Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen |
| Förderhöhe | bis zu 180.000 € |
| Finanzierungsanteil | bis 90 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit der Eigentumsförderung unterstützt das Land Niedersachsen natürliche Personen dabei, selbst genutztes Wohneigentum zu bilden. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (RL Wohneigentum 2026), in Kraft seit dem 1. Juli 2026. Gefördert werden vier Gegenstände: Neubau, Erwerb, barrierereduzierende Modernisierung und klimagerechte Modernisierung.
Für Neubau und Erwerb gibt es ein Darlehen über bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten — höchstens 180.000 Euro für Haushalte der Einkommensgruppe A und höchstens 140.000 Euro für die Einkommensgruppen B und C. Für jedes zum Haushalt rechnende Kind und für jede Person mit Behinderungen steigt der Höchstbetrag um 10.000 Euro (Gruppe A) beziehungsweise 7.500 Euro (Gruppen B und C). Zusätzlich wird je Kind und je Person mit Behinderungen ein Zuschuss von 10.000 Euro gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Modernisierung läuft nach eigenen Sätzen und ist nicht mit den Neubau-Beträgen zu verwechseln. Bei barrierereduzierender Modernisierung richtet sich die Förderung nach der Kostenstufe der Maßnahme, bei klimagerechter Modernisierung nach der erreichten Verbesserung der Energieeffizienzklasse. Zuwendungen für Erwerb und Modernisierung dürfen kumuliert werden, soweit sie sich auf unterschiedliche bestimmbare förderfähige Kosten beziehen.
Die Förderung ist an eine Einkommensgrenze gebunden, die zugleich über die Höhe entscheidet. Nicht förderfähig sind unter anderem Haushalte, die bereits früher eine Eigentumsförderung des Landes erhalten haben, Haushalte mit erheblichem Vermögen und Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen.
Welche Einkommensgrenze gilt für deinen Haushalt?
Die Eigentumsförderung ist an eine Einkommensgrenze gebunden — sie entscheidet nicht nur darüber, ob du gefördert wirst, sondern auch über die Höhe: Haushalte der Einkommensgruppe A bekommen bis zu 180.000 Euro Darlehen, Haushalte der Gruppen B und C bis zu 140.000 Euro. Maßgeblich ist nicht dein Bruttogehalt, sondern das Gesamtjahreseinkommen nach Abzug mehrerer Pauschalen. Die folgende Tabelle zeigt deshalb zuerst, welches Bruttoeinkommen üblicherweise noch in welche Gruppe fällt.
| Haushalt | Gruppe A | Gruppe B (+40 %) | Gruppe C (+60 %) |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 31.586 € | 44.186 € | 50.486 € |
| 2 Personen | 42.301 € | 59.101 € | 67.501 € |
| Alleinerziehend, 1 Kind | 49.087 € | 68.487 € | 78.187 € |
| 3 Personen (2 Erw. + 1 Kind) | 52.562 € | 73.562 € | 84.062 € |
| Alleinerziehend, 2 Kinder | 59.437 € | 83.237 € | 95.137 € |
| 4 Personen (2 Erw. + 2 Kinder) | 63.801 € | 89.001 € | 101.601 € |
| Alleinerziehend, 3 Kinder | 69.787 € | 97.787 € | 111.787 € |
| 5 Personen (2 Erw. + 3 Kinder) | 74.151 € | 103.951 € | 118.851 € |
| 6 Personen (2 Erw. + 4 Kinder) | 84.876 € | 118.876 € | 135.876 € |
| 7 Personen (2 Erw. + 5 Kinder) | 95.601 € | 133.601 € | 152.601 € |
| 8 Personen (2 Erw. + 6 Kinder) | 106.326 € | 148.326 € | 169.326 € |
Geschätztes maximales Brutto-Jahreseinkommen eines Alleinverdieners im Haushalt, um die jeweilige Einkommensgrenze einzuhalten — Variante „Angestellte" mit 30 % Pauschalabzug. Orientierungswerte der NBank, keine verbindliche Bewilligungsgrenze: maßgeblich ist immer die Berechnung der Wohnraumförderstelle. Für Beamte (20 % Pauschale) und Rentner (10 % Pauschale) liegen die Werte niedriger. [04]
| Haushalt | Einkommensgrenze (Gruppe A) |
|---|---|
| 1 Person | 21.250 € |
| 2 Personen | 28.750 € |
| je weitere Person im Haushalt | + 3.750 € |
| je Kind | + 3.750 € |
Einkommensgrenzen nach § 3 Abs. 2 NWoFG, angehoben zum 1. März 2025. Gruppe B liegt bis zu 40 % darüber, Gruppe C bis zu 60 % — Gruppe C aber nur, wenn das Wohneigentum in einem Gebiet nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 DVO-NWoFG liegt. [06]
Warum dein Bruttogehalt deutlich höher liegen darf: Maßgeblich ist das Gesamtjahreseinkommen, nicht das Brutto. Vom Jahreseinkommen werden nach § 2 Abs. 4 DVO-NWoFG jeweils 10 Prozent abgezogen für Steuern vom Einkommen, für Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und für Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Jede Pauschale gilt nur, wenn die Beiträge tatsächlich gezahlt werden — bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten sind das in der Regel alle drei, also zusammen 30 Prozent.
Dazu kommen Freibeträge nach § 3 Abs. 1 DVO-NWoFG: 4.000 Euro für jede zum Haushalt gehörende Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder mit Pflegegrad 2 bis 5, sowie 1.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, wenn dem Haushalt nur die antragstellende Person und Kinder angehören. Unterhaltszahlungen an Personen außerhalb des Haushalts mindern das Einkommen zusätzlich.
Wer über der Grenze der Gruppe A liegt, ist damit nicht raus: Die Bewilligungsbehörde kann eine Überschreitung um bis zu 40 Prozent zulassen (Gruppe B). Liegt das Objekt in einem Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf oder angespanntem Wohnungsmarkt, sind bis zu 60 Prozent möglich (Gruppe C). Der Darlehenshöchstbetrag sinkt dann auf 140.000 Euro.
Passt NBank Eigentumsförderung Niedersachsen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
10 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist eine natürliche Person
Das Wohneigentum wird selbst genutzt
Objekt liegt in Niedersachsen
Gesamtjahreseinkommen hält die Grenze nach § 3 Abs. 2 NWoFG ein oder überschreitet sie um höchstens 40 bzw. 60 Prozent
Mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten werden aus Eigenmitteln aufgebracht
Die Wohnfläche ist angemessen (im eigenen Haus z. B. bis 130 Quadratmeter bei vier Personen)
Nach Abzug der Belastung verbleiben mindestens 675 Euro monatlich für die antragstellende Person zum Lebensunterhalt
Es wurde noch keine Eigentumsförderung des Landes in Anspruch genommen
Bei zuwendungsfähigen Ausgaben ab 100.000 Euro wurde mit dem Vorhaben noch nicht begonnen
Antragstellung erfolgt bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle
Was bekommst du konkret?
Neubau und Erwerb: Darlehen über bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten, höchstens 180.000 Euro (Einkommensgruppe A) oder 140.000 Euro (Einkommensgruppen B und C). Der Höchstbetrag erhöht sich je Kind und je Person mit Behinderungen um 10.000 Euro in Gruppe A und um 7.500 Euro in den Gruppen B und C. Zusätzlich wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 10.000 Euro je Kind und je Person mit Behinderungen gewährt; er ist an die Inanspruchnahme des Darlehens gebunden.
Konditionen: Das Darlehen ist 20 Jahre lang mit 0 Prozent verzinst. Danach wird es jährlich mit einem Zinssatz verzinst, der bis zu drei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB liegt, den marktüblichen Zinssatz aber nicht überschreitet. Die Tilgung beträgt in der Regel ab dem ersten Jahr 2 Prozent. Hinzu kommen ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent des Restkapitals und ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 Prozent des bewilligten Darlehensbetrages.
