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Förderkredit · bis 322.500 € Kommune

Stuttgarter Eigentumsprogramm — Förderung selbst genutztes Wohneigentum

Familien in Stuttgart erhalten beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum ein zinsverbilligtes L-Bank-Darlehen von bis zu 322.500 € (1 % Zinssatz für 15 Jahre, Familie mit 2 Kindern) und von der Stadt einen Baukostenzuschuss bis zu 55.000 €. Das Stuttgarter Eigentumsprogramm kombiniert das Landesprogramm Wohnungsbau BW 2022 mit ergänzenden städtischen Zuschüssen.

Max. Kreditrahmen
322.500 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Landeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Landeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen
Förderhöhe bis zu 322.500 €
Zielgruppe Familie, Eigentümer, Privatperson

Worum geht es?

Das Stuttgarter Eigentumsprogramm kombiniert das Landesprogramm Wohnungsbau BW 2022 mit ergänzenden städtischen Zuschüssen. Gefördert werden Familien beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus oder Eigentumswohnung) im Stadtgebiet Stuttgart. Die Wohnungsbauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Stadt; das Stuttgarter Programm ist die kommunale Komponente. Die Konditionen — am Beispiel einer Familie mit zwei Kindern: zinsverbilligtes L-Bank-Darlehen von bis zu 322.500 €, von der L-Bank auf 1 % Sollzins für 15 Jahre verbilligt; alternativ kann statt des verbilligten Darlehens ein städtischer Baukostenzuschuss von bis zu 55.000 € gewährt werden, der die Eigenkapital-Position stärkt. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße. Bei Erreichen eines bestimmten KfW-Effizienzhaus-Standards gewähren Stadt und Land Zuschläge. Durch die Kombination werden auch Familien mit mittlerem Einkommen und geringem Eigenkapital in die Lage versetzt, in Stuttgart Wohneigentum zu erwerben.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Liegt das Wohneigentum im Stadtgebiet Stuttgart?

Wird das Wohneigentum selbst bewohnt (keine Vermietung)?

Stellen Sie den Antrag vor Baubeginn bzw. vor Abschluss eines verbindlichen Kaufvertrags?

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Förderantrag bei der Landeshauptstadt Stuttgart einreichen

    Förderanträge für das L-Bank-Darlehen und den städtischen Zuschuss beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnraumförderung einreichen — auch wenn nur die städtische Förderung gewünscht wird.

  2. 02

    Förderzusage abwarten vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss

    Mit dem Bau beginnen oder einen verbindlichen Kaufvertrag erst abschließen, wenn die L-Bank das Darlehen bewilligt und die Stadt den Zuschuss gewährt hat. Ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus.

Häufige Fragen

Wer ist beim Stuttgarter Eigentumsprogramm förderberechtigt?
Ehepaare, Alleinerziehende, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt. Junge Paare und Alleinstehende ohne Kinder können ein unverbilligtes L-Bank-Kapitalmarktdarlehen mit bedingter Ergänzungszusage erhalten — werden innerhalb von 6 Jahren Kinder geboren, wird die Förderung in eine Zinsverbilligung oder einen Tilgungszuschuss umgewandelt.
Welche Förderbausteine gibt es?
Zwei Komponenten: ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank (Land BW) und städtische Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart. Beide Komponenten sind kombinierbar und werden zusammen über die Stadt Stuttgart beantragt.
Wovon hängt die Förderhöhe ab?
Die Förderhöhe richtet sich nach der Haushaltsgröße. Beispiel: eine Familie mit zwei Kindern kann ein zinsverbilligtes L-Bank-Darlehen von bis zu 322.500 € erhalten (Sollzins von der L-Bank auf 1 % für 15 Jahre verbilligt) — alternativ einen städtischen Baukostenzuschuss von bis zu 55.000 €, der die Eigenkapital-Position stärkt. Bei Erreichen eines bestimmten KfW-Effizienzhaus-Standards gewähren Stadt und Land zusätzliche Zuschläge.
Darf ich vor der Bewilligung kaufen oder bauen?
Nein. Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie erst nach Bewilligung des L-Bank-Darlehens beziehungsweise der städtischen Zuschüsse mit dem Bau beginnen oder einen verbindlichen Kaufvertrag abschließen. Andernfalls geht die Förderung verloren.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Stuttgarter Eigentumsprogramm — Förderung selbst genutztes Wohneigentum — Offizielle Programmseite
    stuttgart.dePrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen
  2. [02]
    L-Bank — Wohnraumförderung Baden-Württemberg
    l-bank.infoPrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen
  3. [03]
    Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
    landesrecht-bw.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen