Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen |
| Förderhöhe | bis zu 322.500 € |
| Zielgruppe | Familie, Eigentümer, Privatperson |
Worum geht es?
Das Stuttgarter Eigentumsprogramm kombiniert das Landesprogramm Wohnungsbau BW 2022 mit ergänzenden städtischen Zuschüssen. Gefördert werden Familien beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus oder Eigentumswohnung) im Stadtgebiet Stuttgart. Die Wohnungsbauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Stadt; das Stuttgarter Programm ist die kommunale Komponente. Die Konditionen — am Beispiel einer Familie mit zwei Kindern: zinsverbilligtes L-Bank-Darlehen von bis zu 322.500 €, von der L-Bank auf 1 % Sollzins für 15 Jahre verbilligt; alternativ kann statt des verbilligten Darlehens ein städtischer Baukostenzuschuss von bis zu 55.000 € gewährt werden, der die Eigenkapital-Position stärkt. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße. Bei Erreichen eines bestimmten KfW-Effizienzhaus-Standards gewähren Stadt und Land Zuschläge. Durch die Kombination werden auch Familien mit mittlerem Einkommen und geringem Eigenkapital in die Lage versetzt, in Stuttgart Wohneigentum zu erwerben.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Liegt das Wohneigentum im Stadtgebiet Stuttgart?
Wird das Wohneigentum selbst bewohnt (keine Vermietung)?
Stellen Sie den Antrag vor Baubeginn bzw. vor Abschluss eines verbindlichen Kaufvertrags?
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Förderanträge bei der Stadt einreichen
Förderanträge sowohl für das L-Bank-Darlehen als auch für den städtischen Zuschuss bei der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnraumförderung einreichen — auch wenn nur die städtische Förderung in Anspruch genommen werden soll.
- 02
Bewilligung abwarten
Die Bewilligung des L-Bank-Darlehens beziehungsweise die Gewährung des städtischen Zuschusses abwarten.
- 03
Erst danach Bau beginnen oder kaufen
Mit dem Bau beginnen oder einen verbindlichen Kaufvertrag erst dann abschließen, wenn die Förderung bewilligt ist — andernfalls ist eine Förderung nicht mehr möglich.
Häufige Fragen
Wer ist beim Stuttgarter Eigentumsprogramm förderberechtigt?
Welche Förderbausteine gibt es?
Wovon hängt die Förderhöhe ab?
Darf ich vor der Bewilligung kaufen oder bauen?
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Unsere Quellen
- [01]Stuttgarter Eigentumsprogramm — Förderung selbst genutztes Wohneigentum — Offizielle Programmseitestuttgart.dePrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen
- [02]L-Bank — Wohnraumförderung Baden-Württembergl-bank.infoPrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen
- [03]Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)landesrecht-bw.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen