Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Kreditanstalt für Wiederaufbau |
| Förderhöhe | bis zu 30.000 € |
| Förderquote | 30 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Unternehmen |
Worum geht es?
Deutschland hat ein Paradox im Gebäudebestand: Wohnraum fehlt, während Büro- und Ladenflächen leer stehen. Die Bundesförderung „Gewerbe zu Wohnen" setzt genau dort an — sie bezuschusst den Umbau beheizter Nichtwohngebäude zu Wohnungen. Auftraggeber ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, abgewickelt wird über die KfW.
Der Zuschuss ist eine echte Direktförderung, kein Kredit: 30 % der förderfähigen Umbaukosten auf maximal 100.000 € je Wohneinheit werden ausgezahlt und nicht zurückgefordert, solange die Bedingungen eingehalten werden. Für ein Vorhaben mit einer neuen Wohnung sind das bis zu 30.000 €.
Der entscheidende Haken steht nicht in den Schlagzeilen: Die Förderung ist an die Auflage gekoppelt, dass die neuen Wohneinheiten mindestens das energetische Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien" (EH 85 EE) erreichen. Die Kosten dieser energetischen Sanierung sind aber ausdrücklich nicht förderfähig. Wer umbaut, muss den Effizienzhaus-Standard also erreichen und finanzieren — bezuschusst wird nur der Umbau selbst. Das ist der Punkt, an dem viele Kalkulationen kippen.
Die Richtlinie vom 16. März 2026 ist hart befristet: Sie trat am 1. Juli 2026 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht — die KfW entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Für 2026 stellt der Bund 300 Millionen Euro bereit.
Passt KfW 266 — Gewerbe zu Wohnen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Gebäude oder Gebäudeteil wird aktuell nicht zu Wohnzwecken genutzt und ist beheizt
Ursprünglicher Bauantrag liegt mindestens 5 Jahre zurück
Durch den Umbau entsteht mindestens eine neue Wohneinheit
Energieeffizienz-Experte wird eingebunden (Pflicht für die BzA)
Niveau Effizienzhaus 85 EE (oder EH Denkmal EE) ist erreichbar
Antrag wird vor Abschluss der Ausführungsverträge gestellt
Wohnnutzung für mindestens 10 Jahre nach Fertigstellung zugesichert
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 30 % | 30.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschusshöhe: 30 % auf maximal 100.000 € förderfähige Kosten je durch Umbau entstehender Wohneinheit — also bis zu 30.000 € pro neuer Wohnung. Der Zuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens und positiver Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Obergrenze bei mehreren Wohneinheiten: Wer wirtschaftlich tätig ist — dazu zählt ausdrücklich auch die Vermietung der geförderten Wohnungen — erhält den Zuschuss als De-minimis-Beihilfe. Der Gesamtbetrag aller De-minimis-Beihilfen eines Unternehmens darf in drei Jahren 300.000 € nicht übersteigen. Wer in diesem Zeitraum keine anderen De-minimis-Beihilfen bezogen hat, kann also bis zu 300.000 € aus diesem Programm ausschöpfen. Ausschließlich selbstnutzende Privatpersonen brauchen keine De-minimis-Erklärung; die KfW definiert Selbstnutzung dabei als Bezug auf genau eine Wohneinheit.
