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Förderkredit · bis 50.000 € Land

L-Bank Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit — Eigentumsfinanzierung BW

Zinsverbilligtes Zusatzdarlehen des Landes Baden-Württemberg bis 50.000 € für den barrierearmen Umbau gebrauchter Eigenheime nach DIN 18040-2. 1,00 % Sollzins für 10 Jahre, plus Tilgungszuschuss bis 1.500 € bei vollständiger Barrierefreiheit. Die Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit unterstützt private Eigentümer in Baden-Württemberg beim Umbau ihrer gebrauchten Immobilie zur Reduzierung von Barrieren oder zur Herstellung eines vollständig barrierefreien altersgerechten Hauses nach DIN 18040-2.

Max. Kreditrahmen
50.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
Förderhöhe bis zu 50.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Die Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit unterstützt private Eigentümer in Baden-Württemberg beim Umbau ihrer gebrauchten Immobilie zur Reduzierung von Barrieren oder zur Herstellung eines vollständig barrierefreien altersgerechten Hauses nach DIN 18040-2. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen wie Schwellenabbau, Bad- und Sanitärumbau, Anpassung der Raumaufteilung, Umbau von Eingangsbereichen, Treppen und Wegen sowie umfassende Umbauten zum barrierefreien Haus. Die Förderung kann auf zwei Wegen beantragt werden: Entweder als Zusatzförderung zur Z15-Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Zusage der Basisförderung darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen) oder unabhängig davon als Anpassungsförderung für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen. Aufgrund hoher Nachfrage und begrenzter Subventionsmittel ist nach aktuellem Stand mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung zu rechnen.

Schnell-Check

Passt L-Bank Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit — Eigentumsfinanzierung BW zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Liegt das umzubauende Eigenheim in Baden-Württemberg?

Welcher Antragsweg passt für Ihr Vorhaben?

Zusatz zur Z15-Basisförderung (Zusage <10 Jahre alt) · Anpassungsförderung bei Schwerbehinderung (unabhängig von Basisförderung)

Werden die Umbaumaßnahmen nach DIN 18040-2 ausgeführt?

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag stellen — zusammen mit Z15 oder direkt bei der L-Bank

    Bei gleichzeitiger Beantragung der Z15-Basisförderung: Antrag gemeinsam mit dem Z15-Antrag bei der Wohnraumförderungsstelle einreichen. Bei späterer Beantragung oder Anpassungsförderung für Schwerbehinderte: Antrag online im L-Bank Förderportal direkt bei der L-Bank stellen (seit 01.12.2025 online möglich).

  2. 02

    Unterlagen vollständig einreichen

    Maßnahmenkatalog nach DIN 18040-2, Kostenschätzung und ggf. Schwerbehindertenausweis beifügen.

  3. 03

    Förderzusage abwarten

    Mit dem Vorhaben erst nach Förderzusage der L-Bank beginnen. Die aktuelle Wartezeit beträgt mindestens 1 Jahr.

Häufige Fragen

Wer kann die Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit beantragen?
Private Eigentümer einer gebrauchten Immobilie in Baden-Württemberg, die entweder die Z15-Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW in Anspruch nehmen (Zusage darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen) oder die als Schwerbehinderte mit speziellen Wohnbedürfnissen bestehenden, selbst genutzten Wohnraum altersgerecht umbauen (Anpassungsförderung).
Was wird konkret gefördert?
Einzelmaßnahmen zur Barriere-Reduzierung nach DIN 18040-2 wie Schwellenabbau, Bad- und Sanitärumbau, Anpassung der Raumaufteilung, Umbau von Wegen, Eingangsbereichen und Treppen sowie umfassende Umbauten zur Herstellung eines vollständig barrierefreien altersgerechten Hauses nach DIN 18040-2.
Wie hoch sind Kredit, Zinssatz und Tilgung?
Die Kredithöhe beträgt bis zu 50.000 € zu einem Sollzinssatz von 1,00 % p.a. Die Sollzinsbindung läuft über 10 Jahre, die Tilgung beträgt 3,00 % p.a. mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Es gibt eine bereitstellungsfreie Zeit von 12 Monaten.
Wann gibt es einen Tilgungszuschuss?
Wird vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 hergestellt (altersgerechtes Haus mit Bad, Küche, Wohn-/Schlafzimmer und Zugang barrierereduziert), beträgt der Tilgungszuschuss 3 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 €.
Mit welchen anderen Programmen ist die Zusatzfinanzierung kombinierbar?
Die Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit kann mit der Z15-Basisförderung, der Zusatzförderung Energieeffizienz und der Ergänzungsfinanzierung der L-Bank kombiniert werden sowie mit den KfW-Programmen 159 Altersgerecht Umbauen Kredit und 455-B Barrierereduzierung Investitionszuschuss.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Aufgrund hoher Nachfrage und begrenzter Subventionsmittel ist nach aktuellem Stand mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung zu rechnen. Die L-Bank prüft jede Anfrage und merkt sie für eine Zusage vor; sobald wieder Subventionsmittel zur Verfügung stehen, werden bewilligungsreife Anträge zugesagt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit — Eigentumsfinanzierung BW — Offizielle Programmseite
    l-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank