Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank |
| Förderhöhe | bis zu 50.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Die Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit unterstützt private Eigentümer in Baden-Württemberg beim Umbau ihrer gebrauchten Immobilie zur Reduzierung von Barrieren oder zur Herstellung eines vollständig barrierefreien altersgerechten Hauses nach DIN 18040-2. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen wie Schwellenabbau, Bad- und Sanitärumbau, Anpassung der Raumaufteilung, Umbau von Eingangsbereichen, Treppen und Wegen sowie umfassende Umbauten zum barrierefreien Haus. Die Förderung kann auf zwei Wegen beantragt werden: Entweder als Zusatzförderung zur Z15-Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Zusage der Basisförderung darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen) oder unabhängig davon als Anpassungsförderung für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen. Aufgrund hoher Nachfrage und begrenzter Subventionsmittel ist nach aktuellem Stand mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung zu rechnen.
Passt L-Bank Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit — Eigentumsfinanzierung BW zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Liegt das umzubauende Eigenheim in Baden-Württemberg?
Welcher Antragsweg passt für Ihr Vorhaben?
Zusatz zur Z15-Basisförderung (Zusage <10 Jahre alt) · Anpassungsförderung bei Schwerbehinderung (unabhängig von Basisförderung)
Werden die Umbaumaßnahmen nach DIN 18040-2 ausgeführt?
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag stellen — zusammen mit Z15 oder direkt bei der L-Bank
Bei gleichzeitiger Beantragung der Z15-Basisförderung: Antrag gemeinsam mit dem Z15-Antrag bei der Wohnraumförderungsstelle einreichen. Bei späterer Beantragung oder Anpassungsförderung für Schwerbehinderte: Antrag online im L-Bank Förderportal direkt bei der L-Bank stellen (seit 01.12.2025 online möglich).
- 02
Unterlagen vollständig einreichen
Maßnahmenkatalog nach DIN 18040-2, Kostenschätzung und ggf. Schwerbehindertenausweis beifügen.
- 03
Förderzusage abwarten
Mit dem Vorhaben erst nach Förderzusage der L-Bank beginnen. Die aktuelle Wartezeit beträgt mindestens 1 Jahr.
Häufige Fragen
Wer kann die Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit beantragen?
Was wird konkret gefördert?
Wie hoch sind Kredit, Zinssatz und Tilgung?
Wann gibt es einen Tilgungszuschuss?
Mit welchen anderen Programmen ist die Zusatzfinanzierung kombinierbar?
Wie lange dauert die Bewilligung?
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- [01]L-Bank Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit — Eigentumsfinanzierung BW — Offizielle Programmseitel-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank