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Mietwohnungsneubau 3. Förderweg Hamburg

Hamburg fördert Mietwohnungsneubau (3. Förderweg) für mittleres Einkommen mit Darlehen zu 1,5 % und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Anfangsmiete 12,95 €/m². Einkommensgrenze: max. 140 % des HmbWoFG-Schwellenwerts – das umfasst rund 65 % aller Hamburger Haushalte.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Der 3. Förderweg richtet sich an einen breiten Kreis: Rund 65 % aller Hamburger Haushalte (rd. 650.000 Haushalte) sind berechtigt, eine im 3. Förderweg geförderte Wohnung anzumieten. Die Einkommensgrenze für Alleinstehende liegt bei 28.800 € (netto, entspricht ca. 42.000 € brutto). Für eine dreiköpfige Familie beträgt sie 55.440 €. Förderfähig sind Neubau, Gebäudeerweiterungen und die Umwandlung gewerblicher Flächen in Wohnraum in Hamburg. Die Förderung ist modular aufgebaut.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Eigentümer oder Erbbauberechtigter mit Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit

Einkommensgrenze Mieter: max. 140 % Überschreitung nach § 8 Abs. 2 HmbWoFG (Alleinstehend: 28.800 €; 3-köpfige Familie: 55.440 €)

Neubau, Änderung oder Erweiterung von Wohngebäuden in Hamburg

Baubeginn erst nach Zustimmung der IFB Hamburg

Wie stellst du den Antrag?

Frühzeitig Kontakt mit IFB Hamburg aufnehmen. Beratung zu planerischen, technischen sowie sozial- und wohnungspolitischen Anforderungen. Antrag auf dem Vordruck einreichen (Formulare vorab lokal speichern, mit PDF-Reader öffnen). Baubeginn erst nach Zustimmung der IFB Hamburg.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einkommensgrenze im 3. Förderweg?
Im 3. Förderweg gilt eine Einkommensgrenze von höchstens 140 % der Schwelle nach § 8 Abs. 2 HmbWoFG. Für Alleinstehende bedeutet das maximal 28.800 € Netto-Jahreseinkommen (ca. 42.000 € brutto). Bei einer dreiköpfigen Familie liegt die Grenze bei 55.440 € (ca. 80.000 € brutto).
Wie unterscheidet sich der 3. vom 2. Förderweg?
Der 3. Förderweg hat höhere Einkommensgrenzen (140 % statt 100 % der HmbWoFG-Grenze), eine höhere Anfangsmiete (12,95 €/m² statt 9,99 €/m²) und einen höheren Darlehenszinssatz (1,5 % statt 1,4 %). Er richtet sich an rund 65 % aller Hamburger Haushalte.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind Neubau preisgünstiger Mietwohnungen, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden sowie die Umwandlung bisher gewerblich genutzter Flächen in Wohnraum in Hamburg.
Wie lange dauern Mietpreis- und Belegungsbindungen?
Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindungen entspricht in der Regel der Förderdauer. Die laufenden Zuschüsse werden über einen Zeitraum von 30 Jahren gewährt.

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