Förderfähig sind unter anderem:
- Rückbau und Entsorgung von Baukonstruktionen, nutzungsspezifischer Infrastruktur und gebäudetechnischen Anlagen
- Notwendige Instandsetzung und Anpassung der Baukonstruktion an die Wohnnutzung
- Grundrissänderungen und Innenausbau (Wände, Fußböden, Installationsschächte)
- Erstmalige Herstellung von Gebäude- und Wohnungszugängen, Treppenhäusern und Fluren
- Gebäudetechnik, soweit sie nicht der energetischen Sanierung zuzurechnen ist — etwa Elektroinstallation, Wasser- und Abwasserentsorgung, Sicherheitstechnik
- Außenanlagen zur zeitgemäßen Wohnnutzung, einschließlich Entsiegelung, Balkonen, Dachterrassen und Vordächern
- Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten und baurechtlich geforderte Stellplätze oder Ladeinfrastruktur
- Fachplanung und Baubegleitung, sofern sie nach der Antragstellung anfallen
Nicht förderfähig sind:
- Jegliche Kosten im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung der Wohnfläche — obwohl EH 85 EE Pflicht ist
- Grundstückserwerb und der Kauf des umzubauenden Gebäudes
- Vorhaben, die lediglich bestehende Wohngebäude erweitern (Anbauten, Aufstockungen)
- Fachplanungskosten, die vor der Antragstellung entstanden sind
Kombination: Mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist eine Kombination bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten möglich. Eine Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) ist grundsätzlich zulässig — dieselben Umbaukosten dürfen dort dann aber nicht erneut angesetzt werden. Ausgeschlossen ist dagegen die Kumulierung mit der Steuerermäßigung nach § 35a EStG: Für dieselbe Maßnahme darf kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt werden.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 100.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten100.000 €
- Förderfähige Basis100.000 €
- Zuschuss– 30.000 €
- Dein Eigenanteil70.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag muss zwingend vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags für die Ausführung. Wer vorher einen Handwerkervertrag unterschreibt, verliert die Förderung. Verträge unter der aufschiebenden Bedingung der KfW-Zusage sind dagegen unschädlich, weil sie erst mit der Zusage wirksam werden. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor der Antragstellung erbracht werden.
- Energieeffizienz-Experte einbinden — Pflicht. Er muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" geführt sein.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen — der Experte stellt sie für das Förderprodukt 261 aus. Sie prüft das angestrebte Niveau EH 85 EE beziehungsweise die Ausnahme von der EE-Klasse. Die BzA ist vom Antragsteller zu unterzeichnen, bei Kommunen zu siegeln, und zusammen mit dem Beiblatt für die Nutzung im Zuschuss Gewerbe zu Wohnen einzureichen.
- Baurechtliche Zulässigkeit klären — die Förderung sagt nichts über die Genehmigungsfähigkeit der Nutzungsänderung aus. Die KfW empfiehlt, das vorab mit der Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.
- Antrag direkt bei der KfW stellen — über das Antragsformular, dort die Option „266 - Gewerbe zu Wohnen" wählen. Einreichung über das Upload-Formular oder per Post an die KfW, Niederlassung Berlin, 10865 Berlin. Der Klick auf „Daten übermitteln" ist noch kein Antrag.
- De-minimis-Erklärung beifügen — für alle Antragstellergruppen außer ausschließlich selbstnutzenden Privatpersonen.
- Zusage abwarten, dann bauen — erst nach der Zusage dürfen Ausführungsverträge geschlossen werden.
- Nachweise einreichen — unverzüglich nach Abschluss, spätestens 54 Monate nach der Zusage. Nötig sind der Verwendungsnachweis mit Belegliste, die Bestätigung nach Durchführung (BnD) des Energieeffizienz-Experten und die Identifizierung nach Geldwäschegesetz. Wird die Frist versäumt, verfällt der Zuschuss.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften läuft der Antrag über die Hausverwaltung oder eine vertretungsberechtigte Person. Betreffen die Umbaumaßnahmen ausschließlich Sondereigentum, kann der einzelne Wohnungseigentümer gesondert beantragen. Ab einer Zuschusshöhe von 100.000 € müssen Aufträge wettbewerblich vergeben werden — soweit möglich mit mindestens drei Angeboten, dokumentiert.
Häufige Fragen
Warum muss ich Effizienzhaus 85 EE erreichen, obwohl die energetische Sanierung nicht gefördert wird?
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Bekomme ich als Privatperson wirklich 30.000 €, oder gilt der 300.000-€-Deckel?
Kann ich Gewerbe zu Wohnen mit § 35a EStG kombinieren?
Ich bin nicht Eigentümer des Gebäudes — kann ich trotzdem beantragen?
Welche Gebäude kommen überhaupt in Frage?
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Unsere Quellen
- [01]KfW 266 — Gewerbe zu Wohnen — Offizielle Programmseitekfw.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
- [02]BMWSB — Bundesförderung Gewerbe zu Wohnenbmwsb.bund.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau
- [03]Gebäudeenergiegesetz (GEG)gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageKreditanstalt für Wiederaufbau
- [04]KfW 266 Merkblatt (PDF)kfw.dePrimärquelleKreditanstalt für Wiederaufbau