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Förderkredit Kommune ⚠ Programm seit 01.01.2026 ausgelaufen

Stuttgarter Eigentumsprogramm — Förderung selbst genutztes Wohneigentum

Das Stuttgarter Eigentumsprogramm war ein städtisches Förderprogramm für selbst genutztes Wohneigentum: Familien mit Kindern erhielten ein von der L-Bank verbilligtes Darlehen, wahlweise einen Zuschuss der Stadt. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat es rückwirkend zum 1. Januar 2026 aufgehoben und zahlt nur bereits bewilligte Anträge weiter aus. Die Landesförderung der L-Bank besteht unabhängig davon fort, die Wartezeit bis zur Bewilligung beträgt derzeit mindestens ein Jahr.

Fördergeber
Landeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen
Hinweis zum Programm

Dieses Programm läuft nicht mehr

Ausgelaufen

Stuttgarter Eigentumsprogramm — Förderung selbst genutztes Wohneigentum wird seit dem 01.01.2026 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Kommunales Programm
Fördergeber Landeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen
Zielgruppe Familie, Eigentümer, Privatperson

Worum geht es?

Das Stuttgarter Eigentumsprogramm war die kommunale Ergänzung zur Landesförderung beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum in Stuttgart. Die Landeshauptstadt hat es rückwirkend zum 1. Januar 2026 aufgehoben; Auszahlungen bereits bewilligter Anträge werden entsprechend dem Förderbescheid bearbeitet. Neue Anträge auf das städtische Programm sind nicht mehr möglich.

Bis zur Aufhebung konnten Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren ein von der L-Bank für 15 Jahre auf ein Prozent Sollzins verbilligtes Darlehen erhalten; wahlweise anstelle des Förderdarlehens gewährte die Stadt einen Direktzuschuss zur Erhöhung des Eigenkapitals, für eine Familie mit zwei Kindern zuletzt beispielsweise einen Baukostenzuschuss von bis zu 55.000 Euro. Bei Erreichen eines bestimmten KfW-Effizienzhaus-Standards gab es Zuschläge von Stadt und Land.

Die Landesförderung der L-Bank (Eigentumsfinanzierung BW, Z15-Darlehen) besteht unabhängig davon weiter: Eine Familie mit zwei Kindern kann nach Angaben der Stadt ein zinsverbilligtes Förderdarlehen von bis zu 344.500 Euro für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie erhalten. Wegen begrenzter Subventionsmittel ist derzeit allerdings mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung zu rechnen.

Schnell-Check

Passt Stuttgarter Eigentumsprogramm zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Liegt das Wohneigentum im Stadtgebiet Stuttgart?
Wird das Wohneigentum selbst bewohnt (keine Vermietung)?
Haben Sie noch keinen Vertrag für den Immobilienerwerb geschlossen?

Was bekommst du konkret?

Bis zur Aufhebung: zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank in Kombination mit städtischen Zuschüssen der Landeshauptstadt Stuttgart; die Höhe hing von der Haushaltsgröße ab, Zuschläge gab es bei Erreichen eines bestimmten KfW-Effizienzhaus-Standards. Derzeit zahlt die Stadt nur noch bereits bewilligte Anträge entsprechend dem Förderbescheid aus. Die Landesförderung der L-Bank läuft weiter: zinsverbilligtes Darlehen (Zinssatz für 15 Jahre auf ein Prozent verbilligt), für Neubauten, energieeffiziente oder barrierefreie Immobilien und die energetische Sanierung älterer Gebäude zusätzlich eine Zusatzförderung zur Eigentumsförderung BW. Junge Paare und Alleinstehende ohne Kinder können von der L-Bank ein unverbilligtes Kapitalmarktdarlehen mit der bedingten Zusage einer Ergänzungsförderung erhalten; werden innerhalb von sechs Jahren Kinder geboren, kann eine Zinsverbilligung oder ein Tilgungszuschuss gewährt werden.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Landesförderung im Förderportal der L-Bank beantragen

    Den Antrag auf die weiterlaufende Landesförderung vollständig im Förderportal der L-Bank (portal.l-bank.de) erfassen und alle erforderlichen Nachweise hochladen. Für das aufgehobene Stuttgarter Eigentumsprogramm werden keine neuen Anträge mehr angenommen.

  2. 02

    Prüfung durch die Wohnraumförderstelle abwarten

    Nach dem Absenden geht der Antrag an das Sachgebiet Wohnraumförderung im Amt für Stadtplanung und Wohnen. Es prüft, ob der Antrag vollständig ist und die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind, und leitet ihn an die L-Bank weiter.

  3. 03

    Bewilligung der L-Bank abwarten

    Nach Angaben der Stadt ist wegen begrenzter Subventionsmittel mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung zu rechnen. Die Anträge werden weiterhin geprüft und für eine Zusage vorgemerkt.

Häufige Fragen

Wer ist beim Stuttgarter Eigentumsprogramm förderberechtigt?
Für das Stuttgarter Eigentumsprogramm niemand mehr, es wurde rückwirkend zum 1. Januar 2026 aufgehoben. Die weiterlaufende Landesförderung der L-Bank fördert Ehepaare, Alleinerziehende, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt. Junge Paare und Alleinstehende ohne Kinder können ein unverbilligtes Kapitalmarktdarlehen mit der bedingten Zusage einer Ergänzungsförderung erhalten; werden innerhalb von sechs Jahren Kinder geboren, kann eine Zinsverbilligung oder ein Tilgungszuschuss gewährt werden.
Welche Förderbausteine gibt es?
Das Programm kombinierte ein von der L-Bank verbilligtes Darlehen des Landes mit Zuschüssen der Landeshauptstadt Stuttgart. Der städtische Teil wurde rückwirkend zum 1. Januar 2026 aufgehoben, bereits bewilligte Anträge werden ausgezahlt. Das Landesdarlehen besteht fort und wird vollständig im Förderportal der L-Bank beantragt.
Wovon hängt die Förderhöhe ab?
Die Förderhöhe richtete sich nach der Haushaltsgröße. Für das aufgehobene städtische Programm nannte die Stadt zuletzt beispielsweise für eine Familie mit zwei Kindern einen Baukostenzuschuss von bis zu 55.000 Euro, der wahlweise anstelle des Förderdarlehens gewährt wurde. Für die weiterlaufende Landesförderung nennt die Stadt für eine Familie mit zwei Kindern ein zinsverbilligtes Förderdarlehen der L-Bank von bis zu 344.500 Euro für den Erwerb einer Immobilie zur Selbstnutzung; die L-Bank verbilligt den Zinssatz des Darlehens 15 Jahre lang auf ein Prozent.
Darf ich vor der Bewilligung kaufen oder bauen?
Nein. Nach Angaben der Stadt Stuttgart dürfen Sie für die Landesförderung noch keinen Vertrag für den Immobilienerwerb geschlossen haben. Bis zur Aufhebung des städtischen Programms wies die Stadt zudem darauf hin, dass Sie erst mit dem Bau beginnen oder einen verbindlichen Kaufvertrag abschließen sollen, wenn die L-Bank das Darlehen bewilligt beziehungsweise die Stadt den Zuschuss gewährt hat; andernfalls sei eine Förderung nicht möglich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Stuttgarter Eigentumsprogramm — Förderung selbst genutztes Wohneigentum — Offizielle Programmseite
    stuttgart.dePrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen
  2. [02]
    L-Bank — Wohnraumförderung Baden-Württemberg
    l-bank.infoPrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
  3. [03]
    Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
    landesrecht-bw.deRechtsgrundlageLand Baden-Württemberg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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