BundesBonus
Steuervorteil · bis 6.828 € Bund

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag stellt das steuerliche Existenzminimum eines Kindes von der Einkommensteuer frei. Für 2026 beträgt er bis zu 6.828 Euro jährlich je Kind (2025: 6.672 Euro). Hinzu kommt der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von bis zu 2.928 Euro.

Max. Steuerermäßigung
6.828 €
gestaffelt mehrjährig
Zuständig
Finanzverwaltung des Bundes und der Länder
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Steuervorteil
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Finanzverwaltung des Bundes und der Länder
Förderhöhe bis zu 6.828 €
Zielgruppe Familie

Worum geht es?

Der Kinderfreibetrag nach § 32 EStG wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen und stellt das Existenzminimum des Kindes steuerfrei. Zusätzlich wird der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf gewährt. Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag werden bei der Einkommensteuer nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist; die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet (Günstigerprüfung).

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Steuerlich zu berücksichtigendes Kind

Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung

Verrechnung mit dem Kindergeld (Günstigerprüfung)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Kein gesonderter Antrag

    Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

  2. 02

    Anlage Kind ausfüllen

    Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung ist die Anlage Kind auszufüllen.

  3. 03

    Günstigerprüfung durch das Finanzamt

    Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Freibeträgen automatisch durch.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
Für 2026 beträgt der Kinderfreibetrag bis zu 6.828 Euro jährlich je Kind (2025: 6.672 Euro). Hinzu kommt der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von bis zu 2.928 Euro.
Bekomme ich Kinderfreibetrag und Kindergeld gleichzeitig?
Nein. Der Kinderfreibetrag wird bei der Einkommensteuer nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch und verrechnet die Steuerminderung mit dem Kindergeld.
Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?
Einen gesonderten Antrag müssen Sie nicht stellen. Sie füllen lediglich die Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung aus; das Finanzamt prüft die Voraussetzungen im Rahmen der Veranlagung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Kinderfreibetrag — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleFinanzverwaltung des Bundes und der Länder
  2. [02]
    § 32 EStG – Kinder, Freibeträge für Kinder
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageFinanzverwaltung des Bundes und der Länder
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