Auf einen Blick
| Förderart | Steuervorteil |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Finanzverwaltung des Bundes und der Länder |
| Freibetrag | bis zu 6.828 € pro Jahr |
| Zielgruppe | Familie |
Worum geht es?
Der Kinderfreibetrag nach § 32 EStG wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen und stellt das Existenzminimum des Kindes steuerfrei. Zusätzlich wird der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf gewährt. Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag werden bei der Einkommensteuer nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist; die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet (Günstigerprüfung).
Passt Kinderfreibetrag zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Steuerlich zu berücksichtigendes Kind | Kinder unter 18 Jahren zählen immer. Bis unter 25 zählen sie, solange sie in Ausbildung sind, eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten überbrücken, keinen Ausbildungsplatz finden oder einen Freiwilligendienst leisten; nach der ersten Ausbildung nur ohne Erwerbstätigkeit über 20 Wochenstunden. Arbeitsuchend gemeldete Kinder ohne Beschäftigung zählen bis unter 21, Kinder mit einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen Behinderung ohne Altersgrenze. |
| Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung | Die Freibeträge werden in der Einkommensteuererklärung über die Anlage Kind geltend gemacht. Voraussetzung ist, dass das Kind über seine steuerliche Identifikationsnummer identifiziert ist. |
| Verrechnung mit dem Kindergeld (Günstigerprüfung) | Das Finanzamt vergleicht die Steuerersparnis durch die Freibeträge mit dem Kindergeld. Ist die Ersparnis höher, werden die Freibeträge abgezogen und das Kindergeld der Einkommensteuer hinzugerechnet; sonst bleibt es beim Kindergeld. |
Was bekommst du konkret?
Kinderfreibetrag von bis zu 6.828 Euro jährlich je steuerlich zu berücksichtigendem Kind (2026; 2025: 6.672 Euro), zusätzlich der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von bis zu 2.928 Euro. Die Beträge werden im Rahmen der Günstigerprüfung mit dem Kindergeld verrechnet.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Kein gesonderter Antrag
Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
- 02
Anlage Kind ausfüllen
Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung ist die Anlage Kind auszufüllen, mit der steuerlichen Identifikationsnummer des Kindes.
- 03
Günstigerprüfung durch das Finanzamt
Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Freibeträgen automatisch durch.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
Bekomme ich Kinderfreibetrag und Kindergeld gleichzeitig?
Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?
Bis zu welchem Alter gibt es den Kinderfreibetrag?
Was gilt für getrennt lebende oder nicht verheiratete Eltern?
Was passiert, wenn das Kind nicht das ganze Jahr berücksichtigt wird?
Können Großeltern oder Stiefeltern den Freibetrag bekommen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Kinderfreibetrag — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleFinanzverwaltung des Bundes und der Länder
- [02]§ 32 EStG – Kinder, Freibeträge für Kindergesetze-im-internet.deRechtsgrundlageFinanzverwaltung des Bundes und der Länder
- [03]§ 31 EStG – Familienleistungsausgleichgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.