Barrierereduzierende Modernisierung: gestaffelt nach Kostenstufe. In Einkommensgruppe A bis zu 40 Prozent Zuschuss (höchstens 6.000 Euro) bei Gesamtkosten bis 15.000 Euro; bis 50.000 Euro Gesamtkosten bis zu 55 Prozent Darlehen (höchstens 27.500 Euro) und bis zu 35 Prozent Zuschuss (höchstens 17.500 Euro); darüber bis zu 60 Prozent Darlehen (höchstens 60.000 Euro) und bis zu 30 Prozent Zuschuss (höchstens 30.000 Euro). Hier gilt eine Zinsbindung von 15 Jahren zu 0 Prozent.
Klimagerechte Modernisierung: Die Höhe richtet sich nach der Verbesserung der Energieeffizienzklasse nach dem Energiebedarfsausweis. Bei zwei Klassen sind bis zu 60 Prozent Darlehen (höchstens 60.000 Euro) möglich, dazu ein Zuschuss von bis zu 15 Prozent (höchstens 15.000 Euro) in Gruppe A beziehungsweise bis zu 10 Prozent (höchstens 10.000 Euro) in den Gruppen B und C. Bei fünf oder mehr Klassen steigt der Zuschuss auf bis zu 30 Prozent (höchstens 30.000 Euro) in Gruppe A.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Einkommensgruppe bestimmen
Vor allem anderen steht die Einkommensfrage: Sie entscheidet nicht nur über die Förderfähigkeit, sondern über den Höchstbetrag. Maßgeblich ist das Gesamtjahreseinkommen des Haushalts nach den Pauschalabzügen der DVO-NWoFG, nicht das Bruttogehalt.
- 02
Beratung bei der Wohnraumförderstelle
Die Wohnraumförderstelle erörtert vor der Antragstellung, welche Nachweise und Unterlagen beizubringen sind, und wirkt darauf hin, dass der Antrag vollständig eingereicht wird.
- 03
Antrag stellen — vor Vorhabenbeginn
Der Förderantrag (Vordruck 1010) wird bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle des Landkreises, der Stadt oder der Gemeinde eingereicht. Bei zuwendungsfähigen Ausgaben ab 100.000 Euro darf das Vorhaben davor nicht begonnen worden sein.
- 04
Auszahlung nach Baufortschritt
Beim Neubau wird die Zuwendung entsprechend dem Baufortschritt in Raten ausgezahlt. Beim Erwerb erfolgt die Auszahlung in zwei Teilraten: 90 Prozent bei Fälligkeit des Kaufpreises und 10 Prozent nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und bestimmungsgemäßer Belegung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Darlehen der NBank-Eigentumsförderung?
Welche Einkommensgrenze gilt bei der NBank-Eigentumsförderung?
Wie viel Zuschuss gibt es je Kind?
Ist das Darlehen dauerhaft zinslos?
Welche Nebenkosten fallen an?
Wo wird der Antrag gestellt?
Wird auch die Modernisierung von Wohneigentum gefördert?
Lässt sich die Förderung mit KfW-Mitteln kombinieren?
Wie lange gilt die aktuelle Richtlinie?
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Ähnliche Förderungen
Wo findest du die Originalquellen?
- NBank · Eigentumsförderung (offizielle Programmseite)
- RL Wohneigentum 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 317, PDF)
- Produktinformation Eigentumsförderung (Stand 01.07.2026, PDF)
- NBank · Einkommensermittlung und Orientierungstabelle
- Förderantrag Eigentumsmaßnahmen (Vordruck 1010, PDF)
- Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen
Unsere Quellen
- [01]RL Wohneigentum 2026 — RdErl. d. MW v. 25.06.2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 317)nbank.deRechtsgrundlageNds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
- [02]NBank Eigentumsförderung Niedersachsen — Offizielle Programmseitenbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
- [03]Produktinformation Eigentumsförderung (Stand 01.07.2026, PDF)nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
- [04]NBank Einkommensermittlung — Orientierungstabelle Brutto-Jahreseinkommennbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
- [05]DVO-NWoFG — Durchführungsverordnung (Nds. GVBl. 2025 Nr. 58, gültig ab 01.09.2025)nbank.deRechtsgrundlageNiedersächsische Staatskanzlei
- [06]Einkommensgrenzen nach § 3 Abs. 2 NWoFG — Anhebung zum 1. März 2025mw.niedersachsen.dePrimärquelleNds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
- [07]Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellennbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen