Dieses Programm läuft nicht mehr
Stuttgarter Eigentumsprogramm — Förderung selbst genutztes Wohneigentum wird seit dem 01.01.2026 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.
Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Förderebene | Kommunales Programm |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen |
| Zielgruppe | Familie, Eigentümer, Privatperson |
Worum geht es?
Das Stuttgarter Eigentumsprogramm war die kommunale Ergänzung zur Landesförderung beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum in Stuttgart. Die Landeshauptstadt hat es rückwirkend zum 1. Januar 2026 aufgehoben; Auszahlungen bereits bewilligter Anträge werden entsprechend dem Förderbescheid bearbeitet. Neue Anträge auf das städtische Programm sind nicht mehr möglich.
Bis zur Aufhebung konnten Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren ein von der L-Bank für 15 Jahre auf ein Prozent Sollzins verbilligtes Darlehen erhalten; wahlweise anstelle des Förderdarlehens gewährte die Stadt einen Direktzuschuss zur Erhöhung des Eigenkapitals, für eine Familie mit zwei Kindern zuletzt beispielsweise einen Baukostenzuschuss von bis zu 55.000 Euro. Bei Erreichen eines bestimmten KfW-Effizienzhaus-Standards gab es Zuschläge von Stadt und Land.
Die Landesförderung der L-Bank (Eigentumsfinanzierung BW, Z15-Darlehen) besteht unabhängig davon weiter: Eine Familie mit zwei Kindern kann nach Angaben der Stadt ein zinsverbilligtes Förderdarlehen von bis zu 344.500 Euro für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie erhalten. Wegen begrenzter Subventionsmittel ist derzeit allerdings mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung zu rechnen.
Passt Stuttgarter Eigentumsprogramm zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Liegt das Wohneigentum im Stadtgebiet Stuttgart? |
| Wird das Wohneigentum selbst bewohnt (keine Vermietung)? |
| Haben Sie noch keinen Vertrag für den Immobilienerwerb geschlossen? |
Was bekommst du konkret?
Bis zur Aufhebung: zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank in Kombination mit städtischen Zuschüssen der Landeshauptstadt Stuttgart; die Höhe hing von der Haushaltsgröße ab, Zuschläge gab es bei Erreichen eines bestimmten KfW-Effizienzhaus-Standards. Derzeit zahlt die Stadt nur noch bereits bewilligte Anträge entsprechend dem Förderbescheid aus. Die Landesförderung der L-Bank läuft weiter: zinsverbilligtes Darlehen (Zinssatz für 15 Jahre auf ein Prozent verbilligt), für Neubauten, energieeffiziente oder barrierefreie Immobilien und die energetische Sanierung älterer Gebäude zusätzlich eine Zusatzförderung zur Eigentumsförderung BW. Junge Paare und Alleinstehende ohne Kinder können von der L-Bank ein unverbilligtes Kapitalmarktdarlehen mit der bedingten Zusage einer Ergänzungsförderung erhalten; werden innerhalb von sechs Jahren Kinder geboren, kann eine Zinsverbilligung oder ein Tilgungszuschuss gewährt werden.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Landesförderung im Förderportal der L-Bank beantragen
Den Antrag auf die weiterlaufende Landesförderung vollständig im Förderportal der L-Bank (portal.l-bank.de) erfassen und alle erforderlichen Nachweise hochladen. Für das aufgehobene Stuttgarter Eigentumsprogramm werden keine neuen Anträge mehr angenommen.
- 02
Prüfung durch die Wohnraumförderstelle abwarten
Nach dem Absenden geht der Antrag an das Sachgebiet Wohnraumförderung im Amt für Stadtplanung und Wohnen. Es prüft, ob der Antrag vollständig ist und die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind, und leitet ihn an die L-Bank weiter.
- 03
Bewilligung der L-Bank abwarten
Nach Angaben der Stadt ist wegen begrenzter Subventionsmittel mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung zu rechnen. Die Anträge werden weiterhin geprüft und für eine Zusage vorgemerkt.
Häufige Fragen
Wer ist beim Stuttgarter Eigentumsprogramm förderberechtigt?
Welche Förderbausteine gibt es?
Wovon hängt die Förderhöhe ab?
Darf ich vor der Bewilligung kaufen oder bauen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Stuttgarter Eigentumsprogramm — Förderung selbst genutztes Wohneigentum — Offizielle Programmseitestuttgart.dePrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen
- [02]L-Bank — Wohnraumförderung Baden-Württembergl-bank.infoPrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
- [03]Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)landesrecht-bw.deRechtsgrundlageLand Baden-Württemberg
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