Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Förderhöhe | bis zu 100.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Eigentümer |
Worum geht es?
Auf Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) fördert die ISB Rheinland-Pfalz die Modernisierung einer bestehenden, selbst genutzten Wohnung. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Energie oder Wasser einsparen. Förderfähig sind auch Maßnahmen zur Beheizung und Wassererwärmung durch alternative oder regenerative Energien sowie barrierefreies Wohnen in Anlehnung an die Norm DIN 18040 Teil 2. Gefördert werden Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 LWoFG um nicht mehr als 60 v.H. übersteigt.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Modernisierung einer selbst genutzten Wohnung
Einkommen höchstens 60 v.H. über der Grenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG
Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung
Wie stellst du den Antrag?
Antragsberechtigt ist der selbst nutzende Eigentümer oder der dinglich Nutzungsberechtigte. Der Antrag wird auf Formblatt bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung gestellt, die eine Förderbestätigung erteilt und den Antrag an die ISB weiterleitet. Die ISB prüft die Tragbarkeit der Belastung, erteilt die Förderzusage und schließt den Darlehensvertrag. Ein Vorhabenbeginn vor Bewilligung führt grundsätzlich zum Förderausschluss.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Darlehen?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Wer darf den Antrag stellen?
Wie wird das Darlehen verzinst?
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