BundesBonus
Förderkredit · bis 100.000 € Land

ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzter Wohnraum Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der ISB die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit einem zinsverbilligten Darlehen. Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts, zur Energie- und Wassereinsparung sowie barrierefreies Wohnen und die Nutzung regenerativer Energien.

Max. Kreditrahmen
100.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderhöhe bis zu 100.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie, Eigentümer

Worum geht es?

Auf Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) fördert die ISB Rheinland-Pfalz die Modernisierung einer bestehenden, selbst genutzten Wohnung. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Energie oder Wasser einsparen. Förderfähig sind auch Maßnahmen zur Beheizung und Wassererwärmung durch alternative oder regenerative Energien sowie barrierefreies Wohnen in Anlehnung an die Norm DIN 18040 Teil 2. Gefördert werden Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 LWoFG um nicht mehr als 60 v.H. übersteigt.

Schnell-Check

Passt ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzter Wohnraum Rheinland-Pfalz zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Modernisierung einer selbst genutzten Wohnung

Einkommen höchstens 60 v.H. über der Grenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG

Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung

Wie stellst du den Antrag?

Antragsberechtigt ist der selbst nutzende Eigentümer oder der dinglich Nutzungsberechtigte. Der Antrag wird auf Formblatt bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung gestellt, die eine Förderbestätigung erteilt und den Antrag an die ISB weiterleitet. Die ISB prüft die Tragbarkeit der Belastung, erteilt die Förderzusage und schließt den Darlehensvertrag. Ein Vorhabenbeginn vor Bewilligung führt grundsätzlich zum Förderausschluss.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Darlehen?
Für Haushalte mit bis zu vier Personen beträgt das Darlehen maximal 100.000 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro erhöht werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Energie oder Wasser einsparen, sowie regenerative Beheizung und barrierefreies Wohnen.
Wer darf den Antrag stellen?
Antragsberechtigt ist der selbst nutzende Eigentümer oder der dinglich Nutzungsberechtigte. Der Antrag wird bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung gestellt, die ihn nach Erteilung der Förderbestätigung an die ISB weiterleitet.
Wie wird das Darlehen verzinst?
Das Darlehen wird durch das Land für die Dauer des Förderzeitraums um 1 Prozentpunkt p.a. im Zins verbilligt, höchstens jedoch auf 0 v.H. p.a. Für die Bearbeitung erhebt die ISB ein einmaliges Entgelt von 1,0 v.H. der Darlehenssumme, mindestens 250 EUR.

Mehr zu ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzter Wohnraum Rheinland-Pfalz und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Teilen
Merken