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Zuschuss · bis 50 % Land

Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen

Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Eigentümer, deren Haushalt ein Mensch mit Behinderung angehört, erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit.

Max. Förderung
15.000 €
pro Antrag
Zuständig
Land Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Förderhöhe bis zu 15.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Ziel des Programms ist die Förderung von Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohneigentum, damit Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können. Als Teil der sozialen Wohnraumförderung unterstützt das Land Haushalte, in denen Menschen mit Behinderungen leben. Förderfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen sowie auf dem Wohnungsgrundstück. Es muss erkennbar sein, dass die Baumaßnahme aufgrund der Behinderung eines Haushaltsangehörigen notwendig ist. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte der selbst genutzten Wohnung sind. Dem Haushalt muss ein Mensch mit Behinderung angehören, der einen Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr bzw. eine Einstufung in den Pflegegrad 2 oder höher aufweist.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Wohnung wird selbst genutzt und im Eigentum oder Erbbaurecht

Haushaltsangehöriger mit GdB 50 oder mehr bzw. Pflegegrad 2 oder höher

Maßnahme mit Ausgaben von mindestens 1.500 Euro

Antrag vor Baubeginn (Refinanzierungsverbot)

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    50 %
    15.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen
30.000 €

Förderfähig sind max. 30.000 €

Rechnerische Schätzung
15.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten30.000 €
  • Förderfähige Basis30.000 €
  • Zuschuss– 15.000 €
  • Dein Eigenanteil15.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist auf vorgeschriebenem Antragsvordruck unter Beifügung eines Grundbuchauszugs, einer Maßnahmenbeschreibung mit Kostenanschlägen, Fotos des aktuellen Zustands sowie eines Nachweises zur Behinderung beim Magistrat der kreisfreien Stadt, beim Magistrat kreisangehöriger Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern oder beim Kreisausschuss des Landkreises einzureichen. Bewilligungsbehörde ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage der Schlussabrechnung in einer Summe ausgezahlt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Förderfähig sind Ausgaben bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit, was einem Zuschuss von maximal 15.000 Euro je Wohneinheit entspricht.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte der zu fördernden, selbst genutzten Wohnung sind. Dem Haushalt muss ein Mensch mit Behinderung angehören, der einen Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr bzw. Pflegegrad 2 oder höher aufweist.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden unter anderem barrierefreie Bad- und Küchenumbauten, der Einbau von Aufzügen und Liften, die Beseitigung von Stufen und Schwellen, die Verbreiterung von Türen sowie der Einbau von Haltegriffen.
Gibt es Höchstbeträge für einzelne Maßnahmen?
Ja: Bad-Um-/Einbau und Küche-Um-/Einbau je 5.500 Euro, Lift-/Aufzugeinbau 6.500 Euro und alle anderen Einzelmaßnahmen je 3.000 Euro.

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