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Zuschuss · bis 35 % Land

Modernisierung von Wohnheimen fuer Studierende und Auszubildende (Junges Wohnen)

Förderung der energetischen Modernisierung von Wohnheimen fuer Studierende und Auszubildende in Niedersachsen. Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35% der Modernisierungskosten, maximal 31.500 Euro pro Wohnheimplatz.

Max. Förderung
31.500 €
pro Antrag
Zuständig
NBank (Niedersächsische Landesbank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NBank (Niedersächsische Landesbank)
Förderhöhe bis zu 31.500 €
Förderquote 35 %
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Diese Förderung unterstützt bei der energetischen Modernisierung von Wohnheimen fuer Studierende an Hochschulstandorten in Niedersachsen und Auszubildenden-Unterkuenften. Gefördert werden Massnahmen zur Erreichung von mindestens KfW-Effizienzhaus-70-Standard.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Wohnheim-Fertigstellung vor 01.02.2002

Mindestens 4 zusammenhaengende Wohnheimplaetze

Erreichung KfW-Effizienzhaus-70-Standard

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 19.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    35 %
    31.500 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Modernisierung von Wohnheimen fuer Studierende und Auszubildende (Junges Wohnen)
90.000 €

Förderfähig sind max. 90.000 €

Rechnerische Schätzung
31.500 €

pro Antrag

Förderquote35%
  • Gesamtkosten90.000 €
  • Förderfähige Basis90.000 €
  • Zuschuss– 31.500 €
  • Dein Eigenanteil58.500 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antragstellung bei der für den Bauort zustaendigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde). Antragsformulare stehen auf der NBank-Homepage zum Download zur Verfuegung. Zuschuss wird entsprechend des Baufortschritts in Raten ausgezahlt.

Häufige Fragen

Welche Kosten werden gefördert?
Förderfähig sind Kosten für Modernisierungsmassnahmen zur Erreichung des KfW-Effizienzhaus-70-Standards (Kostengruppen 300-700 nach DIN 276:2018-12).
Was ist die maximale Förderhoehe?
Der Zuschuss beträgt 35% der Modernisierungskosten, maximal 31.500 Euro je Wohnheimplatz.
Wer kann den Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften, einschließlich Genossenschaften und Baugemeinschaften.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    NBank Junges Wohnen
    nbank.dePrimärquelleNBank (Niedersächsische Landesbank)
  3. [03]
    Produktinformation Junges Wohnen
    nbank.dePrimärquelleNBank (Niedersächsische Landesbank)