Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen |
| Förderhöhe | bis zu 322.500 € |
| Zielgruppe | Familie, Eigentümer, Privatperson |
Worum geht es?
Das Stuttgarter Eigentumsprogramm kombiniert das Landesprogramm Wohnungsbau BW 2022 mit ergänzenden städtischen Zuschüssen. Gefördert werden Familien beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus oder Eigentumswohnung) im Stadtgebiet Stuttgart. Die Wohnungsbauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Stadt; das Stuttgarter Programm ist die kommunale Komponente. Die Konditionen — am Beispiel einer Familie mit zwei Kindern: zinsverbilligtes L-Bank-Darlehen von bis zu 322.500 €, von der L-Bank auf 1 % Sollzins für 15 Jahre verbilligt; alternativ kann statt des verbilligten Darlehens ein städtischer Baukostenzuschuss von bis zu 55.000 € gewährt werden, der die Eigenkapital-Position stärkt. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße. Bei Erreichen eines bestimmten KfW-Effizienzhaus-Standards gewähren Stadt und Land Zuschläge. Durch die Kombination werden auch Familien mit mittlerem Einkommen und geringem Eigenkapital in die Lage versetzt, in Stuttgart Wohneigentum zu erwerben.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Liegt das Wohneigentum im Stadtgebiet Stuttgart?
Wird das Wohneigentum selbst bewohnt (keine Vermietung)?
Stellen Sie den Antrag vor Baubeginn bzw. vor Abschluss eines verbindlichen Kaufvertrags?
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
2 Schritte
- 01
Förderantrag bei der Landeshauptstadt Stuttgart einreichen
Förderanträge für das L-Bank-Darlehen und den städtischen Zuschuss beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnraumförderung einreichen — auch wenn nur die städtische Förderung gewünscht wird.
- 02
Förderzusage abwarten vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss
Mit dem Bau beginnen oder einen verbindlichen Kaufvertrag erst abschließen, wenn die L-Bank das Darlehen bewilligt und die Stadt den Zuschuss gewährt hat. Ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus.
Häufige Fragen
Wer ist beim Stuttgarter Eigentumsprogramm förderberechtigt?
Welche Förderbausteine gibt es?
Wovon hängt die Förderhöhe ab?
Darf ich vor der Bewilligung kaufen oder bauen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Stuttgarter Eigentumsprogramm — Förderung selbst genutztes Wohneigentum — Offizielle Programmseitestuttgart.dePrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen
- [02]L-Bank — Wohnraumförderung Baden-Württembergl-bank.infoPrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen
- [03]Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)landesrecht-bw.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen