Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Eigentümer |
Worum geht es?
Der 3. Förderweg richtet sich an einen breiten Kreis: Rund 65 % aller Hamburger Haushalte (rd. 650.000 Haushalte) sind berechtigt, eine im 3. Förderweg geförderte Wohnung anzumieten. Die Einkommensgrenze für Alleinstehende liegt bei 28.800 € (netto, entspricht ca. 42.000 € brutto). Für eine dreiköpfige Familie beträgt sie 55.440 €. Förderfähig sind Neubau, Gebäudeerweiterungen und die Umwandlung gewerblicher Flächen in Wohnraum in Hamburg. Die Förderung ist modular aufgebaut.
Passt Mietwohnungsneubau 3. Förderweg Hamburg zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Eigentümer oder Erbbauberechtigter mit Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Einkommensgrenze Mieter: max. 140 % Überschreitung nach § 8 Abs. 2 HmbWoFG (Alleinstehend: 28.800 €; 3-köpfige Familie: 55.440 €)
Neubau, Änderung oder Erweiterung von Wohngebäuden in Hamburg
Baubeginn erst nach Zustimmung der IFB Hamburg
Wie stellst du den Antrag?
Frühzeitig Kontakt mit IFB Hamburg aufnehmen. Beratung zu planerischen, technischen sowie sozial- und wohnungspolitischen Anforderungen. Antrag auf dem Vordruck einreichen (Formulare vorab lokal speichern, mit PDF-Reader öffnen). Baubeginn erst nach Zustimmung der IFB Hamburg.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einkommensgrenze im 3. Förderweg?
Wie unterscheidet sich der 3. vom 2. Förderweg?
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Wie lange dauern Mietpreis- und Belegungsbindungen?
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