Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) |
| Förderhöhe | bis zu 15.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Ziel des Programms ist die Förderung von Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohneigentum, damit Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können. Als Teil der sozialen Wohnraumförderung unterstützt das Land Haushalte, in denen Menschen mit Behinderungen leben. Förderfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen sowie auf dem Wohnungsgrundstück. Es muss erkennbar sein, dass die Baumaßnahme aufgrund der Behinderung eines Haushaltsangehörigen notwendig ist. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte der selbst genutzten Wohnung sind. Dem Haushalt muss ein Mensch mit Behinderung angehören, der einen Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr bzw. eine Einstufung in den Pflegegrad 2 oder höher aufweist.
Passt Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Wohnung wird selbst genutzt und im Eigentum oder Erbbaurecht
Haushaltsangehöriger mit GdB 50 oder mehr bzw. Pflegegrad 2 oder höher
Maßnahme mit Ausgaben von mindestens 1.500 Euro
Antrag vor Baubeginn (Refinanzierungsverbot)
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %15.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 30.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten30.000 €
- Förderfähige Basis30.000 €
- Zuschuss– 15.000 €
- Dein Eigenanteil15.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag ist auf vorgeschriebenem Antragsvordruck unter Beifügung eines Grundbuchauszugs, einer Maßnahmenbeschreibung mit Kostenanschlägen, Fotos des aktuellen Zustands sowie eines Nachweises zur Behinderung beim Magistrat der kreisfreien Stadt, beim Magistrat kreisangehöriger Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern oder beim Kreisausschuss des Landkreises einzureichen. Bewilligungsbehörde ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage der Schlussabrechnung in einer Summe ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gibt es Höchstbeträge für einzelne Maßnahmen?
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