.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderhöhe bis zu 50.000 €
Finanzierungsanteil bis 80 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Mit dem ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen unterstützt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Haushalte, die Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft werden möchten, um ein Anrecht auf die Überlassung einer Wohnung zur Selbstnutzung zu erwerben. Antragsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Genossenschaftsobjekt in Rheinland-Pfalz

Haushaltseinkommen max. § 13 Abs. 2 LWoFG + 60 %

Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung

Maximal 80 % der Erwerbskosten

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Antragsformular herunterladen oder bei Verwaltung holen

    Das Antragsformular ist auf der ISB-Website abrufbar oder erhältlich bei den Stadt- und Kreisverwaltungen.

  2. 02

    Antrag bei Stadt- oder Kreisverwaltung einreichen

    Den Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Gebiet das Objekt der Genossenschaft liegt, einreichen.

  3. 03

    Förderbestätigung der Verwaltung erhalten

    Bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen erteilt die Verwaltung eine Förderbestätigung. Eine Kopie wird der ISB gemeinsam mit Antrag und den notwendigen Unterlagen zur abschließenden Darlehensbearbeitung weitergeleitet.

  4. 04

    Bewilligungsbescheid der ISB

    Die ISB prüft den Antrag abschließend und erteilt den Darlehensbescheid.

Häufige Fragen

Wer kann das Darlehen Genossenschaftsanteile beantragen?
Haushalte in Rheinland-Pfalz, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt und die Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft werden möchten.
Wie hoch ist das Darlehen?
Bis zu 80 Prozent der Erwerbskosten für die zu zeichnenden Geschäftsanteile, höchstens 50.000 Euro.
Welcher Zinssatz gilt?
Die Zinsen betragen 0,5 Prozent p. a. für 10 Jahre. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung wird das Darlehen marktüblich verzinst. Die Mindesttilgung beträgt 2,5 Prozent p. a.
Welche Bearbeitungskosten fallen an?
Ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 Prozent des Darlehensbetrags, mindestens 250 Euro.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen (RLP, 704) — Offizielle Programmseite
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)